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Lohnabrechnung: Zu wenig Lohn

Begonnen von Argo, 28. Februar 2014, 19:03:45

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Argo

Hallo allerseits.
Nun hier der Fall der momentan nicht nur mich sondern auch andere ehem. Kameraden betrifft die sich im BFD befinden.

Alles fing bei mir am 01.01.2014 (erster Tag als Zivilist) an... Steuerklasse 6. ohne mitteilung ohne alles, einfach nicht mal die hälfte des Geldes.

Auf nachfrage kam dann "ja wir brauchen ihre Steuermerkmale postialisch" ...
Okk.. gesagt getan. Dank der Übergangsgebürnisse kann man ja noch über die runden kommen.
im Februar dann die nachzahlung.
Jetzt kam heute die nächste Überraschung.
Ich (und auch andere) sind WIEDER in lohnsteuerklasse 6 gefallen (wie es aussieht wieder alle steuermerkmale weg)
Laut WBV ist das ein problem des Finanzamtes.
Nun... das finanzamt gibt mir meine richtigen informationen.

Gibt es gesetze oder Verordnungen die besagen das wenn massiv zu wenig gezahlt wird, das bescheid gegeben werden muss ?
In meinem fall fehlen mir über 1000€ ... was meines erachten eine menge ist und ich bin drauf und dran einen anwalt einzuschalten.
Denn mit 700€ kann ich nicht meine laufenden kosten decken.

Wäre erfreut über ein paar antworten.

MfG Argo

wolverine

Und der Anwalt arbeitet umsonst? Wie wäre es denn zunächst mit einer Beschwerde? Diese begleitet mit einer erneuten Übersendung Ihrer Steuerdaten und Nachweis von eingetretenem Zinsschaden und Antrag auf Erstattung?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Argo

Nunja. Die Beschwerde landet auf einem haufen, bei jemandem den es eh nicht interessiert. und passieren bzw ändern wird sich auch nichts.
Das ist zumindest meine erfahrung.

Nochmals alles hinschicken? Nur weil manche personen nicht fähig sind sehe ich irgendwo nicht ein.

und naja ich habe eine rechtsschutzversicherung.

Ich sehe es halt irgendwo auch nicht mehr ein meinem Geld hinterher zu rennen, nur weil der Bund meint stellen zu kürzen und zu streichen und das übrig gebliebene, überforderte personal mit mangelndem arbeitsmaterial noch weiter zu unterstützen.

deswegen meine fragen ob es rechtsgrundlagen gibt die u.a. angibt das bei besonderen änderungen des lohnes ein bescheid o.ä gesendet werden muss.

MfG

Pofi


Argo

Nungut wie ich sehe gibt es hier genauso sinnfreie beiträge wie in jedem 0815 forum...

soviel dazu.

gut das das vorbei ist.

KlausP

Zitat von: Argo am 01. März 2014, 01:30:03
Nungut wie ich sehe gibt es hier genauso sinnfreie beiträge wie in jedem 0815 forum...

soviel dazu.

gut das das vorbei ist.

Und Ihr Post von 22.24 Uhr ist nun so viel sinnvoller? Wenn Sie zu faul oder zu doof sind, Ihre Rechtsmittel auszuschöpfen, können wir doch nichts dafür.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Die Rechtsgrundlage für den Abzug der Lohnsteuer und die entsprechenden Annex steuern ergeben sich aus dem Einkommensteuergesetz in Verbindung mit der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung.

Zitat von: Argo am 28. Februar 2014, 22:24:04
deswegen meine fragen ob es rechtsgrundlagen gibt die u.a. angibt das bei besonderen änderungen des lohnes ein bescheid o.ä gesendet werden muss.
Da sich die Bruttobezüge ja scheinbar nicht geändert haben, gibt es auch keinen Grund für einen neuen Bescheid.
Die steuerlichen Abzüge ergeben sich aus der jeweiligen monatlichen Abrechnung.

Da auch die "Bundeswehr" die Lohnsteuerabzugsdaten elektronisch aus der ELStAM Datenbank abruft (und nach diesen Daten versteuern muss) gibt es zwei Möglichkeiten wo das Problem liegen könnte.
Es gibt ein Problem mit ihren Daten in der ELStAM Datenbank, das müssten Sie bei ihrem Finanzamt klären. Das der Bundeswehr die Steuerklasse 6 übermittelt wird könnte daran liegen das eventuell einem anderem Arbeitgeber die Steuerklasse 1, 3 oder 4 übermittelt wurde. Das kann aber das Finanzamt mit einem Blick in die ELStAM klären.

Es kann aber auch sein, dass die Software welche die Bundeswehr verwendet einen "Fehler" hat und die übermittelten Daten aus der ELStAM falsch auswertet.
Ist in der letzten Zeit häufiger vorgekommen. Ob nun durch einen echten Programmfehler oder durch Fehlbedienung des Bearbeiter müsste geklärt werden.

turbotyp

Zitat von: Argo am 28. Februar 2014, 22:24:04
Nunja. Die Beschwerde landet auf einem haufen, bei jemandem den es eh nicht interessiert. und passieren bzw ändern wird sich auch nichts.
Das ist zumindest meine erfahrung.
[...]

Ähh nö. SCHRIFTLICHE Beschwerden werden seitens der WBV o.ä Einrichtungen ,meiner Erfahrung nach, sogar sehr gründlich bearbeitet
(Da gibts bestimmt entsprechende Verwaltungsvorschriften; aber da wissen andere bestimmt mehr).

Hatte ein ähnliches Problem. Meine Lösung: Ein Schriftstück aufgesetzt in dem ich den Sachverhalt geschildert habe, evtl. vorhandene Anlagen dranknipsen und zum Schluss höflich aber bestimmt um Klärung des Vorfalls bitten. Zwei Wochen später kam ein netter Anruf das der geschilderte Mangel abgestellt wurde und das ausstehende Gehalt SOFORT überwiesen wurde.

Was man nicht machen darf ist, sich telefonisch belastbare Aussagen zu erhoffen (ist übrigens überall so, nicht nur bei den sehr, sehr pööösen Behörden). Immer alles schön schriftlich...

wolverine

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Torben

Moin,
Also ich habe kein Lohn bekommen als ich meine Gehaltsabrechnung heute per post kam traf mich der Schlag!Bin steuerklasse 6 und es wurde bei mir eine nachberechnung gemacht von 350€ a 6 Monate! Seit 01.08.13 bin ich im Bfd.ich nutze zur Zeit den Bfd wâhrend der Dienstzeit.Es ist eine sauerrei das man nicht informiert wird ! Und das schlimme ist ich muss jetzt hinter mein geld hinterher laufen. Und wer zahlt jetzt meine laufenden Kosten ?

KlausP

ZitatEs ist eine sauerrei das man nicht informiert wird !

Werden Sie doch durch Ihre Bezügeabrechnung.

Zitatich nutze zur Zeit den Bfd wâhrend der Dienstzeit

Das ist allerdings dann ungewöhnlich, wenn Sie sonst keine weiteren Einkünfte haben.

ZitatUnd das schlimme ist ich muss jetzt hinter mein geld hinterher laufen.

Rufen Sie am Montag Ihren Bearbeiter an, damit er Ihnen das erklären kann.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pofi

Lösungswege wurden hier ja schon genannt. Wenn sie ihre Rechnungen nicht zahlen können, sprechen sie mit den Menschen. Meine Vertreterin ist zum Beispiel recht kulant. Und auch andere wenn sich selten quer stellen, wenn sie informiert werden...

Pofi


Torben

Also Ruf ich Montag morgen erstmal meine Versicherung mein Strom Anbieter an und SAG den : du sorry aber die Bundeswehr hat mein ganzen Lohn einbehalten  ;D Also da sind die Zivile Angestellten besser dran denn da darf man nur bis zur eine Bestimmten Summe kurzen hier wird aber alles einbehalten !

Argo

We es scheint bin ich nicht allein mit meinen Sorgen.

Und danke an die Administration, das ihr mal wieder beweist, was die Bundeswehr so zu bieten hat! *sarkasmusaus*

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