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Dienstreise

Begonnen von BravoNovember, 03. März 2014, 15:49:36

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Tommie

Zitat von: Tommie am 03. März 2014, 16:04:14Edit: Im Text zweimal Dienst- gegen Feldanzug ausgetauscht...

Danke, StOPfr, jetzt kommt zumindest richtig rüber, was ich gemeint habe ;) !

ulli76

Jetzt bleibt mal entspannt. Die Möglichkeit, im FA oder in Zivil anzureisen gibt es ja und wir wissen nicht wie der DV entscheidet.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: BravoNovember am 03. März 2014, 15:49:36ich habe eine dienstliche Veranstaltung in der nähe von Berlin.

Heißt für mich, dass Sie nicht aus dem Bereich des Standortkommandos Berlin kommen. Richtig?

Zitat von: BravoNovember am 03. März 2014, 15:49:36Zu dieser würde ich selbst anreisen da es mir gelegener kommt.

Heißt für mich, dass es auch eine Anreise mit einer Delegation/Reisegruppe aus Ihrem LKdo gibt, oder?

Zitat von: BravoNovember am 03. März 2014, 15:49:36Ich würde mit den GermanWings von Nürnberg aus dort hin fliegen.

Schön, die Reisekosten würden Sie in diesem Falle sowieso selbst tragen müssen, wenn auch eine andere (dienstliche!) Beförderungsmöglichkeit besteht. Aber bei den Tarifen von Germanwings bringt das wahrscheinlich niemanden an den Ruin ;) !


Zitat von: BravoNovember am 03. März 2014, 15:49:36Ist es ein Problem im Feldanzug zu fliegen? Hat da jemand Erfahrungen?

Ja, habe ich! Und die habe ich oben geschildert! Und ich habe auch geschildert, wer für eine Genehmigung zuständig wäre!

miguhamburg1

Also ich kenne aus meiner Kommandeurzeit für DVags Vordrucke, in denen war sinngemäß ein Feld "Dem Reservisten ist auf dem Weg zur/von der DVag das Tragen des _______________ gestattet". Hier war in den meisten Fällen "Feldanzug, Grundform mit Barett" eingesetzt worden.

Hat sich das in letzter Zeit verändert? Wenn nicht, muss der Fragensteller doch nur auf die Angaben auf seinem hinzuziehungsbescheid schauen. Wenn dort der Feldanzug verzeichnet ist, darf er in auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, also auch einem Flugzeug, tragen. Steht dort Dienstanzug, müsster er bei dem Genehmigenden der Hinzuziehung das Tragen des Feldanzugs beantragen.

KlausP

ZitatHat sich das in letzter Zeit verändert?

Nö.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BravoNovember

Zitat von: miguhamburg1 am 03. März 2014, 16:53:05
Also ich kenne aus meiner Kommandeurzeit für DVags Vordrucke, in denen war sinngemäß ein Feld "Dem Reservisten ist auf dem Weg zur/von der DVag das Tragen des _______________ gestattet". Hier war in den meisten Fällen "Feldanzug, Grundform mit Barett" eingesetzt worden.

Hat sich das in letzter Zeit verändert? Wenn nicht, muss der Fragensteller doch nur auf die Angaben auf seinem hinzuziehungsbescheid schauen. Wenn dort der Feldanzug verzeichnet ist, darf er in auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, also auch einem Flugzeug, tragen. Steht dort Dienstanzug, müsster er bei dem Genehmigenden der Hinzuziehung das Tragen des Feldanzugs beantragen.

Dort steht ja auch der Feldanzug, aber das wollten ein paar Leute hier ja ums verrecken nicht lesen.

Die Frage war von Anfang an ob die Fluglinien damit ein Problem haben.


Swobby

BravoNovember, die Sache ist da schon etwas anders! Sie sollten sich hier einfach ein wenig klarer Ausdrücken! Wenn es in IHRER Hinzuziehung steht, ist das also schonmal geklärt! Die Fluglinien haben damit wohl weniger Probleme, eher die Dienstgrade die Ihnen womöglich begegnen werden! Desweiteren müssen Sie die Taschen des Feldanzuges von allen "verbotenen" Gegenständen befreien. Daher würde ich mir auch einfach den Dienstanzug anlegen und damit fliegen. Man umgeht so einfach allen evtl. auftretenden Problemen. FA ins Gepäck und einfach mal schnell umgezogen. Ist doch kein Problem sich vor Ort umzuziehen! Die einfachste Art und Weise wie sie erfahren ob das ein Problem für die Fluggesellschaft ist, anrufen und nachfragen!!


BSG1966

Zitat von: BravoNovember am 04. März 2014, 08:57:55
Dort steht ja auch der Feldanzug, aber das wollten ein paar Leute hier ja ums verrecken nicht lesen.

...wenn Sie's ums verrecken nicht SCHREIBEN, brauchen Sie sich nicht wundern, dass es keiner liest bzw lesen will. Ums verrecken.

miguhamburg1

Jetzt mal ehrlich: Bei welcher Art DVag benötigt ein Reservist Gegenstände, die er im Feldanzug nicht mitführen dürfte?

Im Übrigen: Im aufzugebenden Gepäck kann der Soldat doch alles an Bekleidun/persönlicher Ausrüstung mitnehmen, bis er die Gewichtsgrenze erreicht. Den Fluglinien ist es vollkommen egal, welchen Anzug mitreisende Soldaten tragen und dies dürfte auch den meisten - ggf. mitfliegenden - Vorgesetzten egal sein, wenn denn der Anzug vorschriftsmäßig getragen wird. Ich glaube allerdings kaum, dass auf der Destination Nürnberg - Berlin allzuviele Soldaten überhaupt fliegen.

KlausP

Zitat von: Swobby am 04. März 2014, 09:10:53
... Die Fluglinien haben damit wohl weniger Probleme, eher die Dienstgrade die Ihnen womöglich begegnen werden! ...

Warum fällt mit da ganz spontan ein spezieller Vorgesetzter aus dem Forum ein? ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

... dann sei mir noch die Anmerkung erlaubt, dass der Soldatenstatus erst mit ANTRITT der DVag entsteht - auch wenn auf der Anreise ggf. das Tragen des Feldanzuges erlaubt ist (dieser formularmäßige Hinweis ist rechtlich gesehen nämlich eine UTE für den Einzelfall).

D. h. bis Antritt (auf der Reise) sind die Schwarz-Rot-Goldenen Litzen zu tragen, mit Antritt abzunehmen.

Klar wird das öfter mal in der Praxis anders gehandhabt - üblicherweise sind solche Anreisen aber keine "stundenlangen Geschichten mit Flug".

Randbemerkung:

ZitatJetzt mal ehrlich: Bei welcher Art DVag benötigt ein Reservist Gegenstände, die er im Feldanzug nicht mitführen dürfte?

Haben ist immer besser als brauchen - ich habe jedenfalls üblicherweise ein Arbeitsmesser im Feldanzug (EDC - every day cary).
Aufgrund der heutigen Flugbestimmungen darf dies nicht mehr im Handgepäck mitgeführt werden.

Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 04. März 2014, 10:47:25
Jetzt mal ehrlich: Bei welcher Art DVag benötigt ein Reservist Gegenstände, die er im Feldanzug nicht mitführen dürfte?

Na ja, geht ja schon mit dem Taschenmesser los. Ist immer mein persönliches Highlight das selber zu vergessen, wenn ich gerade noch den Rest der Mitreisenden über Flugsicherheitsbestimmungen belehrt hab...  ???

Ist das das Alter? ;D
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ulli76

Esbit und Bw-Fussspray müssen komplett zu Hause bleiben.
Sonst darf alles zumindest ins aufgegebene Gepäck.
Taschenmesser nicht am Mann und im Handgepäck.
Mehr fällt mir nicht ein,was bei einer normalen DVag problematisch sein könnte.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

.. Na, wenn wir schon dabei sein:

- Feuerzeuge waren mal problematisch, derzeit (im Inland) wohl maximal ein Gasfeuerzeug "am Mann" (Zippo geht im Flieger nicht).
- Eine Taschenlampe mit Lithiumbatterien benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die man im Zweifelsfall wohl eher nicht greifbar hat.
- ggf. vorhanden Mittel zum Feuerstarten (Kampfanzug), wie Wachslösungen oder Magnesiumfeuerstarter oder Sturmstreichhölzer sind wohl grundsätzlich im Flugzeug verboten ..

miguhamburg1

Noch einmal meine Frage: Bei welcher Form einer DVag der Art, wie sie unser Fragensteller hier beschrieb, sind all diese Gegenstände erforderlich?

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