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DB karte

Begonnen von esox121, 08. Januar 2014, 11:36:33

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esox121

mein sohn macht zZ. seine AGA

welche "fahrten" kann er mit der DB karte unternehmen?

es geht mir nicht darum,das er querr durch DE fahren moechte,sondern lediglich darum ,ob er mit der DB karte ,auch zu meinen eltern,sprich seinen groß eltern,fahren kann (freies wochenende-als beispiel)

oder ist das auf den "gemeldeten wohnsitz" beschreankt ? wenn ja,waere ein "2t wohnsitz" bei meinen ellies,als grund annehmbar ,um die DB karte zu nutzen?

vielen dank im vorraus ;)


KlausP

Er kann die Bahn damit kostenlos zwischen seinem Dienst- und seinem Wohnort benutzen, für alle anderen Fahrten gibt es eine Ermäßugung (ich glaube von 50%), der genaue Wert steht auf dem "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" (so heisst das Ding für FWDL richtig).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BSG1966

1. Zu meiner Zeit waren das 25% Rabatt.
2. Ist die Frage, wo die Großeltern wohnen. Wenn er aus Hamburg kommt und in München stationiert ist, wird ihm keiner doof fragen, warm er die Karte in Leipzig zeigt. Wenn er jedoch von Augsburg nach München fahrberechtigt ist, könnte der Besuch der Großeltern in Hamburg Probleme machen.

InstUffzSEAKlima

Die Karten dürfen nur auf direkten Fahrten vom/zum Dienst genutzt werden. Es gab schon genug Probleme, wenn Soldaten im Urlaub damit auf der eigentlich eingetragenen Strecke unterwegs waren, aber eben zu rein privaten Zwecken. Fahrten unter der Woche und ohne Reisegepäck führ(t)en immer regelmäßig zu genaueren Prüfungen, weil einfach zuviel Mßbrauch mit diesen Karten gemacht wurde.

F_K

ZitatWenn er jedoch von Augsburg nach München fahrberechtigt ist, könnte der Besuch der Großeltern in Hamburg Probleme machen.

Nette Formulierung.

Hat er in diesem Beispiel keine (weitere, gültige) Fahrkarte, stellt das Zeigen der "DB Karte" wohl einen versuchten Betrug da, der dann üblicherweise als "Schwarzfahren" zu Anzeige / Anklage kommt. Ggf. folgen zusätzlich noch disziplinare Maßnahmen.

KlausP

Zitat von: BSG1966 am 08. Januar 2014, 13:13:33
1. Zu meiner Zeit waren das 25% Rabatt.
2. Ist die Frage, wo die Großeltern wohnen. Wenn er aus Hamburg kommt und in München stationiert ist, wird ihm keiner doof fragen, warm er die Karte in Leipzig zeigt. Wenn er jedoch von Augsburg nach München fahrberechtigt ist, könnte der Besuch der Großeltern in Hamburg Probleme machen.

Deshalb schrieb ich ja "Ich glaube von 50%"  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 08. Januar 2014, 13:33:24
Es gab schon genug Probleme, wenn Soldaten im Urlaub damit auf der eigentlich eingetragenen Strecke unterwegs waren, aber eben zu rein privaten Zwecken.

Mit wem bitte? Oder erzählst du hier etwa (ganz ausnahmsweise natürlich nur) wieder urbane Legenden weiter?
the rest is silence...

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InstUffzSEAKlima

Das Märchenbuch hole ich jetzt nicht nochmal raus, nutzen Sie bitte daher sie Forensuche und bemühen Sie nötigenfalls externe Fallschilderungen von Soldaten, die diesbezüglich Probleme bekamen.

Meine zukünftigen Ausführungen werde ich mit den vorschriftsgemäßen Quellenangaben versehen, damit Sie nicht immerzu Rückfragen anstellen brauchen.

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