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Besoldung nach Wiedereinstellung & Prämie

Begonnen von navyluk, 01. Januar 2014, 16:51:38

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navyluk

Hallo liebe Kameraden,
ich hab da mal eine frage zur Besoldung, vllt ist ja ein ReFü dabei, der mir meine Frage beantwortne kann. Ich habe bereits 8 Jahre gedient und meine letzte Gehaltsstufe war A7 Stufe 3 als Obermaat.
Ich fange morgen in Plön an und wüste gerne welche Gehaltsstufe ich bekomme. Steige als Obermaat BA ein.

Habe auch eine Zusage für meine 1.000€ Prämie für die nächsten 12 Jhare erhalten. Bekomme ich es komplett und wenn ja wann?

Schöne Grüße

Ralf

Die Erfahrungsstufe richtet sich u.a. nach dem Lebensalter.

Die Prämie wird erst nach Ablauf der Widerruffrist (falls vorhanden) ausbezahlt und bei Zwischenfestsetzungen immer anteilig.
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navyluk

Zitat von: Ralf am 01. Januar 2014, 17:05:11
Die Erfahrungsstufe richtet sich u.a. nach dem Lebensalter.

Ich bin 29  ;) Aber ich werde doch mindestens wieder mit A7 Stufe 3 eingestellt oder?

Die Prämie wird erst nach Ablauf der Widerruffrist (falls vorhanden) ausbezahlt und bei Zwischenfestsetzungen immer anteilig.

Ich habe als Wiedereinsteiger keine Widerruffrist. Also kommt es gleich mit dem ersten Gehalt?


wolverine

Wenn man eine prämienbegünstigte Stelle besetzt, bekommt man eine Prämie. Darum heißt sie so. ;D
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DonKuddel

Ok, das wusste ich nicht. Und wie wurde es dir mitgeteilt das es so eine Stelle ist?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Du wirst in Erfahrungsstufe 4 eingestellt. Aber auch dafür bekommst du einen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung.
Zitat von: navyluk am 01. Januar 2014, 17:09:24...
Ich habe als Wiedereinsteiger keine Widerruffrist. Also kommt es gleich mit dem ersten Gehalt?
Nicht unbedingt, denn erst einmal muss die Ernennung zum SaZ erfolgen, dann werden in diesem Zusammenhang die begründenden Papiere erstellt und die Eingabe in das Personalwirtschaftssystem veranlasst. Manchmal klappt das, oftmals aber auch erst etwas später.
Aber auch hierfür gibts einen Bescheid mit RB.
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marco2101

Musst du deine Grundausbildung noch mal machen? und wie lange bist du raus?

navyluk

Ich bin seit zwei Jahren raus und ja ich muss nochmal die AGA machen.

marco2101

Ok wurde dir beim KC gesagt das du sie noch mal machen musst?? Mir wurde gesagt und ich habe es auch schriftlich das ich keine mehr machen muss und 4 Tage vor Dienstantritt bekomme ich einen Brief das ich die AGA in den neuen UA/FA Battalion machen soll

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

... Und was macht ein Soldat wenn er einen Befehl bekommt?

Der Zivilist kann sich ja noch überlegen, ob er antritt ....

navyluk

Also mir macht das nichts aus! Aber wenn du damit ein Problem hast, dann lass es einfach. Wir doch niemand gezwungen. Klar ist das ärgerlich aber das sind doch nur 3 Monate.

KlausP

Zitat von: navyluk am 01. Januar 2014, 21:32:37
Also mir macht das nichts aus! Aber wenn du damit ein Problem hast, dann lass es einfach. Wir doch niemand gezwungen. Klar ist das ärgerlich aber das sind doch nur 3 Monate.

Das wurde aber in einem anderen Thread bereits lang und breit erklärt, warum das ab Diensteintritt Januar 2014 bei Wiedereinstellern in der Unteroffizier- und der Feldwebellaufbahn so ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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