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Auszahlung von (durch Krankheit) nicht genommenen Urlaubstagen

Begonnen von Elvis22, 01. Februar 2014, 20:38:20

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KlausP

Sowohl als auch. Auch bei SaZ ist es ja möglich, dass sie ihren Urlab aus Krankheitsgründen vor DZE nicht nehmen können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


miguhamburg1


Getulio


LwPersFw

In diesem Fall sind mal alle (fast) gleich...  ;) :D

Soldatenurlaubsverordnung

§ 1 Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit

Für den Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit gelten die Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte entsprechend, sofern sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. Die für die Beamtinnen und Beamten geltenden Vorschriften über Zusatzurlaub für Dienst zu wechselnden Zeiten sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß Zeiten eines Dienstes zu wechselnden Zeiten, für die Urlaub nach § 6 oder Freistellung zum Ausgleich für besondere zeitliche Belastungen gewährt werden kann, bei der Bemessung des Zusatzurlaubs unberücksichtigt bleiben.


§ 5 Erholungsurlaub der sonstigen Soldatinnen und Soldaten

(1) Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes oder des § 58b des Soldatengesetzes leisten, erhalten für jeden vollen Monat ihrer Dienstzeit ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs nach § 1, wenn die Dauer des ohne Unterbrechung abgeleisteten Wehrdienstes mindestens einen Monat beträgt.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Soldatinnen und Soldaten, die Dienstleistungen nach § 60 des Soldatengesetzes erbringen.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Sailor214

Hallo,
gibt es etwas neues?

Ich bin seit Feb 2016 krankgeschrieben und werde nun zum 31.08.2018 als DU entlassen. Ich konnte also 2016 , 2017 und auch 2018 bis zu meiner vorzeitigen Pensonierung keinen EU nehmen.

Bekomme ich jetzt für 2016 20 Tage, für 2017 20 Tage und für 2018 13 Tage Urlaubsgeld ausgezahlt?? Gilt hier die drei Jahres Frist oder ist mein Urlaub für 2016 verfallen?

Danke für die Antworten im Voraus

Ralf

#21
Urlaubsansprüche aus vorangegangenen Jahren sind nur abzugelten, wenn sie nicht verfallen sind.
Einen Antrag musst du nicht stellen, er ist von Amts wegen zu stellen.

Quelle: A-1420/12
Solange nichts anderes geregelt wird, tritt auf der Grundlage der Rechtsprechung ein Verfall des Urlaubsanspruchs 18 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres ein (BVerwG, Urteil vom 31.01.2013, Az 2 C 10/12). Zur Neuregelung der Verfallsfristen: siehe Nr. 403.

Nr. 403
Erholungsurlaub, der wegen einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit nicht in Anspruch genommen werden kann, unterliegt folgenden Verfallsfristen:
a) Der unionsrechtlich gewährte Mindesturlaub von 4 Wochen (i. d. R. 20 Tage) im Jahr verfällt spätestens mit Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres (§ 7 Abs. 3 EUrlV). Der Urlaub muss bis dahin genommen und nicht nur angetreten sein.
b) Der den unionsrechtlich gewährten Mindesturlaub übersteigende Urlaub verfällt nach 12 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres.
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Helft mit, dass es so bleibt.

FEC

Moin,

@Ralf ich brauch da nochmal Unterstützung.

Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit 30.06.2024

KzH seit 01.05.2022, Schwerbehindert wieder seit 01.04.2022

Berechnung Dienststelle

2022 7 Tage genommen 20-7=13
2023 0 Tage genommen 20
2024 0 Tage genommen 10

Berechnung BVA gibt finanziell abzugeltenden Urlaub von 30 Tage an. Der Urlaub aus 2022 sei verfallen. Ist das so korrekt? (Verfall, weil 30.06.2024 Verfalldatum für Urlaub aus 2022 und 01.07 erster Tag im Status a.D.?)

Vielen Dank! 

FEC

Vergessen. 1. Antrag auf Abgeltung habe ich im April 2024 gestellt. Spielt aber vermutlich keine Rolle, da sich der Anspruch auf Abgeltung ja erst mit Versetzung in den Ruhestand ergibt? Ist das korrekt?

FEC

Aus dem Urteil:

"Für das Jahr 2008 standen dem Kläger 20 Mindesturlaubstage zu. In diesem Jahr ist er aber zum Ende des Monats Juli in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Deshalb stand ihm der unionsrechtliche Mindesturlaub nur anteilig, d.h. für 11 2/3 Urlaubstage zu."

Wieso 11 1/3?

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

FEC


LwPersFw

Zitat von: FEC am 22. August 2024, 12:07:11
Moin,

@Ralf ich brauch da nochmal Unterstützung.

Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit 30.06.2024

KzH seit 01.05.2022, Schwerbehindert wieder seit 01.04.2022

Berechnung Dienststelle

2022 7 Tage genommen 20-7=13
2023 0 Tage genommen 20
2024 0 Tage genommen 10

Berechnung BVA gibt finanziell abzugeltenden Urlaub von 30 Tage an. Der Urlaub aus 2022 sei verfallen. Ist das so korrekt? (Verfall, weil 30.06.2024 Verfalldatum für Urlaub aus 2022 und 01.07 erster Tag im Status a.D.?)

Vielen Dank!


Bitte einmal hiermit vergleichen:

A-1420/12

"609. Urlaubsansprüche aus vorangegangenen Jahren sind nur abzugelten, wenn sie nicht
verfallen sind. Mit dem Verfall des Urlaubsanspruchs ist die Entstehung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs
ausgeschlossen. Solange nichts anderes geregelt wird, tritt auf der Grundlage der
Rechtsprechung ein Verfall des Urlaubsanspruchs 18 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres ein
(BVerwG, Urteil vom 31.01.2013, Az 2 C 10/12).

Zur Neuregelung der Verfallsfristen: siehe Nr. 403:

----------------------------------

403. Erholungsurlaub, der wegen einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit nicht in Anspruch
genommen werden kann, unterliegt folgenden Verfallsfristen:

a) Der unionsrechtlich gewährte Mindesturlaub von 4 Wochen (i. d. R. 20 Tage) im Jahr verfällt
spätestens mit Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres (§ 7 Abs. 3 EUrlV). Der
Urlaub muss bis dahin genommen und nicht nur angetreten sein1.

b) Der den unionsrechtlich gewährten Mindesturlaub übersteigende Urlaub verfällt nach 12 Monaten
nach dem Ende des Urlaubsjahres."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

InstUffzSEAKlima

Urlaub dient ja der Erholung vom Dienst bzw. der Arbeitstätigkeit. Wenn der Betroffene heimkrank war, ging er somit auch nicht seiner dienstlichen Tätigkeit nach, so dass die Gewährung von 20 Tagen/a, die zur Auszahlung kommen, mehr als kulant ist.

InstUffzSEAKlima

Damit das nicht falsch verstanden wird: Natürlich besteht ein Anspruch auf Urlaub und dieser wird nicht aus Kulanz gewährt, aber es ist ja nicht selbstredend, dass der Urlaubsanspruch auch bei fehlender dienstlicher Tätigkeit im Krankheitsfall bestehen bleibt, obwohl derjenige ja sowieso zu Hause ist im Fall von heimkrank.

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