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Wiedereinstellung in Fw Laufbahn

Begonnen von Jacksus82, 10. Januar 2014, 09:40:10

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Ralf

Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:44:38
@Ralf ich weiß mit genauer Sicherheit da mein Beruf nicht verwertbar ist.  Also gut.. bin gelernte Kinderpflegerin.
Und damit erfüllst du nunmal nicht die Voraussetzungen zur Einstellung in die Laufbahn der Feldwebel.
Also sind wir wieder beim Ausgangspunkt: ja, Wiedereinstellung wäre möglich, aber nur in die Laufbahn der Uffz bzw. der Msch.
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Jacksus82

Nein das meine ich ja nicht. Ist mir ja schon klar das eine Energie Eignung festgestellt werden muss. Es ging mir aber generell wegen den Voraussetzungen. Ob ich mich überhaupt auf eine Stelle als Fw bewerben kann und ob das sinnvoll ist? Vielleicht auch mit einer Truppenwerbung?

Ralf

Again: nein.
Auch mit einer Truppenwerbung übersteuerst du nicht die Einstellungsvoraussetzungen.
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Muegge75

Grundsätzlich kannst Du Dich natürlich bewerben, aber wie bereits erwähnt erfüllst Du die Voraussetzungen nicht für die Fw Laufbahn, da der Beruf nicht verwertbar ist. Ergo ist es sinnlos sich dafür zu bewerben. Es bleibt die Uffz. Msch. Laufbahn.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

KlausP

Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 10:57:14
Nein das meine ich ja nicht. Ist mir ja schon klar das eine Energie Eignung festgestellt werden muss. Es ging mir aber generell wegen den Voraussetzungen. Ob ich mich überhaupt auf eine Stelle als Fw bewerben kann und ob das sinnvoll ist? Vielleicht auch mit einer Truppenwerbung?

Nein, wie @Ralf das schon schrieb, können Sie sich zwar bewerben (jeder kann sich ja auf alles bewerben, egal ob sinnvoll oder nicht), Sie können aber nicht eingestellt werden - auch nicht mit einer Truppenwerbung.

@Ralf
Zitatja, Wiedereinstellung wäre möglich, aber nur in die Laufbahn der Uffz bzw. der Msch.

Als Unteroffizier ohne verwertbaren Beruf?  Da melde ich Zweifel an.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lidius

Zitat von: KlausP am 10. Januar 2014, 11:02:54
Als Unteroffizier ohne verwertbaren Beruf?  Da melde ich Zweifel an.

Sie ist doch schon StUffz, in die alte Laufbahn kann sie ja zurück.

wolverine

Sie ist doch schon StUffz, oder? Dagegen scheidet die Mannschaftslaufbahn dann aus oder soll man sie zur Einstellung erst einmal degradieren?

Aber ich befürchte, dass das, was wir hier schreiben, eh nicht mehr ankommt.
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Jacksus82

Also erstmal würde dann ja nur die uffz Laufbahn gehen, da ich mit Stuffz aus der Bw raus ging. Man wird nie in einem niedrigeren Dienstgrad wieder eingestellt. Könnte ich von dort aus aber dann in die Laufbahn Fw wechseln? Sprich, wenn ich aktiv als Stuffz wieder dabei wäre?

wolverine

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BulleMölders

Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:06:49
Also erstmal würde dann ja nur die uffz Laufbahn gehen, da ich mit Stuffz aus der Bw raus ging. Man wird nie in einem niedrigeren Dienstgrad wieder eingestellt. Könnte ich von dort aus aber dann in die Laufbahn Fw wechseln? Sprich, wenn ich aktiv als Stuffz wieder dabei wäre?
Da Sie dann die Formalen Voraussetzungen für die Feldwebel Laufbahn immer noch nicht erfüllen, nein

Jacksus82

Und es kommt natürlich hier bei mir an. Brauch nur am Handy länger.

Wurde mir irgendwie alles anders erzählt. Muss wohl doch erstmal den Termin beim Berater abwarten. ;)

Und wie sieht es mit fett AGA aus? Muß ich die dann nochmal machen?

Jacksus82

Gibt es nicht die Möglichkeit beim Bund das alles nachzuholen, damit man die Voraussetzungen erfüllen kann?

KlausP

Zitat von: Lidius am 10. Januar 2014, 11:06:11
Zitat von: KlausP am 10. Januar 2014, 11:02:54
Als Unteroffizier ohne verwertbaren Beruf?  Da melde ich Zweifel an.

Sie ist doch schon StUffz, in die alte Laufbahn kann sie ja zurück.

Habe ich überlesen. Passiert mir schon zum wiederholten Mal. 2014 wird wohl nicht mein Jahr.
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KlausP

Zitat von: Jacksus82 am 10. Januar 2014, 11:15:40
Gibt es nicht die Möglichkeit beim Bund das alles nachzuholen, damit man die Voraussetzungen erfüllen kann?

Doch, die gibt es. Aber nur dann, wenn man noch innerhalb der Altersgrenze unter 30 liegt. Dann kann man den fehlenden berufsabschluss über eine ZAW "nachholen". Das können Sie übrigens sehr gut bei www.bundeswehr-karriere.de unter den jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen nachlesen. ::)
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