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Erstattung Arztkosten, im Ausland, durch den LSO

Begonnen von Silver1382, 22. Februar 2014, 10:00:00

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Silver1382

Guten Morgen,

zur Zeit bin ich in einer Kleinstdienststelle im entfernteren Ausland stationiert.

Arztbesuche werden durch direkte Bezahlung vor Ort abgewickelt ( amerikanisches System) und müssen mit dem LSO abgerechnet werden.

Aufgrund der Distanz und der ewigen Bearbeitungszeit kann sich eine Rückerstattung bis zu 9 Wochen hinziehen, worauf ich alle nötigen Dokumente scanne und vorab schicken möchte. Dies wird durch die Abrechnungsstelle, des LSO, nun verweigert obwohol die Problematik mit dem hier bestehendem Postverkehr mehr als desolat ist.

Ist es nicht im Sinne des Soldaten / Patienten schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen??

Kann es wirklich Sinn der Sache sein, dass ich auf Kreditkartenzahlungsentgelte sitzen bleibe, weil es ja mein Problem ist wie ich zahle??

Eine Aussage wurde getroffen, dass es vom Soldaten zu erwarten ist bis 200 Euro in VK zu gehen ( Ich liege imMo insg. bei 600 Euro) und ich wollte erfahren wo ich das nachlesen kann??

Ich bitte zu beachten, dass es mir nicht nur um das Geld geht sondern das  es zu einer Prinzipsache entwickelt.

Ich freue mich auf Eure Kommentare

Andi

Zitat von: Magic82 am 22. Februar 2014, 10:00:00
wo ich das nachlesen kann??

Das fragt man immer den, der einem so eine Auskunft gibt.

Ansonsten weißt du ja sicherlich, was ein Soldat machen kann, wenn er sich durch eine Dienststelle der Bundeswehr falsch behandelt fühlt.

Gruß Andi
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F_K

.... Abrechnung immer mit der anspruchsbegründenden Unterlage einreichen - dies ist kein "Scan".

So ist das Leben. Was verwundert, das die Post so langsam sein soll, aber der Arzt so teuer ....

Silver1382

Danke für die Antworten.

Ich werde dementsprechend diese Person fragen, denn meines Kenntnisstandes nach gibt es so eine Regelung nicht.

@F_K bei 2700km Entfernung kann der Postweg immens lange sein!

Und die Beihilfestelle akzeptiert Scan ab einer Summe von 250€ i.d.R.

@Andi... Das wäre die letzte Instanz

Nochmals danke


KlausP

Zitat@Andi... Das wäre die letzte Instanz

Eine Beschwerde ist nie die letzte Instanz, es ist die erste Möglichkeit, die der Soldat hat. Die weiteren Instanzen ergeben sich dann ggf. aus der Rechtsbehelfbelehrung. Und falls Sie an den Wehrbeauftragten denken, ist der (nicht nur hier) eher die zweite Wahl der Mittel.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

#5
Zitat von: KlausP am 22. Februar 2014, 18:12:41
Und falls Sie an den Wehrbeauftragten denken, ist der (nicht nur hier) eher die zweite Wahl der Mittel.

Da bin ich dieses Mal anderer Meinung. Grundsätzlich sehe ich das ja immer auch so aber wenn es sich hier um ein strukturelles Defizit handelt, wäre das einmal ein Mangel, der dem parlamentarischen Kontrollorgan angezeigt werden könnte. Und dann wird der den Mamgel berichten und dem wird dann hoffentlich abgeholfen.

Ob das ein struktureller Mangel ist, muss ich aber erst einmal glauben. Die Details kenne ich ja nicht und kann mir auch nicht wirklich etwas darunter vorstellen.
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Silver1382

@Wolverine...was möchtest Du gern wissen?

Haben wir eine San Versorgung vor Ort? Nein d.h wir sind auf lokale Ärzte und Kh angewiesen.

Sämtliche Arztbesuche, hier vor Ort, sollten mit der G-Kartei LSO abgesprochen und abgesegnet werden.

Ist der Wehrbeauftrage die letzte Istanz? Ja aber diese wollte ich nicht in Erwägung ziehen sondern mich an den Ltr SKA wenden.


F_K

.... Luxusproblem. Wir reden hier ja nur über einen möglichen Zinsschaden, Streitwert ein paar Euro - und da wird gleich "Mordio" geschrien?

Silver1382

Luxusproblem??

Zinsschaden?

Ein paar Euro?? Also ich glaube das 600 Euro VK.... für einen Arztbesuch nicht als ein paar Euro zu deklarieren ist?
Vor allem das ich überhaupt nicht in VK gehen sollte, oder?!


Aber ich bin ja froh das Ihre Besoldungsstufe über A11 liegen muss.... und Sie unverheiratet und nicht für Bh noch obendrein in VK gehen müssen.

F_K

Must Du Kosten tatsächlich selber tragen? Nein, eben NICHT?

Wo ist also das Problem? (Das übrigens jeder Privat versicherte hat)

First World Luxusproblem.

miguhamburg1

Lieber Fragensteller, was hat denn der Leiter SKA mit Ihrem Problem zu tun?

Fakt ist, dass Sie als Soldat, wo auch immer auf der Welt Sie eingesetzt sind, unentgeltliche truppenrztliche Versorgung genießen, die auch von zivilen Ärzten im Auftrag der Bundeswehr erbracht werden (können).Für Ihren Dienstposten hat der Zentrale Sanitätsdienst eine entsprechende Lagebeurteilung angestellt und ein Verfahren angewiesen, wie Ihre ärztliche Versorgung vonstatten geht. Das scheint - bis auf die Zeitfrist mit der Erstattung der von Ihnen vorausgelegten ärztlichen Honorierung auch zu funktionieren. Je nach Behandlungsbedarf können da schon beträchtliche Summen zusammenkommen, die Sie vorstrecken müssen. Wenn dann die Rückzahlung erst nach Wochen erfolgt, können Ihre finanziellen Rücklagen durchaus überschritten werden.

Hieran, F_K, zeigt sich, dass Sie mit Ihrem forschen Ansatz einfach daneben schießen. Es ist eben kein Luxusproblem des Fragenstellers. Er hat einen gesetzlich begründeten Anspruch auf unentgeltliche Behandlung für sich selbst. Wenn der Dienstherr ihm auf seinem Dienstposten diesen Anspruch nicht erfüllen kann oder will, hat er zumindest sicher zu stellen, dass dem Soldaten keinerlei finanzieller Schaden bei der Abwicklung der Behandlungskosten entsteht! Dessen Höhe ist im Übrigen bei der Beurteilung der Sachlage vollkommen unmaßgeblich.

Insofern neige ich zu folgender Empfehlung: Schritt 1: Beschweren Sie sich gegen die von Ihnen kritisierte Verfahrensweise. Legen Sie diese Beschwerde bei dem Vorgesetzten ein, von dem Sie die Verfahrensinformation erhielten. Sollten diese Beschwerden nicht dazu führen, dass der Mangel abgestellt wird, erstellen Sie eine Eingabe an den Wehrbeauftragten.


wolverine

#11
Ja; das wäre auch meine Einschätzung. Sogar ziemlich deckungsgleich.

Ich erinnere mich ziemlich gut an manches Vorkommando im Rahmen der AMF irgendwo im nirgendwo. Auf die Frage, wo denn die Verpflegung herkomme, bekam man dann pro Tag pro Mann eine EPA. Wenn ich Soldaten dabei hatte, fragte ich auch nach SanVersorgung. Dann bekam ich desöfteren die Antwort: "Verletzen Sie sich halt nicht und werden nicht krank!" :o
Damals habe ich die Hacken zusammengeschlagen und mich mit einer Linkswendung abgemeldet. Heute denkt man tatsächlich anders....
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F_K

... Wir sind uns also einig, dass der TE tatsächlich angemessene Behandlung erhält.

Bei Summen über 250 Euro werden zur schnelleren Abrechnung Scans vorab akzeptiert. Es geht hier also maximal um einen Zinsschaden im kleinen einstelligen Eurobereich.

... Uns was erhält der TE um solche enormen Belastungen tragen zu können? Genau, Auslandsdienst Bezüge.

Dieses Abrechnung aber fahren gilt für ALLE Privat versicherten, alle Beihilfe berechtigten und für viele Geldleistungen des Staates.

Ich habe gerade eine Dienstreise hinter mir - mir stehen alleine an Fahrtkosten 260 Euro zu - wenn es schlecht läuft, wird es auch einige Wochen dauern, bis diese Summe erstattet ist. 

Wolfe, Migu - ist der Ratschlag da auch Beschwerde und Eingabe?

Andi

Nimm dir ein Taschentuch und hör einfach auf hier ständig unangemessen die Leute anzupöbeln.
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wolverine

Eine Beschwerde kann auch als unbegründet beschieden werden wenn der Vorgesetzte das so sehen möchte und Auslandsdienstbezüge diesen materiellen Schäden ausgleichen sollen. Ebenso kann der WB feststellen, dass aus diesem Grund kein Organisationsmangel vorliegt.

Genau dafür gibt es beides.

Ich schrieb bereits oben: ich kenne die Details nicht! Aber hier klingt es mir schon wie ein Fall, der entweder durch individuelle Fehlleistung oder gar durch mangelhafte Organisation berechtigten Unmut auslöst. Und so inflationär gehe ich mit beidem nicht um.
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