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Altergrenze bei der Bundeswehr

Begonnen von Kael, 24. Januar 2014, 22:11:05

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Kael

Guten Tag, Andreas mein Name.
Ich strebe eine Karriere bei der Bundeswehr an - die Frage ist, welche Altersgrenze ist im Moment gesetzt?

Momentan bin ich 23 Jahre alt, werde dieses Jahr 25.
Ich wollte einen Offiziersdienstgrad anstreben und mich für Panzergrenadiere bewerben. Mein Bildungsstand ist momentan NOCH auf Sekundarstufe II - Dieses Jahr hole ich in der Abendschule meinen Realschulabschluss binnen einem Jahr nach, 2015 wäre Fachabitur drin aber erst "nach" meinem Geburtstag und im Jahr 2016 würde ich an der zentralen Abschlussprüfung für das Abitur teilnehmen.

Kann man mit diesen Voraussetzungen noch bei der Bundeswehr einsteigen? 26-27 Jahre, Abitur und nebenbei noch Vollzeit gearbeitet?

Kael

Ich merke grade ich habe im falschen Forum geschrieben x_x könnte man es bitte verschieben.

MilanTarik

Du bist 23 und wirst dieses Jahr 25?  :o Alterst du schneller als andere?  ???

Kael

Es ist spät! ich bin 23 - werde dieses jahr 24 x_x

90er Jahrgang. Ich kann ja leider als Gast nicht nachbearbeiten

MilanTarik

Achso  ;D
Ich weiß nicht sehr viel aber habe irgendwo gelesen das Altersgrenze 30 ist. Gib mal in der Suchfunktion Altersgrenze ein.

Traveltheworld

Höchstalter ist 29.
Informier dich einfach mal hier: https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnMSmzpLRIvyDbUREAxWwdTg!!/
Eines Tages, wenn die Erde stirbt,
Und der letzte Mensch mit ihr,
Dann bleibt nichts zurück,
Als die öde Wüste
Einer unstillbaren Gier.

Kael

Ah wunderbar. Vielen Dank für die Seite, ich hab mir einige durchgelesen aber auf die bin ich irgendwie nicht gestoßen/habe sie irgendwie übersehen :/

Ich wollte schon früher zur Bundeswehr, hat dann aber leider wegen familiärer Probleme nicht geklappt und bin abgesackt. Das will ich nun nach Möglichkeit Nachholen und etwas tun was für mich als Sinnvoll gilt.


BulleMölders

Wenn "bin abgesackt" bedeutet, dass das Verurteilungen zur folge hatte, dann könnten diese einer Einstellung im Weg stehen.
Außerdem müssen Sie sich in einem eventuellem Bewerbungsverfahren gegen jüngere Bewerber mit einer gradlinigeren Vita durchsetzen.
Also auf jeden Fall schon mal einen Plan B überlegen, für den Fall das Sie die Bundeswehr nicht nimmt.

Kael

Ach - ich habe genügend Pläne ^^
Entweder ich gehe studieren, arbeite in der Firma weiter wo ich aktuell bin, nur in einer höheren Position.

Eine Verurteilung hat das ganze nicht zur Folge ,aber ein Absacken in die Arbeitslosigkeit.

Gemustert wurde ich damals wegen diverser Mängel mit T4 - bin bei beseitigung dieser Mängel allerdings T2

mailman


Kael

Ja - und wie du siehst steht dort "vorübergehend" - Und wenn das vorübergehend damals vor 3 Jahren weg ist, ist man T2 ôô

mailman

ZitatGemustert wurde ich damals wegen diverser Mängel mit T4 - bin bei beseitigung dieser Mängel allerdings T2

Dann ist diese Aussage aber falsch, entweder es geht weg dann T4 oder man "beseitigt" es wie auch immer, dann ist man aber T5 gewesen

KlausP

Zitat von: Kael am 25. Januar 2014, 13:54:47
Ja - und wie du siehst steht dort "vorübergehend" - Und wenn das vorübergehend damals vor 3 Jahren weg ist, ist man T2 ôô

Das ist so nicht richtig. T2 ist man auch dann erst, wenn das ein Musterungsarzt festgestellt hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kael

Der Arzt sagte mir bei Beseitigung der Mängel wäre ich T2. Ist doch nicht so schwer oder hängt ihr euch gerne an so was auf?

KlausP

Zitat von: Kael am 25. Januar 2014, 15:23:18
Der Arzt sagte mir bei Beseitigung der Mängel wäre ich T2. Ist doch nicht so schwer oder hängt ihr euch gerne an so was auf?

Ja ... meee ... is klar! Ich hab natürlich keine Ahnung. SIE sind ja hier der Spezialist für sowas, so oft wie Sie schon Musterungs- und Untersuchungsergebnisse in der Hand hatten - so als Spieß in der AGA ...  ::)

Und noch mal zum Mitmeißeln: So lange, wie kein Musterungsarzt Sie erneut begutachtet hat, sind Sie für die Bundeswehr "nicht wehrdienstfähig".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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