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Bewerbung abgelehnt wegen angeblich fehlendem Dienstposten

Begonnen von T.B., 09. Januar 2014, 20:49:35

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T.B.

#15
Zitat von: Männer am 09. Januar 2014, 21:32:21
Ich will ja auch nichts mit der Brechstange erreichen, aber was könnte man denn noch tun ?

ZitatUnd warum nicht? Sie wollen doch Eingestellt werden, oder ist es doch nicht soooo wichtig?

Natürlich ist das mein Ziel, ich nehme diese Sache schon sehr ernst. Ansonsten würde ich mir das in meinem Alter ja nicht mehr antun, wenn ich mir das nicht vorher genau überlegt hätte und mit der Familie besprochen.


Edit:
Auch hier: Zitat kenntlich gemacht

Männer

Zitat von: KlausP am 09. Januar 2014, 21:34:53
Zitat von: Männer am 09. Januar 2014, 21:30:08
Zitat aus einem anderm Forum:

"zur Klärung: für wiedereinsteller selbe Laufbahn, fachunteroffiziere (berufsnahe Verwendung) und manschafften wurden die Altersgrenzen ersatzlos gestrichen!
also wenn jemand im znwg war und nicht eingeplant wurde bleibt nur noch der weg sich an den Wehrbeauftragten des bundestages zu wenden.die haben Interesse daran das die Dienststellen die neuregelungen auch umsetzen." Zitat Ende

Aha, und das meinen Sie mit

Zitat... Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, ...

Gelächter meinerseits ...  ::)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Können Sie lesen?

Habe ich geschrieben, dies ist meine Quelle?  >:(
Also nicht so überheblich, sie können nicht alles wissen!

KlausP

Na, dann lassen Sie die Katze doch aus dem Sack mit Ihrer "zuverlässigen Quelle" ...

Zitatsie können nicht alles wissen!

Das würde ich auch niemals behaupten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

T.B.

Rein Interessehalber, sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen es funktioniert hat ?

Männer

Zitat von: T.B. am 09. Januar 2014, 21:39:36
Zitat von: Männer am 09. Januar 2014, 21:32:21
Ich will ja auch nichts mit der Brechstange erreichen, aber was könnte man denn noch tun ?

Und warum nicht? Sie wollen doch Eingestellt werden, oder ist es doch nicht soooo wichtig?

Natürlich ist das mein Ziel, ich nehme diese Sache schon sehr ernst. Ansonsten würde ich mir das in meinem Alter ja nicht mehr antun, wenn ich mir das nicht vorher genau überlegt hätte und mit der Familie besprochen.
[/quote]

@T.B. Der Wehrbeauftragte ist der richtige Weg, mehr können Sie nicht verlieren.

Ich persönlich finde es eine unverschämtheit Ü40 zum Test einzuladen, einzuplanen und dann doch eine Absage zu erteilen! Denn das ist nicht der richtige Weg.

Männer

Zitat von: T.B. am 09. Januar 2014, 21:45:52
Rein Interessehalber, sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen es funktioniert hat ?

Ja, zwei.

@KlausP BESTIMMT NICHT ???

KlausP

ZitatIch persönlich finde es eine unverschämtheit Ü40 zum Test einzuladen, einzuplanen und dann doch eine Absage zu erteilen! Denn das ist nicht der richtige Weg.

Da sind wir ausnahmsweise einer Meinung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: Männer am 09. Januar 2014, 21:47:18Ich persönlich finde es eine unverschämtheit Ü40 zum Test einzuladen, einzuplanen und dann doch eine Absage zu erteilen! Denn das ist nicht der richtige Weg.

Was Sie finden, dürfte ungefähr so wichtig sein, wie ein umgefallener Sack Reis in China ;D ! Fakt ist, dass JEDE Einstellung von Bewerbern Ü40 einem Vorbehalt unterliegt! Und, dass davor noch eine Instanz geschaltet wurde! Wenn also jetzt eine dieser beiden Instanzen "Nein!" sagt, was wollen Sie dagegen machen? Es gibt kein recht auf Einstellung und auch der WBdDB kann daran nichts ändern!

Das die gezeigte Vorgehensweise nicht "die feine englische Art" ist, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt und davon bin auch ich nicht angetan! Hier werden Erwartungen geweckt, die dann von den Erbsenzählern enttäuscht werden!

T.B.

Welche Möglichkeiten gibt es denn sonst noch ? Ich denke der Wehrbeauftragte wäre der letzte Schritt.....

Tommie

Welchen Teil von den Postings haben Sie denn nicht verstanden ;) ? Sie haben exakt KEINE Möglichkeit, gegen diese Entscheidung vorzugehen! Dass die Art, wie diese Entscheidung gefallen ist, nicht schön ist, ändert an der Tatsache, dass die Entscheidung rechtens ist und auch der Wehrbeauftragte Ihnen hier nicht weiter helfen kann, absolut NICHTS!

Männer

Zitat von: Tommie am 09. Januar 2014, 21:52:17
Zitat von: Männer am 09. Januar 2014, 21:47:18Ich persönlich finde es eine unverschämtheit Ü40 zum Test einzuladen, einzuplanen und dann doch eine Absage zu erteilen! Denn das ist nicht der richtige Weg.

Was Sie finden, dürfte ungefähr so wichtig sein, wie ein umgefallener Sack Reis in China ;D ! Fakt ist, dass JEDE Einstellung von Bewerbern Ü40 einem Vorbehalt unterliegt! Und, dass davor noch eine Instanz geschaltet wurde! Wenn also jetzt eine dieser beiden Instanzen "Nein!" sagt, was wollen Sie dagegen machen? Es gibt kein recht auf Einstellung und auch der WBdDB kann daran nichts ändern!

Das die gezeigte Vorgehensweise nicht "die feine englische Art" ist, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt und davon bin auch ich nicht angetan! Hier werden Erwartungen geweckt, die dann von den Erbsenzählern enttäuscht werden!

Du meine Güte, meinen Sie eigentlich das ich das nicht wüßte!? Erzälen sie doch mal etwas neues!

ICH, kann nur raten, sich an den Wehrbeauftragten zu wenden. Wenn einige wie sie hier ja angeben, seine Arbeit so gut kennen, dann müßten sie ja auch wissen was eine Eingabe bewirken kann.........
Also, warum, außer ich, rät Ihm keiner sich an den Wehrbeauftragten zu wenden???

Tommie

Weil der WBdDB für Ihn als Nicht-Soldaten schon mal nicht zuständig ist! Lesen Sie sich doch einfach mal das entsprechende Gesetzt durch! Und die "Eingabe", die dann als Petition gehandhabt wird, kann exakt NICHTS bewirken, weil an dieser Entscheidung nichts ermessensfehlerhaftes zu finden sein wird!

Männer

Zitat von: Tommie am 09. Januar 2014, 21:56:01
Welchen Teil von den Postings haben Sie denn nicht verstanden ;) ? Sie haben exakt KEINE Möglichkeit, gegen diese Entscheidung vorzugehen! Dass die Art, wie diese Entscheidung gefallen ist, nicht schön ist, ändert an der Tatsache, dass die Entscheidung rechtens ist und auch der Wehrbeauftragte Ihnen hier nicht weiter helfen kann, absolut NICHTS!

Woher wollen SIE denn das wissen das ihm das nicht hilft wenn er sich an den Wehrbeauftragten wendet? Schreiben sie doch nicht so ein Mist!

wolverine

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Helft mit, dass es so bleiben kann

Männer

Zitat von: Tommie am 09. Januar 2014, 22:00:20
Weil der WBdDB für Ihn als Nicht-Soldaten schon mal nicht zuständig ist! Lesen Sie sich doch einfach mal das entsprechende Gesetzt durch! Und die "Eingabe", die dann als Petition gehandhabt wird, kann exakt NICHTS bewirken, weil an dieser Entscheidung nichts ermessensfehlerhaftes zu finden sein wird!

Also, Sie haben wirklich keine Ahnung von dem was sie das schreiben! das gibt es doch wohl nicht!

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