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Dienstantrittstermine....

Begonnen von Swobby, 03. Februar 2014, 11:05:24

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Wave2

Damit ich nicht extra nen anderen Thread aufmachen muss, hier meine Frage: Und zwar ist meine Bewerbung usw. schon fertig, bis auf mein polizeiliches Führungszeugnis. Fertig ist das Ganze schon seit Dezember... Mein Führungszeugnis soll ich aber noch nachreichen, die Staatsanwaltschaft macht aber als nicht hinne und ja, nun ist es Februar, ich war bei noch keiner Musterung und bis das Zeugnis da is dauert auch noch ca. 2 Wochen. In meiner Bewerbung steht allerdings, dass Eintrittstermin der 01.04.2014 ist, aber wie gesagt, als ich die Bewerbung geschrieben habe mit dem Wehrberater war Dezember 2013.

Nun die Frage: Gibt es überhaupt noch die Möglichkeit zum 01.04.14 Eintrittstermin zu haben oder ist es frühestens der 01.07?

Lidius

Die Möglichkeit gibts, aber die offenen Stellen für den 01.04. werden natürlich täglich eher weniger als mehr.  Aber selbst wenn die Bewerbung im Dezember raus gegangen wäre, wäre es schon sehr knapp geworden.


Wave2

Ich werd morgen mal den Wehrberater anrufen und fragen wie sich das Verhält.

KlausP

Was hat die Staatsanwaltschaft mit Ihrem Führungszeugnis zu tun? Das beantragen Sie doch auf dem Einwohnermeldeamt und das wird direkt an die entsprechende Behörde geschickt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Wahrscheinlich, weil noch ein Verfahren läuft? Dann wird´s eh nix mit der Einstellung, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Swobby

Kurzer zwischenstand aus dem machwuchszentrum. Heute: ärztliche Untersuchung bestanden. Ausfälle von 27 - 2 wegen BMI
Später steht noch sport an...morgen dann die auswertung cad und psychologen Gespräch.  Ich halte euch auf dem laufenden.


Wave2

Zitat von: ulli76 am 04. Februar 2014, 08:38:24
Wahrscheinlich, weil noch ein Verfahren läuft? Dann wird´s eh nix mit der Einstellung, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Nee, Verfahren laufen keine mehr.

Zitat von: KlausP am 04. Februar 2014, 05:25:16
Was hat die Staatsanwaltschaft mit Ihrem Führungszeugnis zu tun? Das beantragen Sie doch auf dem Einwohnermeldeamt und das wird direkt an die entsprechende Behörde geschickt.

Habe mich da vertran, meine natürlich dass ich das Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragt habe. Zuvor hatte ich versucht über die Staatsanwaltschaft alle Urteile einzeln zu bekommen, allerdings scheinen die nicht dazu in der Lage zu sein auf ein Fax zu reagieren, selbst nach mehrmaligem Senden und anrufen  ::) :-\


Ralf

Zitatalle Urteile
Da wird dann wohl ein Rechtsberater sich der Sache annehmen und das kann dauern.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

ZitatZuvor hatte ich versucht über die Staatsanwaltschaft alle Urteile einzeln zu bekommen, allerdings scheinen die nicht dazu in der Lage zu sein auf ein Fax zu reagieren, selbst nach mehrmaligem Senden und anrufen   

Mehrfachstraftäter? Dies wird der Rechtsberater prüfen und vermutlich eine mehrjährige Sperre verhängen.

Ansonsten: Die StA ist kein Dienstleister, der auf "Faxanfrage" Urteile zur Verfügung stellt.

Diese werden dem Verurteilten vom Gericht zugestellt. Sollten die Strafverfahren seitens der StA durch Auflagen oder anders beendet worden sein, so wird dies auch schriftlich mitgeteilt.

Andi

Zitat von: Wave2 am 03. Februar 2014, 22:40:08
Mein Führungszeugnis soll ich aber noch nachreichen, die Staatsanwaltschaft macht aber als nicht hinne

Was hat die Staatsanwaltschaft damit zu tun? Das beantragst du bei deiner Meldebehörde.
the rest is silence...

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Wave2

Zitat von: F_K am 05. Februar 2014, 13:01:37
ZitatZuvor hatte ich versucht über die Staatsanwaltschaft alle Urteile einzeln zu bekommen, allerdings scheinen die nicht dazu in der Lage zu sein auf ein Fax zu reagieren, selbst nach mehrmaligem Senden und anrufen   

Mehrfachstraftäter? Dies wird der Rechtsberater prüfen und vermutlich eine mehrjährige Sperre verhängen.

Ansonsten: Die StA ist kein Dienstleister, der auf "Faxanfrage" Urteile zur Verfügung stellt.

Diese werden dem Verurteilten vom Gericht zugestellt. Sollten die Strafverfahren seitens der StA durch Auflagen oder anders beendet worden sein, so wird dies auch schriftlich mitgeteilt.

Ja, Merhfachstraftäter, allerdings keine besonders Großen Sachen und bis auf eine Tat ist das alles schon 3 bis 6 Jahre her.

Vom Gericht habe ich ja die Urteile auch bekommen, allerdings habe ich diese nicht mehr hier, und habe nun einen Antrag hingefaxt, dass ich diese nochmals zugesendet haben will.

So wie sich das Ganze hier anhört, kann ich wohl eher nicht damit rechnen noch im April eingezogen zu werden, richtig? 

ulli76

#41
Richtig!

Eine Verurteilung von einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr unabhängig von einer Bewährung war nicht zufällig dabei, oder?

Edit: Ein laufendes Verfahren ist auch nicht dabei, oder?
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Wave2

Zitat von: ulli76 am 05. Februar 2014, 13:15:00
Richtig!

Eine Verurteilung von einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr unabhängig von einer Bewährung war nicht zufällig dabei, oder?

Edit: Ein laufendes Verfahren ist auch nicht dabei, oder?

2 mal "Nein".


ulli76

Mit etwas Glück bist du evtl. zum 1.1.2017 dabei. Das sind so grob die Sperrfristen die öfter mal durch den Rechtsberater vergeben werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Wave2

Zitat von: ulli76 am 05. Februar 2014, 13:22:18
Mit etwas Glück bist du evtl. zum 1.1.2017 dabei. Das sind so grob die Sperrfristen die öfter mal durch den Rechtsberater vergeben werden.

Was?

Hmm, okay, davon hat der Berater aber nichts von gesagt, dass das soweit nach hinten "gesperrt" werden kann.

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