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Rechtsberater

Begonnen von Basehunter23, 18. März 2014, 23:53:05

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F_K

ZitatUnd Ja, sie behauptet es jedenfalls gesehen zu haben. Aber man kann ja nix sehen was nicht passiert ist.

... was eine einzelne Person gesehen haben will, ist tatsächlich unerheblich.

HIER haben wir aber eine RECHTSKRÄFTIGE Tatsachenfeststellung durch ein deutsches Gericht.

Insoweit würde ich an Deiner Stelle die Tatsachen akzeptieren.

(Deine Schuld steht fest - so wirkst Du zusätzlich uneinsichtig - soetwas erhöht ggf. die Sperre bzw. "bringt" eine fehlende Eignung).

Basehunter23

Zitat von: F_K am 19. März 2014, 13:43:34
ZitatUnd Ja, sie behauptet es jedenfalls gesehen zu haben. Aber man kann ja nix sehen was nicht passiert ist.

... was eine einzelne Person gesehen haben will, ist tatsächlich unerheblich.

HIER haben wir aber eine RECHTSKRÄFTIGE Tatsachenfeststellung durch ein deutsches Gericht.

Insoweit würde ich an Deiner Stelle die Tatsachen akzeptieren.

(Deine Schuld steht fest - so wirkst Du zusätzlich uneinsichtig - soetwas erhöht ggf. die Sperre bzw. "bringt" eine fehlende Eignung).

Ja gut für das Gericht etc steht der schuldige fest. Aber man kann doch nicht von jemandem verlangen etwas zuzugeben was nicht der Fall war. Ich meine auch in Deutschland gibt es fehlentscheidungen von Gerichten.

Rabbit

Sag mal raffst du es nicht???? Dann hättest du deinen ANWALT beauftragen müssen Revision einzulegen. Habt ihr aber nicht. THEMA beendet.

Wir haben dich nicht verurteilt, uns musst du es jetzt nicht vorkauen. Das hättest du da machen müssen. Punkt.

So Thema ist jetzt auch beendet. Ich denke, es wurde alles gesagt.

Flexscan


Du bist rechtskräftig verurteilt.
Revision hat dein Anwalt verpennt-Ergo SCHULDIG!

In diesem Sinne.

Meine Herren,
Kunden schickt das Arbeitsamt... ::)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

Firli

Und nebenbei juckt den Rechtsberater auch absolut NULL ob Sie die Tat eingestehen oder nicht. Der handelt nämlich ausschließlich nach Aktenlage und die ist , wie jetzt häufig genannt, dass Sie rechtskräftig schuldig gesprochen und verurteilt worden sind.


SanFw/RettAss

wolverine

Wenn es so eindeutig rechtswidrig war, warum haben Sie das Urteil dann akzeptiert?

Der Rechtsberater muss die Tatsachenfeststellung des Urteils zu Grund legen; nichts sonst.
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Tommie

Wolverine, gerade Du als Rechtsverdreher solltest doch genau wissen, dass unsere Gefängnisse voll sind von Justizirrtümern ;D !

schlammtreiber

Zitat von: wolverine am 19. März 2014, 16:59:58
Wenn es so eindeutig rechtswidrig war, warum haben Sie das Urteil dann akzeptiert?

Ist es nicht so, dass man unmittelbar nach dem Urteil explizit gefragt wird, ob man das akzeptiert?

Also... hab ich so gehört... von Leuten, die jemand kennen, der mal im TV Menschen gesehen hat, die schon mal vor Gericht standen  ::)
Semper Communis
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F_K

Lieber Schlammi,

es gibt die Möglichkeit, nach der Urteilsverkündung, gleich Rechtsmittelverzicht zu erklären (wenn diese StA und Angeklagter machen, "spart" sich der Richter die Urteilsbegründung).

Wenn kein Rechtsmittelverzicht erklärt wird, gibt es halt Fristen, bis zu denen Rechtsmittel eingelegt werden können.

wolverine

Man spart sich die Frist bis zur Rechtskraft; eine Urteilsbegründung muss der Richter auch bei Rechtsmittelverzicht schreiben. Lediglich bei Vergleichen wird nur der Vergleich protokolliert aber die gibt es im Strafrecht nicht.
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