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Einstellungsunterlagen

Begonnen von Borusse, 19. März 2014, 11:48:58

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Borusse

Morgen zusammen,
ich hab letzte Woche den Eignungstest durchlaufen und zum Glück auch die passende Eignung bekommen :) . Nur leider hatte die Bundeswehr keine entsprechenden Stellen mehr frei, bis auf eine für die ich rund 600Km von Zuhause weg muss. Das wollte ich vor Ort dann nicht alleine entscheiden und hab mir Bedenkzeit mitgenommen, die Stelle aber reserviert quasi. So dann wenige Tage später dort angerufen und die Stelle angenommen. Der Hauptmann am Telefon sagte dann er würde mir die Unterlagen zuschicken. Ich weiß, ihr könnt auch nicht hellsehen xD , aber weiß jemand von euch vielleicht aus eigener Erfahrung wie lang es dauert bis diese Unterlagen hier eintreffen ? Ich hoffe das geht schneller als das Bewerbungsverfahren das dauerte bei mir nämlich insgesamt gut 6 Monate -.- . Ich bin etwas nervös weil ich aktuell natürlich noch Arbeit habe und die Kündigungsfrist einhalten muss.
Sobald die Unterlagen hier bei mir eingetroffen sind hab ich die Stelle zu 100%, richtig ? Nicht das ich meine Arbeit kündige und dann sagt die Bundeswehr die wollen mich doch nicht^^ .

Ralf

Wegen Kündigung, lies mal das Arbeitsplatzschutzgesetz, das gilt auch für SaZ in engeren Grenzen (vgl. §16a).
Du musst deinem AG die Einstellungszusage mitteilen, aber nicht kündigen.

Die schriftl. Einstellungszusage ist schon recht sicher, solange nichts dazwischen kommt, wie z.B. ein Strafverfahren, gesundheitl. Einschränkungen etc.
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Swobby

Hallo,

also von einer KÜNDIGUNG! wird von der BUNDESWEHR immer abgeraten! Sie genießen einen 6Monatigen Kündigungsschutz vor Dienstantritt! und im Falle eines wieder ausgliedern während der EigÜb nochmals einen 6 Monatigen Kündigungsschutz bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber! Sie müssen Ihren AG lediglich darüber informieren, das sie eine Stelle bei der Bundeswehr haben und zu einer EigÜb einberufen sind. Dann bekommen sie noch weitere Unterlagen, welche durch den AG auszufüllen sind. (Urlaubsanspruch...) Sie werden dann von Ihrem AG für die Zeit der EigÜb freigestellt! Erhalten also keine Bezüge mehr, ihr Arbeitsplatz muss aber freigehalten werden!

Weitere Infos erhalten sie mit den Unterlagen. Sollten noch Fragen offen sein, einfach nochmal im Forum suchen oder hier posten, wenn sie keine Antworten darauf finden ;)

Borusse

Hi,
danke fürs schnelle antworten. Ich glaube dieses Gesetz greift in meinem Falle nicht, ich bin derzeit in einer Berufsausbildung und ich glaube da ist das ein wenig anders und der normale Weg per Kündigung muss gegangen werden oder ? Also ich bin erst im 1. Lehrjahr würde die Ausbildung dementsprechend abbrechen...absolut nicht mein Ding.
Eine schriftliche Zusage habe ich gar nicht bekommen von der Bundeswehr. Ich hab nur Informationszettel über die geplante Verwendung bekommen. Also da steht wann ich beginnen würde, wo die Grundausbildung, wo nach der Grundausbildung, Zaw Maßnahme etc. Mehr habe ich dazu bisher gar nicht in der Hand.
Da fällt mir noch eine Frage ein^^ Bei der Eignungsfeststellung wurde ich gefragt bzgl. Punkte in Flensburg, also wie viele ich hätte. Ich wusste es nicht genau, wusste aber das ich durchaus welche habe und meinte das ich es nicht genau weiß aber ich glaube ich habe 3 Punkte...nun mal genau nachgeguckt ich habe aber 4 Punkte. Wird das überprüft nachträglich wie viele Punkte ich habe ? Nicht dass deshalb noch Probleme auftreten wegen falscher Aussage oder sowas in der Art.

Swobby

Da ihre Aussage der Wahrheit entsprach "Ich weiß es nicht genau, glaube 3." SOllten sie sich dazu weniger gedanken machen.
Wie das jetzt genau mit der Ausbildung aussieht, müsste ich auch an einen Kameraden verweisen, der da mehr Ahnung von hat. Evtl Ralf.
Sie erhalten auf jeden Fall in den nächsten Tagen, dann die gesamten Unterlagen zu Ihrer Stelle. Darin ist dann auch nochmal das ganze Wissenswerte zu ihrem Dienstantritt mit dabei. Sollte eigentlich im Laufe der Woche spätestens Anfang nächste Woche bei Ihnen eintreffen.

Swobby

Also ich hab jetzt mal in den Gesetzen zum Kündigungsschutz gewühlt...also es gibt da wohl auch für sie diesen Kündigungsschutz, wenn ich das richtig verstanden habe....

http://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html Das wäre das EÜG
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbplschg/gesamt.pdf Das wäre dann das Kündigungsschutzgesetz bei Einberufung in den Wehrdienst.

Borusse

Moin,
gar nicht gesehen das hier noch ein Beitrag zukam. Vielen Dank für deine Mühe !
Unterlagen sind bisher leider noch nicht eingetroffen, sobald die hier sind werde ich mich bezüglich der Kündigung wohl doch nochmal mit jemanden bei der Bundeswehr in Verbindung setzen um auf Nummer sicher zu gehen. Für mich alles nicht so ganz verständlich diese Gesetzesauszüge :D
Gruß

Rabbit

Mein kc war recht schnell. War am Donnerstag da und hatte am Samstag gleich die Papiere im Briefkasten :)

Borusse

Oh, Glückwunsch...kann ich das als schlechtes Zeichen werten ? Immerhin warte ich deutlich länger. Sollte ich vielleicht bei dem Kc mal anrufen, was meint ihr ?

Gruß

Ralf

Nö, weil noch viel zu früh und kommt immer auf den gewünschten Dienstantritt an. Wenn du nach 4 Wochen nichts gehört hast, kannst du ja mal anrufen.
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