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Steuererklärung

Begonnen von PzInstUffz, 02. Februar 2014, 12:25:33

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F_K

Wie wolverine schon schrieb: Es gibt eine Arbeitnehmerpauschale - und die "gilt" auch für Soldaten.

Es gibt wohl keinen DV, der seinem Soldaten die dienstlich notwendige KOSTENpflichtige Nutzung seines Mobiltelefons bestätigt - denn dann müßte dieser DV auch die Kosten tragen .... (Mobiltelefon ist in der Breite kein Führungsmittel in der Bw - oft wird es aus "Komfortgründen" genutzt - aber aufgrund eigener Entscheidung des Soldaten, nicht auf Basis eines Befehls.)

Ohne Steuerfachmann zu sein - "AutoMotorSport" ist wohl eher "Hobby", jedenfalls aber überwiegend Hobby, und daher nicht steuerlich absetzbar.

Iceman81

mit so nem ABO kommt man aber bestimmt nicht auf über 1000 € die man alleine braucht um auf über den Pauschbetrag zu kommen.

Sachen die sich wirklich lohnen sind Kilometerpauschale, Betreuungskosten f. Kinder, berufliche Weiter/Fortbildung etc. selbst 12 mal im Jahr für 20 € zum Friseur gehen bringt effektiv nix wenn man keine größeren Posten aufzubieten hat.

F_K

Thema Friseur:

ZitatDas FG Hamburg hat den Abzug dieser Kosten als WK mit Urteil vom 16.12.1988 verneint.

Iceman81

Wenn dem so ist umso besser immerhin trägt man seine Frisur auch privat und nicht nur im Dienst.

Tommie

Meiner Meinung reicht es schon vollkommen aus, dass man bei einem in der Kaserne vorhandenen Frisörsalon sich während der Dienstzeit die Haare schneiden lassen kann! Und ja, es gibt solche Kasernen mit Frisörsalon noch.

So manch einer steht in dieser Angelegenheit auf dem Standpunkt, dass die Haare ja auch während des Dienstes wachsen ;D !

1D´er

Zum Thema Einzelverbindungsnachweis würde ich mich auch streiten wollen, da es das FA absolut nichts angeht, Was ich mit wem auch immer dienstlich zu klären habe, hier findet dann auch kein Datenschutz und keine Fürsorgepflicht gegenüber Untergebener statt, zumal es in einigen Verwendungen auch dazu kommt, das man mit ausländischen Dienststellen telefoniert.

Ich rate eine zu einer guten Argumentation gegenüber dem FA, ggf. auch zu Hilfe eines Fachmannes für Steuern  ;)

Wieso sollte man den monatlichen Besuch eines Frisöres nicht absetzen können?
Klar, ich trage die Frisur zu 2/3 des Tages privat, aber dennoch kann ich mich durch die ZDv nicht frei entfalten, wie andere Bürger!
Kann man die steuerliche Entschädigung nicht als eine Art "Schmerzengeld" sehen?  :D :P 8)


wolverine

Zitat von: 1D´er am 12. August 2014, 13:21:57
hier findet dann auch kein Datenschutz und keine Fürsorgepflicht gegenüber Untergebener statt,
Das ist barer Unsinn. Wenn man etwas absetzen möchte, steht man in der Erklärpflicht. Das ist eben gerade das Gegenteil von Datenschutz. Und warum sollte das Finanzamt "fürsorglich" gegenüber einem Soldaten sein? Oder warum ist man Untergebener des Finanzamtes? :o
Zitat von: 1D´er am 12. August 2014, 13:21:57Kann man die steuerliche Entschädigung nicht als eine Art "Schmerzengeld" sehen?  :D :P 8)
Sehen kann man das wie man möchte. Aber das Finanzgericht sieht es eben anders ... ::)
Zitat von: F_K am 28. Juli 2014, 14:40:51
Thema Friseur:
ZitatDas FG Hamburg hat den Abzug dieser Kosten als WK mit Urteil vom 16.12.1988 verneint.
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