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01.04.2014 Sondershausen 1./FA/UA-BTL 1

Begonnen von Micha79, 16. Januar 2014, 11:42:34

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Max92F

Moin (:
werde mich am 01.04. euren Sandkastenspielen mal anschließen (; bin gespannt ob der Lehrgang so ähnlich ausfällt, wie bei unseren OA Kameraden.. seid ihr alle wiedereinsteller oder Neuankömmlinge?

PhotoSinnThese

Hallo zusammen,

ich bin Wiedereinsteller und war 2003 schon mal, was sich auf die Erfahrungsstufe in der Besoldungstabelle durchaus positiv auswirkt.

Da die Bahnanfahrt für die meisten ausfällt; unter Abgabe des Zugtickets erhält man die Erstattung der Fahrtkosten mit dem Kfz (per Antrag).
Desweiteren sei anzumerken, dass dies ein angewiesener Lehrgang ist, soll bedeuten, dass die Kosten für die Pendelei zwischen Stammtruppenteil und Lehrgangsort voll angerechnet werden kann und wenn nicht sogar zusätzlich vom Dienstherrn erstattet wird.

Also auf der Steuererklärung für 2014 sieht das dann so aus:
Lehrgang ohne doppelte Haushaltsführung (da unter 3 Monate Dauer):
Anfahrt 01.04.14: xxxkm x 0,30€
Verpflegungsmehraufwand: 01.04.14 9:00-24:00uhr = 15h entspricht 12,00€
Übernachtungspauschale: 20,00€
Verpflegungsmehraufwand 02.04.14 0:00-24:00= 24,00€
Übernachtungspauschale: 20,00€
Verpflegungsmehraufwand 03.04.14 0:00-24:00= 24,00€
Übernachtungspauschale: 20,00€
Verpflegungsmehraufwand 04.04.14 0:00-15:00= 12,00€
Heimfahrt 04.04.14 xxxkm x 0,30€ oder aber hier Fahrt zum Haupttruppenteil (auf dem Papier wg. Lehrgang)

Es entstehen also exemplarisch in dieser Woche Kosten zur Lohnsteuerminderung von: 132,-€ zzgl. Kilometer: Bsp einfache Strecke: 100km x2 x 0,3€ = 60,-€ ergeben total: 192,-€

Bei den Fahrtkosten sollte man hinschauen, bis 4xxx,-€ kosten an km sind ohne Nachweis des Unterhalts eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kfz möglich ab dann ist man dem FA nachweispflichtig. Da jeder, auch ohne Führerschein, ein Auto zulassen kann ist es also nur ein Rechenspiel. Wer dann das Fahrzeug bewegt hat
ist sekundär, der Arbeitslose Bruder kann einen ja zum Dienst Gefahren haben weil die Zugverbindung doof ist ;-) aber letztendlich fährt man eh bei nem Kameraden mit.

Auch kann man per Antrag beim Dienstheern wohl zwei einfache Heimfahrten ersetzt bekommen (zum Preis der BahnCard 50 zum Besuch seines(r) Kindes(r)) wie aber die Voraussetzungen dafür sind muss geprüft werden.

Im weiteren Dienstverlauf wird es dann interessant, meine Kaserne ist 96km entfernt, Status: Heimschläfer = prima
mind. 5 Tage x 96 = 480km = 144,-€
Die km sind nur anzusetzen wenn der Arbeitsort aufgesucht wurde.
Auch darf man eine längere Strecke ansetzen wenn diese länger ist (Zeitersparnis).
Falls der Dienst 24h dauerte gelten oben angewendete Pauschalen.
Ob man nun tatsächlich jeden Tag die Strecke fährt oder in nem Womo vor der Kaserne schläft ist irrelevant. Die nachweislichen Faktoren sind: Heimatadresse, Status, Standort und ab 4xxx,-€ kosten für km/Jahr eigenes oder zur Nutzung überlassenes Kfz.

Ich empfehle daher jedem mind. wöchentlich die Daten in eine Excel
Tabelle einzutragen um am Jahresende mit der Summe Funktion die Werte auf die Lohnsteuererklärung
übertragen zu können.

Alle Angaben ohne Gewähr und aus legalen Steuertips entnommen.

F_K

Zitataber letztendlich fährt man eh bei nem Kameraden mit.

ZitatOb man nun tatsächlich jeden Tag die Strecke fährt oder in nem Womo vor der Kaserne schläft ist irrelevant

Das von Dir dargestellte Verfahren sind Steuerbetrug - eine Straftat.

Micha79

#33
Zitat von: Max92F am 24. Februar 2014, 22:49:36
Moin (:
werde mich am 01.04. euren Sandkastenspielen mal anschließen (; bin gespannt ob der Lehrgang so ähnlich ausfällt, wie bei unseren OA Kameraden.. seid ihr alle wiedereinsteller oder Neuankömmlinge?

Also Ich bin Neuankömmling.

Krille


Krille


PhotoSinnThese

Hallo F_K,

das sind legale Möglichkeiten um die Steuerlast zu senken.
Wenn man also als Mitfahrer eines Kfz die Strecke ansetzt darf 0,3€ bis 4500,-€/Jahr geltend gemacht werden. Für Bahn, Fahrrad, Motorrad und Co. müssen natürlich die korrekten km Sätze angegeben werden oder man legt 1zu1 die Tickets um, dies geht sogar zusätzlich.

Auszug oberste Finanzbehörde der Länder für 2014:
"Höchstbetrag von 4 500 Euro
Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4 500 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Die Beschränkung auf 4 500 Euro gilt
- wenn der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Motorrad, Motorroller, Moped, Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird,
- bei Benutzung eines Kraftwagens für die Teilnehmer an einer Fahrgemeinschaft und zwar für die Tage, an denen der Arbeitnehmer seinen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen nicht einsetzt,
- bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, soweit im Kalenderjahr insge- samt keine höheren Aufwendungen glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden (§ 9 Absatz 2 Satz 2 EStG)."

Nachweis:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2013-10-31-entfernungspauschalen-reisekostenrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Also am Womo Beispiel: bis 4500,-€ muss ich keinen Nachweis für entstandenen Kosten bringen ergo habe ich es nicht bewegen müssen aber können, möchte ich aber Kosten >4500,-€/Jahr geltend
machen muss ich es bewegt haben und die Fahrten glaubhaft belegen können (Tankrechnungen auf den Strecken).
Das Womo Beispiel hinkt in dahin gehend, dass es zu viele Kosten (selbst im Stand) erzeugt um überhaupt lukrativ zu werden.

Wenn Sie jedoch ihren Diesel mit 400,-€ Steuer/Jahr und dem Verzicht sich diesen Betrag über die gezahlte Lohnsteuer eben mittels km Pauschalen erstatten zu lassen, zahlen Sie 800,-€ effektiv.
Ein solches Fahrzeug unterhält man sich jedoch nur in der Regel weil man berufsbedingt viel fährt.
Es ist also eine Definitionssache ob man sich sagt: ich verprasse gern Geld um auf Arbeit zu kommen oder ob man sagt: schlimm genug das ich so viel fahren muss, da sollte man so wenig wie möglich draufzahlen, wenn man es mit legalen Mitteln minimieren kann.

Wie gesagt ich will hier niemandem etwas nahelegen was gesetzeswidrig wäre.

F_K

@ PhotoSinnThese:

Die angegebenen Strecken müssen aber auch tatsächlich gefahren werden - "fiktive Erfindungen" sind Betrug.

In dem Beipiel mit 96 km einfacher Weg werden die Pauschalhöchstgrenzen überschritten. Übernachtungspauschale kann mWn bei unentgeldlich bereitgestellter Unterkunft nicht angesetzt werden ....

PhotoSinnThese

Hallo F_K,

natürlich müssen die Strecken auch zurückgelegt wurden sein, alles andere wäre vorsätzlicher Betrug.

Bei unentgeltlicher Übernachtung haben Sie Recht man darf die 20,-€ Pauschale nicht ansetzen.
Sollte die Übernachtung etwas kosten, egal wie viel, darf man die 20,-€ ansetzen zzgl. überhängenden Rest.

So weit ich weiss darf man aber als SAZ nicht unentgeltlich wohnen (lt. Wdb) oder ist dies bei Lehrgängen anders?

MfG

F_K

Bei Lehrgängen wird Unterkunft unendgeldlich von Dienstherrn bereitgestellt, dass Ansetzen einer pauschale entfällt also ersatzlos.

Im Stammtruppenteil (Dauer länger als 3 Monate) kann dann kaum mit Pauschalen gearbeitet werden - sondern mit den tatsächlichen Kosten der Übernachtung - und die sind deutlich niedriger als die Pauschale.

RvM_92

Dann sinds jetzt schon zwei fb-gruppen :-D

https://m.facebook.com/groups/720898164607207

Christian33

Hallo an alle zukünftigen der 2./FA UA-BTL 1 in Sondershausen,

habe auch bescheid bekommen das ich am 01.04.14 meinen Dienst antreten darf.Wollte mal fragen ob jemand sagen kann was für Niveau von uns erwartet wird.
Stehen wir dort auf AGA oder Fw Ebene.
Würde gern mal wissen ob es möglich ist nach Hause zu fahren, würde schon mal unter der Woche nach Hause.

Max92F

zum Thema Niveau, bei den OA sollte es doch sehr ähnlich sein zu uns..
das hieße, dass es zum Teil AGA sein wird, da wir auch Neuankömmlinge unter uns haben und zum andern ein Lehrgang. wir werden wahrscheinlich keine 'ausgangssperre' haben in der Woche, auch viel besser planbare dienstpläne und dienstschlüsse (:

1R1N4

Ich bin in der 1. Kompanie und ihr werdet sehen, dass ihr keine typische Grundausbildung habt sondern nur euren 6-monatigen Lehrgang...


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Christian33

Das hört sich ja schon gut an, da stellt sich mir nur die Frage wie das unterschiedliche Niveau sich in der Ausbildung unter bringen lässt.
Bin mal gespannt.

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