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Erneute Bewerbung nach Absagen?

Begonnen von Chris24, 11. Februar 2014, 15:26:29

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Chris24

Tachen!
Ich wollte mal was nachfragen. Und zwar:
Letztes Jahr hab ich mich als Wiedereinsteiger beworben. In der Feldwebellaufbahn. Diese Bewerbung wurde allerdings abgelehnt. Kurz darauf habe ich mich wieder beworben, aber als FWDLer. Kurze Zeit später erhielt ich wieder eine Absage und als Zusatz eine Bewerber-Sperrzeit von 12 Monaten und ohne klaren Grund der Absage. Nun frag ich mich , ob es Sinn macht, sich dieses Jahr nochmmals zu bewerben. Zumal ich wirklich sehr gerne wieder zur Bundeswehr möchte und ein wenig verunsichert bin, da ich die Gründe der Absage nicht kenne.

Lidius

Warum hast du damals nicht einfach mal nachgefragt?

Irgendwas, von dem du auch wissen musst, muss ja vorgelegen haben wenn es nicht mal für eine Einstellung als FWDL gereicht hat. Die Anforderungen sind dort ja recht niedrig. Strafverfahren? Irgendwelche Disziplinarverfahren während der ersten Dienstzeit?


wolverine

Ohne Test nach Aktenlage abgelehnt? Erfüllen Sie die Mindestvoraussetzungen für die Fw-Laufbahn? In der Dienstzeit irgendetwas vorgefallen oder strafrechtliche Verfahren anhängig/ verurteilt?
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F_K

@ Chris24:

Dies wäre auch meine Frage: Welche "Leichen" hast Du "im Keller"?

Chris24

Ih hatte mal ein Delikt. Dies war aber auch lange vor meiner ersten Dienstzeit.
Die Voraussetzungen für die FW-Laufbahn erfülle ich auch.
Und währrend der Dienstzeit habe ich mir auch nichts erwähnenswertes zu schulden kommen lassen.
In den Absagen stand nur, ich könne mich nicht gegen meine Mitbewerber durchsetzen.

wolverine

Na, das ist doch schon einmal ein Grund. Die anderen waren eben besser. Das ist bei Bewerbungen nicht so ungewöhnlich. Versuchen können Sie es wieder aber da man Sie nicht einmal zum Test eingeladen hat, muss die Aktenlage schon ziemlich düster sein. Ich würde da dann nicht allzu große Hoffnungen hegen.
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StOPfr

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wolverine

Meine ist nicht so schlimm. Ich würde höchstens wegen des Alters oder wegen des Passbildes abgelehnt.
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Chris24

Bezüglich dem Delikt vor der ersten Dienstzeit? Dann hätte ich diese Dienstzeit nicht antreten dürfen, zumal die Anklage fallen gelassen wurde. und währrend der Dienstzeit habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Nach der Entlassung habe ich auch nichts verbrochen.
Ich denke mal, dass die im Zentrum für Nachwuchsgewinnung meine Akte von damals genommen haben und dann einfach entschieden haben.

dunstig

Es scheint im Moment einfach Bewerber zu geben, die für die Bundeswehr attraktiver sind als Sie. Wahrscheinlich haben Ihre Mitbewerber sich noch nichts zu Schulden kommen lassen und darüber hinaus auch bessere Qualifikationen (Schulabschluss usw.) vorzuweisen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

In der Akte können auch Ihre Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise oder dienstlichen und zivilen Beurteilungen enthalten sein. Irgendetwas war offensichtlich so schlecht, dass nicht einmal grundsätzlich die Chance bestanden hat, dass Sie sich gegen andere Bewerber durchsetzen. Was es war, weiß hier keiner. Das können entweder Sie besser vermuten oder werden es wahrscheinlich nie erfahren.
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Chris24

Ich werde mich einfach nochmal bewerben. Sollte es wieder eine Absage geben, werde ich dort mal anrufen
und fragen, wieso, weshalb, warum.

dunstig

Zitat von: Chris24 am 11. Februar 2014, 16:57:44
Ich werde mich einfach nochmal bewerben. Sollte es wieder eine Absage geben, werde ich dort mal anrufen
und fragen, wieso, weshalb, warum.

Dass Sie auf eine solche Aussage kein Anrecht haben, ist Ihnen aber bewusst? Und vielleicht sollte Ihnen auch mal bewusst werden, dass der Zug Bundeswehr für Sie erstmal abgefahren ist. Konzentrieren Sie sich lieber auf einen Plan B.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi

Na ja, Anspruch auf Akteneinsicht gibt es aber natürlich schon.
the rest is silence...

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