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Milit. Fahrlerer - Was kommt auf mich zu???

Begonnen von Pofi, 26. Januar 2014, 14:54:10

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PzHurra

Upps sorry falsche Funktion.

Er sagte er ist gelernte Berufskraftfahrer. Ich dachte man benötigt einen Beruf mit Meister...

F_K

@ Ralf:

Der TE ist wohl Berufskraftfahrer und Fahrlehrer (was aber ein freier Beruf ist, kein Ausbildungsberuf).

Alter derzeit unklar.

PzHurra

Der Fahrlehrer ist eine Weiterbildung auf Meisterebene. Das wird so durch die Bw anerkannt. Gibt schon den ein oder anderen Quereinsteiger.

F_K

Erst:

ZitatIch dachte man benötigt einen Beruf mit Meister...

Also Beleg der Unkenntnis der SLV und der Voraussetzungen "Einstellung mit Beruf",

dann

ZitatDer Fahrlehrer ist eine Weiterbildung auf Meisterebene

eine solche Aussage?

Nicht wirklich schlüssig ...

Ralf

Der Berufskraftfahrer ist ein militärisch nutbarer Beruf (Einstellung als U/SU), der Fahrlehrer auch (Einstellung Fw).
Da das Alter wohl locker über 30 liegen wird ->
ZitatWer mit nutzbarem Zivilberuf eingestellt wird, unterliegt keiner Altersgrenze.
Aber um überschäumende Freude zu vermeidne, Mangelverwendungen kann man mit diesem Beruf nicht besetzen. da wirds mit dem Alter schon recht schwierig.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Pofi

Zitat von: F_K am 27. Januar 2014, 15:56:29
@ Ralf:
Der TE ist wohl Berufskraftfahrer und Fahrlehrer (was aber ein freier Beruf ist, kein Ausbildungsberuf).

Habe meinen ersten Artikel verlinkt, da ist zu lesen, dass ich 34 bin und gelernter Berufskraftfahrer. Die Aussage, dass dieser Beruf ein freier Beruf ist, ist falsch. Ich kann gerne meinen Ausbildungsvertrag von der Handwerkskammer Osnabrück hier verlinken... ;)

Bitte nicht alles zernörgeln, sondern auch mal einen verlinkten Beitrag aufrufen  >:(

F_K

@ Pofi:

Fahrlehrer ist ein freier Beruf - dies war meine Aussage, zu der ich stehe (und da hätte ich gerne einen Beleg, dass diese falsch sein soll).

Zur Anerkennung hat Ralf etwas geschrieben.

Also "Nörgel hier nicht rum", sondern lese bitte verstehend.

Pofi

Zitat von: F_K am 27. Januar 2014, 16:49:34Fahrlehrer ist ein freier Beruf
Ich hatte das jetzt auf den Berufskraftfahrer bezogen...  ::) Kein Beinbruch...  ;)

Snake_tde

Servus zusammen,

Ich brauch mal nen Rat bzw. Vielleicht weiß das ja jemand.  Wenn mal als Truppendiener mit dem DG Schütze und der Erfahrungsstufe 0 eingestellt wurde, nach einem Jahr dann einen AVR wechsel zum MKL vollzogen wird kann dann eventuell nachträglich sich etwas am DG und der Erfahrungsstufe ändern zB eine Anpassung oder läuft das einfach jetzt weiter.

Hätte man theoretisch als Uffz in die MKL Laufbahn gehen können. (Keine Fahrlehrerausbildung zivil)
Ich hoffe ihr könnt mir Folgen.

MkG

Snake

Pofi

Der Drops ist eh gelutscht. Fahrlehrer ist es nicht geworden, sondern Stuffz im Transportbereich... Aber wer weiß, was sich während der Dienstzeit noch so alles ergibt... :)

Ralf

Es ändert sich ggf. nur etwas an der Erfahrungsstufe, wenn man mit dem Verwendungswechsel aufgrund seines Zivilberufes einen höheren Dienstgrad bekommt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Snake_tde

Ging da jetzt eher um mich und wollte keinen neuen Thread aufmachen ;-) trotzdem danke.

@Ralf wer kann mir das denn genau mitteilen ob es so ist? S1 ?

KlausP

Zitat von: Snake_tde am 24. Februar 2015, 11:54:15
Ging da jetzt eher um mich und wollte keinen neuen Thread aufmachen ;-) trotzdem danke.

@Ralf wer kann mir das denn genau mitteilen ob es so ist? S1 ?

Ihr PersFw ... oder Ihr Spieß
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Snake_tde

Danke KlausP, werde dann Das anliegen meinem neuen Spieß unterbreiten.

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