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eignungsübung nicht bestanden und nun?

Begonnen von Mister E, 18. Dezember 2013, 14:24:53

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Mister E

Guten tag kamaraden,
Ich habe das Forum schon durchforstet aber habe nicht das gefunden was meine Fragen beantwortet. Daher mache ich dieses Thema auf.
Kurz meine daten wollte SaZ 8 werden in der Verpfl Grp als Stuffs und bin Wiedereinsteller der eine 4 Monat dauernde Eignungübung absolvieren sollte.
Bin nun ungefähr bei der Hälfte hatte die tage mein Personal Gespräch bei meinem Kpchef der mir eine schriftliche Beurteilung übergab.
Nun sieht es so aus als  würde nach aktuellem stand nachbder EÜ schluss sein da ich keinen willen seigen würde Soldaten zuführen laut TE. Er bot mir an eine stelle als Mannschafter anzutreten nach Beendigung sollte mich dan mit der stellen nummer an mein WB wenden.
Nun meine Fragen dazu.
Wie sieht das mit dem geld aus würde in meine alte Stelle zurück kehren dort gäbe es aber erst enfe Februar wieder lohn. Die dienstbezüge gäbe es aber nur noch für januar als hätte ich quasi im febuar kein geld oder? Dann gab eas vom refü die kosten für die bahncard 50 muss ich dad zurück zahlen? Wenn ich mich nochmal bewerben würde könnte ich nochmal SU werden oder müsste ich Mannschafter werden?( nicht abfällig gemeint?)  Noch  als kleine Anmerkung TE führen wollte mich schon vom ersten Tag los werden kann mich da drüber beschweren das dass keine objektiv beürzeilung war und würde das was bringen?
Schon mal danke für die Antworten.

Firli

Als Eignungsübender haben wurden Sie ja mit einem höheren Dienstgrad eingestellt.Also wenigstens Uffz. Korrekt?

Vorab: Ich bin nicht im PersGeschäft. Was ich jetzt äußere kommt durch Getratsche mit Kameraden.

Ich glaube man kann wenn man mal z.B. Stuffz gewesen ist , ohne eine Degradierung, nicht einfach so wieder Mannschafter werden. Und die Eigungsübung nicht zu bestehen wäre kein Grund für eine Degradierung sondern eher für EdeKa.

Wie gesagt das ist nur was ich aus Gesprächen so verstanden habe. Wir haben hier Leute die es genau wissen. Und sollte das von mir geschriebene Mumpitz sein so steinigt mich bitte nicht.  ;D


SanFw/RettAss

F_K

Lieber TE,

wenn Du Dich in Deiner TE so präsentierst, wie hier, dann verwundert mich diese Beurteilung nicht.

ZitatWie sieht das mit dem geld aus würde in meine alte Stelle zurück kehren dort gäbe es aber erst enfe Februar wieder lohn. Die dienstbezüge gäbe es aber nur noch für januar als hätte ich quasi im febuar kein geld oder?

Hä?

Wenn Du Ende Januar als Soldat entlassen wirst, und übergangslos wieder zivil beschäftigt wirst, dann wirst Du auch durchgehend voll bezahlt.

Richtig ist, dass Soldaten / Beamte in der Regel das Geld im voraus erhalten, und Angestellte am Ende des Monat - beide Monate sind aber bezahlt.

(.. und da man ja immer zwei bis drei Monatsgehälter als "Reserve" hat, macht dies auch keine Probleme ... )

ZitatIch glaube man kann wenn man mal z.B. Stuffz gewesen ist , ohne eine Degradierung, nicht einfach so wieder Mannschafter werden. Und die Eigungsübung nicht zu bestehen wäre kein Grund für eine Degradierung sondern eher für EdeKa.

So ein Quatsch. Der TE hat seinen Dienstgrad VORLÄUFIG - nach Ende der Eignungsübung hat er seinen vorherigen Dienstgrad wieder.
Wo ist also das Problem?

Doppelquatsch: Wer als Führer nicht geeignet ist, kann sehr wohl in der Mannschafterlaufbahn verwendet werden.

KlausP

Mal 'ne vorsichtige Nachfrage: Ist Deutsch Ihre Muttersprache? Ich hab den Text erst nach dem dritten Mal lesen vollständig erfasst und halbwegs verstanden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Firli

Wie gesagt F_K das hab ich nur Gesprächen entnommen. Aber da geb ich mittlerweile selten noch was drauf seit ich,dank diesem Forum, gemerkt habe das ein großer Teil wirklich nur Schwachfug ist.

Dann lieber TE überlesen Sie bitte meinen ersten Beitrag und widmen sich dem von F_K. Das ist nämlich einer von den mir erwähnten die es besser wissen.


SanFw/RettAss

F_K

@ Firli:

"Grundsätzlich" ist ja richtig, dass ein (endgültig) verliehener Dienstgrad nur durch ein Truppendienstgericht wieder aberkannt werden kann.

Wer z. B. Uffz d. R. (der Reserve) geworden ist, kann aktiv nicht mehr als Mannschafter einsteigen.

Es muss sich aber um einen endgültig verliehenen Dienstgrad handeln, also nicht vorläufig (wie bei Eignungsübenden), oder bei zeitweiligen Dienstgraden (gibt es auch).

Mister E

Danke für die antworten euer Seitz die keine meiner Fragen beantwortet haben bzw. mir sachen gesagt dich ich schon wusste und nicht gefragt habe und ja ich bin der deutschen Sprache mächtig.

Tommie

Zitat von: Mister E am 18. Dezember 2013, 15:27:03Danke für die antworten euer Seitz die keine meiner Fragen beantwortet haben bzw. mir sachen gesagt dich ich schon wusste und nicht gefragt habe und ja ich bin der deutschen Sprache mächtig.

Warum fällt mir der Glaube schwer, wenn ich Ihre Sätze lese(n muss) ;D ?

F_K

@ Mister E:

Die Frage "Geld" habe ich doch beantwortet, oder nicht?

Als Bonus auch die anderen Fragen:

Kosten Bahncard - Nein, die must Du nicht zurückzahlen.

Es ist per Beurteilung festgestellt, dass Du zum Führer (Uffz ohne P.) nicht geeignet bist - damit ist eine (erneute) Wiedereinstellung quasi ausgeschlossen.

Wenn Du Dich beschwert fühlst, beschwere Dich halt - allerdings liegt den meisten ähnlich gelagerten Sachverhalten eine verschobene Wahrnehmung auf Seiten des Beschwerdeführers zugrunde - und die Beurteilung erstellt der DV - nicht der TE Führer.

.. halt gewogen und für zu leicht befunden - und wie gesagt, ich kann es nachvollziehen.

Mister E

Noch  als kleine Anmerkung TE führen wollte mich schon vom ersten Tag los werden kann mich da drüber beschweren das dass keine objektiv beürzeilung war und würde das was bringen?
[/quote]
Sry für die Tippfehler hier die korrigierte Fassung
Noch als kleine Anmerkung die TE führung wollte mich schonbam ersten Tag los werden da sie lieber einen Mannschafter zum SU machen wollten der aber für seine 90/5 zu lange gebraucht hat und ich die Stelle von der Personalstelle bekommen habe. Somit ist seine Beurteilung nicht objektiv. Kann ich mich darüber beschweren oder mich von jemand anderem beurteilen lassen?

schlammtreiber

Ja, natürlich. Wenn hier eine Verschwörung der (Teil)Einheit dieser Art vorliegt, ist das ein Skandal und absolut beschwerdefähig.
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wolverine

Man kann sich über alles(!) beschweren. Nur manchmal ist die Beschwerde eben unbegründet oder auch unzulässig. Für beides müsste ich die Beschwerdeakte lesen/ kennen.
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stefan@16

Meine Persönliche Meinung ist, das nicht jeder für das Führen von Menschen gemacht ist, man es aber durchaus lernen kann. Ich seh es an mir selbst, mit jedem bestandenen Lehrgang selbstsicherer und selbstbewusster geworden bis hin zum SAZ 12

schlammtreiber

Also ich wäre der geborene Führer. Nur gibt es hierzulande dieses blöde Ding mit der "wehrhaften Demokratie" wegen schlechten Erfahrungen und so... wird wohl nix...
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Tommie

Zitat von: schlammtreiber am 18. Dezember 2013, 15:57:32Also ich wäre der geborene Führer.

Mir hat man erklärt, dass genau der nicht mehr unter den Lebenden weilen würde ;) !

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