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Einsatzreservist verpflichtend?

Begonnen von GorDaVid, 09. Januar 2014, 11:06:32

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GorDaVid

Guten Tag Kameraden,

als kurzer Überblick, ich bin HG d.R. und habe mich im Anschluss zu meinem 17 monatigen Wehrdienst,
vor eineinhalb Jahren als Einsatzreservist (72 Tage in drei Jahren) gemeldet.

Ich habe letztes Jahr die nötigen 24 Wehrübungstage ganz normal abgeleistet, damit
eins von den drei Jahren.

Nun ist ein neues Jahr und somit ich mir Gedanken über die Wehrübung machen, allerdings wurde
meine alte Einheit im Zuge der Wehrreform aufgelöst/umstrukturiert.
In meiner jetzigen Situation ist es so, dass es keine Sinn macht eine WÜ zu machen, da ich
weder das Geld wirklich brauche noch die Zeit dafür habe (könnte mir aber zur Not Zeit schaffen).

Meine Frage wäre also, MUSS ich mir eine neue Einheit suchen und MUSS ich die 24 Tage ableisten,
bzw. weiß jemand was wäre wenn ich mich nicht darum kümmern und keine Wehrübung machen würde.

Mein zuständiger PersMob is auf Lehrgang und im Inet find ich nix richtiges, desweegen wollt ich mal
fragen ob hier vielleicht jemand zufällig darüber Bescheid weiß.

Vielen Dank

F_K

Mit dem Ende Deiner Beorderung erlischt die eingegangene Verpflichtung.
Ist die Beorderung aufgehoben worden?

Unabhängig davon "zwingt" Dich niemand, die Dienstleistungen tatsächlich zu leisten.

MMG

Die Beorderung erlischt automatisch mit der Auflösung der Einheit und damit auch die Verpflichtung.


GorDaVid

Ersteinmal Vielen Dank für die schnellen Antworten,

Also die Beorderung wurde nicht aufgehoben zumindest nicht in schriftlicher Form bei mir.
Die Einheit wurde nicht komplett aufgelöst sondern nur mit einer anderen zusammengeführt und eine neue große Einheit daraus gemacht,
ist denke zwar, dass das als Auflösung angesehen werden kann, wollt aber nochmal sicher gehen und nachfragen wie ihr das seht.

F_K


bayern bazi

die Beorderung besteht solange bis eine "Aufhebung einer Beorderung " durch das KC ausgestellt wird


und demnach müsstest du noch deine 24 tage für 2014 einplanen ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Tommie

Zitat von: bayern bazi am 11. Januar 2014, 18:07:48die Beorderung besteht solange bis eine "Aufhebung einer Beorderung " durch das KC ausgestellt wird

... oder aber ein Heranziehungshindernis auftaucht, z. B. eine Wiedereinstellung in den aktiven Dienst eines (bisherigen) Reservisten!

Sollte diese Wiedereinstellung vom Reservisten am ersten Dienst-Tag, also dann, wenn der Vertrag mit der Bundeswehr auch zustande gekommen ist, dem KarrC, Abt. Reservistenangelegenheiten, gemeldet werden, dauert es auch ein paar Tage, bis die Aufhebung einer Beorderung per Post kommt ;) !

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