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ZaW als Truppendiener möglich

Begonnen von Hudi, 05. Februar 2014, 17:43:22

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Hudi

Guten Abend zusammen,
Folgendes: ich bin U(Fa) im Truppendienst, meine Arbeit macht mir spaß, dennoch überlege ich mir, wie ich mich persönlich weiterbilden kann.
Ein bekannter hat mir nun erzählt, das es prinzipiell auch möglich ist als truppendiener eine ZaW zu bekommen.
Ich interessiere mich sehr für den Sanitätsbereich und werde nach meinen 12 Jahren wahrscheinlich auch irgendwas in der Richtung Rettungssanitäter machen wollen.
Besteht die Möglichkeit, bereits in meiner Dienstzeit vergleichbares an Lehrgängen/ oder sogar eine ZaW zu machen, oder besteht da generell kein Bedarf als Truppendiener soetwas zu machen?
Lg

dunstig

Warum sollte die Bundeswehr daran interessiert sein, Ihnen eine teure Ausbildung zu bezahlen, die Sie während Ihrer Dienstzeit im Truppendienst nicht brauchen werden?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

ZitatIch interessiere mich sehr für den Sanitätsbereich und werde nach meinen 12 Jahren wahrscheinlich auch irgendwas in der Richtung Rettungssanitäter machen wollen.
Besteht die Möglichkeit, bereits in meiner Dienstzeit vergleichbares an Lehrgängen/ oder sogar eine ZaW zu machen

Stellen Sie einen Antrag auf Wechsel in den Sanitätsdienst. Ob's klappt - keine Ahnung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Es gibt wohl die Möglichkeit als Truppendienstler eine Ausbildung zum Bürokaufmann oder so zu machen.
Haben mal welche hier im Forum geschrieben.
Ich weiss aber nicht, was die Voraussetzungen dafür sind.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Hudi

Das weiß ich ja eben nicht, sonst würde ich nicht fragen ;-)

Es kam nur in einem Gespräch mit einem Oberfeldwebel auf, dieser meinte es sei möglich. Gut er ist auch nicht unfehlbar und weiß alles, aber ich dachte ich könnte ja hier mal nachfragen wie das so aussieht.
Auch mit verwertbaren Lehrgängen wie der Einsatzhelfer B, oder combat first responder...sind das alles Lehrgänge an die man als Truppendiener nicht rankommt?

ulli76

Doch, an die Lehrgänge kommt man als Truppendienstler. Dafür sind sie ja da.
Das ist aber keine ZAW und im Zivilen kann man nichts damit anfangen.

Warte es mal ab, evtl. antwortet hier ja noch jemand, der weiss was es damit auf sich hat.
Sonst musst mal deinen Perser fragen.
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Andi

Es gab mal die Möglichkeit als Fw TrDst auch eine ZaW im Rahmen freier Kontingente (und ich glaube nur für ganz bestimmte Berufe) zu absolvieren. Die BFD Ansprüche reduzierten sich dann entsprechend der Regelungen für SaZ X mit Ausbildung. In Frage kommt das - sofern das noch geht - aber sowieso nur für SaZ die Vollzeit-BFD Anspruch während der Dienstzeit haben.
Ob es diese Möglichkeit noch gibt weiß ich nicht. Ich persönlich habe das aber auch schon immer Zwiespältig gesehen, denn die Jahre nach der ZAW verbringt man normal im Truppendienst, also ohne Berufsbezug. Dann lieber am Ende der Dienstzeit/nach dem Dienstzeitende in den Vollzeit BFD und Ausbildung/Meister machen und dann direkt in den Beruf einsteigen.

Gruß Andi
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ulli76

@Hudi: Dann sieh leiber zu, dass du Ausbildungen wie EEH B oder sogar CFR bekommst, du deinen BFD-Anspruch behälst und dann nach DZE den Notfallsanitäter machst (von nem Rettungssanitäter hast du nämlich auch nicht unbedingt was).
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Ralf

Die Möglichkeit gibts, jedoch ist sie an die Freigabe der Einheit gebunden. Der Antrag kann also auch abgelehnt werden.
Es sind dann 6-monatige ZAWs wie z.B. Verwaltungsfachangestellter.
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Hudi

Danke schonmal für die Antworten :)
Dann muss ich wohl bis zum Ende meiner Dienstzeit warten, weil selbst die Lehrgänge EEB und CFR werd ich in meiner Einheit wohl kaum bekommen und Anspruch auf solche Lehrgänge hab ich ja auch nicht...
also abwarten