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AGA, Vorgesetztenverhältnisse bei Einstellung mit hoherem Dienstgrad

Begonnen von OG.a.D, 01. Februar 2014, 09:45:19

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OG.a.D

Moin,

es gibt ja die Möglichkeit, direkt mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn man z.b. ne Ausbildung hat etc.

Wenn man dann die AGA macht und schon Fw ist, wie ist dann das Vorgesetztenverhältniss, wenn z.b. ein Uffz ausbildet? Kann er einem dann nur Ausbildungsrelevante Befehle geben? Und wie ist es mit disziplinieren?  Oder Stubenabnahme? Oder Meldung bei betreten vom Uffz auf eigene Stube?  Oder Meldung anderer Rekruten, wenn man die Stube betritt?
Ich selbst finde es etwas befremdlich... Fw und AGA ^^
Und kann man auch als Leutnant direkt einsteigen?

LeK

Ich nehme mal an, dass regelmäßig die Auszubildenden für die Dauer der AGA entsprechend § 5 I VorgV den Ausbildern unterstellt sind ;)


Firli

Ich war Fw in der AGA und hatte genau NIX zu sagen. Wir wurden zwar bei verschiedenen Ausbildungen mal als Gruppenführer eingesetzt aber das war halt zu Übungszwecken für uns.


SanFw/RettAss


ulli76

Die Konstellation, dass ein höherer Dienstgrad Ausbilder oder anderer Vorgesetzter ist, gibt es nicht nur in der Grundausbildung.
Deswegen ist eben nicht nur der Dienstgrad für ein Vorgesetztenverhältnis ausschlaggebend.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LeK

"§1 VVO Unmittelbarer Vorgesetzter ist richtiger"
Stimmt, das klingt viel richtiger :D

Weißt du zufällig auch, wo die Unterstellung da geregelt ist? "den ihm unterstellten Soldaten" klingt bisschen zu pauschal; fast, als ginge es eigentlich nur um die zusätzliche Feststellung des Verhältnisses auch außer Dienst.


LeK

Die Frage - auch in § 1 der VorgV - ist immer noch, wer "Unterstellter" im Sinne dieser Vorschrift ist. Aber ich vermute jetzt, ein paar Minuten später^^, dass einfach sämtliche Angehörige der Einheit "Unterstellte" sind, die nicht "Führende" sind.

Abt.Fw

Zitat von: LeK am 01. Februar 2014, 10:17:44
"§1 VVO Unmittelbarer Vorgesetzter ist richtiger"
Stimmt, das klingt viel richtiger :D

Weißt du zufällig auch, wo die Unterstellung da geregelt ist? "den ihm unterstellten Soldaten" klingt bisschen zu pauschal; fast, als ginge es eigentlich nur um die zusätzliche Feststellung des Verhältnisses auch außer Dienst.

Gehen wir davon aus, dass der Fw (Rekrut) in der xy. Kp, im xy. Zug und dann in der xy. Gruppe ist, dann ist das Vorgesetztenverhältnis nach §1 VVO folgend geregelt.
GrpFhr --> ZugFhr --> KpChef --> usw.
1. DV ist dann der KpChef usw.

Befehle können dann im als auch außer Dienst gegeben werden, solange sie einen dienstlichen Zweck erfüllen!

Alle anderen Uffz (Gruppenführer) sind ihm dann max. nach §5 vorgesetzt. Das regelt dann ein gesonderter Befehl!

ulli76

Vorgesetzte nach §1 sind Führer einer Teileinheit, Einheit, etc.
Also sind die ihm unterstellten Soldaten die Soldaten, die zu eben dieser Teileinheit, Einheit etc. gehören.
Das kommt aber nur für die jeweiligen Gruppen- und Zugführer usw. in Frage, nicht jedoch für die Hilfsausbilder.
Die wären das typische Beispiel für §5. Gleiches gilt für die Gruppenführer der Nachbargruppen.




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Paule79

Auch die Führenden sind ihm unterstellt...

Führer eines Verbandes. Z.B. Ein Kommandeur. Er ist allen Soldaten seines Verbandes nach 1 Vorgesetzt.

Natürlich auch seinen KpChefs die ihrerseits auch nach 1 allen Soldaten ihrer Kompanie vorgesetzt sind.

Die Zugführer sind ihrem KpChef ebenfalls nach 1 unterstellt und den Soldaten ihres Zuges nach 1 vorgesetzt....

Usw, usw

LeK

Danke euch :)
Wenn auch die Führenden gleichzeitig Unterstellte sind (was von der Sache her natürlich einleuchtet), dann bin ich weiterhin auf der Suche nach einer Definition für "Untergebene" im Sinne von § 1 VorgV - aber freilich ändert das an der Sache nichts.

Und fällt jemandem noch etwas ein, warum ein Rekrut (Fw) auf seiner Stube nicht Vorgesetzter sein könnte?

Paule79

Ich kann dem Problem der Definition nicht folgen. Für mich ist die Definition sonnenklar.  ;D

Zu der Stubenfrage.

Ich wüsste nicht warum der Feldwebel nicht vorgesetzter sein soll. Die Bundeswehr hat meinem Wissen nach die Dienstgrade die sich in der AGA befinden nicht aus der VorgV gestrichen. Ein Erlass dazu ist mir auch nicht bekannt. Also zählt der 4er VorgV.

Zumindest sehe ich das so.

ulli76

Was meinst du mit Führender= Unterstellter?

KpChef=Vorgesetzter nach §1 gegenüber allen Soldaten seiner Einheit. Auch gegenüber den Zugführern, dem Spieß etc.
Zugführer= Vorgesetzter nach §1 gegenüber allen Soldaten dieses Zuges. Auch gegenüber den Gruppenführern.
Gruppenführer= Vorgesetzter nach §1 gegenüber allen Soldaten dieser Gruppe. Auch gegenüber den Truppführern.

Und was meinst du, dass ein Rekrut mit höherem Dienstgrad nicht Vorgesetzter auf seiner Stube sein kann? Gegenüber wem? Gegenüber seinen Stubenkameraden ist er z.B. Vorgesetzter nach §4.
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