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Verletzung der Pflichten einer Wache

Begonnen von miT, 15. Februar 2014, 23:19:35

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miguhamburg1

Lieber Wolverine, den sehe ich aus der Anfrage eben nicht so konkret. Da wird nur davon gesprochen, dass während der Zeit, als die Streife nicht dort war, etwas passiert wäre. Aber eben nicht, ob dies bei dem "Dasein" der Streife von deren Soldaten bemerkt worden wäre/hätte bemerkt werden können. Genau deshalb schrieb ich ja auch meinen Beitrag dazu.

Dass das Nichtbefolgen des Streifenauftrags für sich gesehen eine Wachverfehlung ist, steht ja außer Frage.

wolverine

Zitat von: miT am 15. Februar 2014, 23:19:35
Im Laufe der Nacht nehmen wir an, hat eine zwei Personen streife Ihren Auftrag nicht wahr genommen und sich in der Streifen Zeit eigenständig entfernt, sei es irgendwo obligatorisch Picknick gemacht oder schlafen gegangen. In diesem Augenblick liegt meines Erachtens nach einen Wach vergehen vor. Nun stellt sich heraus das genau zu dieser Zeit, in der die Streife nicht anwesend war, etwas in der Kaserne passiert ist, was der Bundeswehr erheblichen Schaden zufügt.

Gehen wir fiktiv von einem in Brand gesetzten Kfz oder Einbrüchen aus. In wie weit spielt das Geschehen auf dass die Streife keinen aktiven Einfluss genommen hat, außer die Abwesenheit, eine Rolle in einem folgenden Disziplinarverfahren.
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miguhamburg1

Ja, damit ist doch sicher gemeint, "in der die Streife hätte anwesend sein können", denn sie war in diesem Beispiel ja gerade nicht anwesend. Wörtlich genommen ist es ein Widerspruch in der Darstellung.

miT

Man muss fairerweise zugeben, dass es etwas doof formuliert ist. Eben genau das ist eine der Fragestellungen, eine Wache die einen Streifenweg von über 1 Stunde hat, kann nicht die komplette Zeit das komplette Gelände sichern. In wie fern ist es wichtig und nachweisbar das ebend genau diese Sache, die besagte Tat hätte verhindern können, versteht ihr was ich meine. Normalerweise kommt die Streife ja nur einmal an dem besagten LKW vorbei in einem Zeitraum von 5 Minuten. Da die Streifen aber nun überhaupt nicht gelaufen ist, wie in meinem fiktiven Beispiel, ist die Frage ob man hier sagen kann, die Tat hätte verhindert werden können.
Kameradschaftliche Grüße!

miT

Zitat von: ulli76 am 16. Februar 2014, 12:53:59
Und um gleich mal irgendwelchen Spekulationen vorzubeugen:Es war bisher noch nicht die Rede von einem Fehlverhalten der Seedorfer Wache in besagter Nacht.

Hierauf möchte ich nochmals hinweisen, nicht dass hier irgendwelche falschen Schlüsse oder Verdächtigungen gezogen werden.
Kameradschaftliche Grüße!

wolverine

Um das irgendwie seriös zu beurteilen, müsste man konkret die Fallakte kennen bzw. sogar selbst Ermittlungen führen. So, wie formuliert, geht jeder Jurist von Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt aus.

Alles andere ist die berühmte "Sachverhaltsquetsche".
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miT

Ich denke ich kann aus euren Antworten aber pauschalisieren, dass es zumindest durchaus möglich ist einen konkreten Zusammenhang zu ziehen und zu mutmaßen dass die Streife die Tat hätte eventuell unter Umständen vermeiden können.

Ob dieser Zusammenhang gezogen wird ist ebend Fall abhängig und individuell zu betrachten
Kameradschaftliche Grüße!

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