Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Kdv Antrag - Finanz Hilfe

Begonnen von c1en, 11. November 2005, 18:13:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

c1en

Hallo,

ich bin SaZ 4 und habe aufgrund eines Vorfalls beim Schießen in Hammelburg, einen Kdv Antrag aus Gewißensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetz gestellt. Nun hab ich ich mit meinem Militärpfarrer zusammen gesetzt.

Meine Frage lautet, muss ich mit irgendwelchen finanziellen Rechnungen seits der Bundeswehr rechnen? Der Militärpfarrer sagte, dass es nicht so sei und meine Gründe sehr betreffend sind.

Wie seht ihr das?

Würde mich über die eine oder andere Antwort sehr freuen

mailman

nein du wirst vermutlich keine Rechnungen bekommmen
es sei den du hast irgendwelche supersonderausbildungen genoßen was aber nicht der fall ist.

Timid

Würde ich auch sagen. Wenn eine entsprechend teure Ausbildung stattgefunden hat, dann könnte eventuell eine Forderung seitens der Bundeswehr kommen (da kenn ich die genauen rechtlichen Grundlagen nicht), bei einem SAZ4 dürfte eine solche Ausbildung aber eher unwahrscheinlich sein.
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Lidius

Mir war so als würden solche Forderungen doch nur kommen wenn der Soldat aufgrund eigenen Verschuldens entlassen wird.

Ich würde es nämlich für sehr bedenklich halten das jemand der ein im Grundgesetz verankertes Recht in Anspruch nimmt, dafür Zivilrechtlich belangt werden könnte (durch die Geldforderung).

Timid

Zitat(4) Ein früherer Berufssoldat, der vor Ablauf der nach § 46 Abs. 3 sich bestimmenden Mindestdienstzeit
1. auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf eigenen Antrag entlassen gilt,
[...]
muss die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten. [...]

§49 Soldatengesetz. §56 regelt das gleiche für Zeitsoldaten und besagt im Prinzip fast das gleiche.
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau