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FWD-Kostenrückerstattung für Heimfahrten?

Begonnen von Nico R., 11. März 2014, 18:06:34

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Nico R.

Hallo,
Ich wollte mal fragen ob man als FWDL'er das Geld für Heimfahrten am Wochenende zurückbekommt?!
Danke schonmal  ;)

Swobby

Sie sollten eigentlich eine Fahrkarte erhalten. Mit der sie auf der eingetragenen Strecke ihre Heimreise antreten können. Diese ist gültig für ihre Dienstzeit und wird am Ende abgegeben.


KlausP

Sie können doch kostenlos mit der Bahn fahren. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist darüber hinaus eine Kostenerstattung möglich. Welche das sind, weiss Ihr Rechnungsführer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Nico R.

Achso, ok. Danke für die schnellen Antworten.
Ich habe diese Karte, war mir nur nicht über die Möglichkeiten die ich mit ihr habe im Klaren.

KlausP

Zitat von: FWDL'er am 11. März 2014, 18:24:01
Achso, ok. Danke für die schnellen Antworten.
Ich habe diese Karte, war mir nur nicht über die Möglichkeiten die ich mit ihr habe im Klaren.

Häää? Hat Ihr ReFü Sie darüber nicht unterrichtet? Oder der Spieß? Oder zur Not das GeZi? Außerdem steht auf dem "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" doch sowas drauf.
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Swobby

Das macht mich jetzt auch sehr stutzig  :o

Sie sollten auch mal zuhören, wenn ihnen was erklärt wird zu den Dingen die sie ausgehändigt bekommen bei der Bundeswehr...Auch wenn es "nur" ein Stück Papier ist.

???

KlausP

ZitatDas macht mich jetzt auch sehr stutzig

Mich nicht, mich macht sowas traurig ...  ::)
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Swobby

Tja Klaus...man kann nur hoffen das er bei den Schulungen im Umgang mit der Waffe zuhört...und dann nicht plötzlich sich und andere in Gefahr bringt...weil es ja viel "cooler" ist mit der Wumme rum zu spielen statt zu zuhören...

Andi

the rest is silence...

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Nico R.

Das Forum ist doch dazu da um einfach nochmal nachzufragen wenn man sich bei bestimmten Dingen noch unsicher ist. Und bei der Sache war das so, weil ich hier im Forum so viel darüber gelesen habe, wo ich mir dann einfach nicht mehr sicher war.
Da sind diese ganzen abfälligen Bemerkungen meiner Meinung nach völlig unangebracht.
Aber ich danke trotzdem...

Andi

Zitat von: Nico R. am 11. März 2014, 20:06:38
Da sind diese ganzen abfälligen Bemerkungen meiner Meinung nach völlig unangebracht.

Genau das meinte ich mit meinem Beitrag.
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KlausP

Zitat von: Nico R. am 11. März 2014, 20:06:38
Das Forum ist doch dazu da um einfach nochmal nachzufragen wenn man sich bei bestimmten Dingen noch unsicher ist. Und bei der Sache war das so, weil ich hier im Forum so viel darüber gelesen habe, wo ich mir dann einfach nicht mehr sicher war.
Da sind diese ganzen abfälligen Bemerkungen meiner Meinung nach völlig unangebracht.
Aber ich danke trotzdem...

Mich wundert das nur, dass Ihnen scheinbar der Berechtigungsausweis einfach so in die Hand gedrückt worden ist, ohne Ihnen zu sagen, was Sie damit dürfen und was nicht. Ich kenne das nämlich anders, bei uns hat der ReFü (oder der Spieß - also ich) jeden Rekruten vor der ersten Heimfahrt schriftlich darüber belehrt, eben weil die mißbräuchliche Benutzung für den Soldaten ganz schön teuer werden kann.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bjarka

Nach der Vorschrift muss die Belehrung sogar durch den Disziplinarvorgesetzten oder durch einen beauftragten Offizier durchgeführt werden. War mit Sicherheit ein Bestandteil beim "Chefunterricht".

Skiron87

Hallo Niko.

Sie haben einen Bahnberechtigungsausweis bekommen. Wenn sich die Kaserne und der Wohnort in demselben Verkehrsverbund befinden, dann müssen sie die Fahrt erst selbst bezahlen. Wenn sie dann die Fahrkarten beim ReFü abgeben, bekommen sie diese wieder erstattet. Wenn sich die Kaserne und der Wohnort in 2 verschiedenen Verkehrsverbünden befinden, dann können sie, mit dem Bahnberechtigungsausweis, direkt kostenlos fahren!

Meine AGA war in Walldürn und befindet sich im Verkehrsverbund Rhein Neckar. Mein Wohnort befindet sich ebenfalls im Verkehrsverbund und ich musste damals, also 2011, die Fahrtkosten erstmal selbst tragen. Mir wurde alles zurück erstattet.

Wenn sie sich unsicher sind, besuchen sie ggf. den ReFü oder fragen im GeZi nach. Das sind in solchen Fälle die ersten Ansprechpartner.

Liebe Grüße

FWDLer96

Ich glaube das wurde ein bisschen falsch verstanden ;) ich frage hier im Vorhinein! Ich habe erst am 1.4.14 Dienstantritt.! Die Fahrkarte zur Dienstantrittsreise habe ich bereits, den Rest erhalte ich dann also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, in der Anfangszeit.
Vielen Dank ;)

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