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SaZ9 und 2 Monate in Gefängnis

Begonnen von PaddyP, 25. März 2014, 13:19:29

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F_K

Nochmal zum Mitschreiben:

- Wenn Du ins Gefängnis gehst, wird Dein DV dafür sorgen, dass Du in dieser Zeit kein Geld von der Bundeswehr gekommst, PLUS die Disziplinarbuße und die Gefahr, für ungeeignet gehalten und entlassen zu werden.

- Mache also eine Ratenzahlung und bringe Deine finanziellen Verhältnisse in Ordnung.

Indianer

Bei aller Liebe zu Mensch und Kamerad,
aber Mut zugesprochen bekommst du bei so einer Dämlichkeit mit sicherheit nicht. Einmal ein Fehler machen passiert. Aber gleich dreimal hintereinander auf kurzer Strecke?

Wie gesagt dein Auto brauchst du die nächsten Jahre nicht mehr. Verkaufen, Strafe bezahlen gut is.

Was hat dein DV gesagt? Oder hast du es noch nicht gemeldet?

Indianer

Muss man eine Gerichtsverhandlung nicht eigentlich seinem DV melden?

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

ulli76

Weil die Verurteilung eh per MiStra an den DV mitgeteilt wird. Und den meisten DV ist es lieber, wenn sie es direkt von ihren Schäflein erfahren, wenn sie Mist gebaut haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

dunstig

Zitat von: ulli76 am 25. März 2014, 14:45:47
Weil die Verurteilung eh per MiStra an den DV mitgeteilt wird. Und den meisten DV ist es lieber, wenn sie es direkt von ihren Schäflein erfahren, wenn sie Mist gebaut haben.

Da stimme ich dir durchaus zu. Ich habe lediglich Bezug auf die Frage genommen, ob man es melden muss;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

PaddyP

Natürlich weiß mein DV bescheid, über die Gerichtsverhandlung habe ich ihn auch informiert. Auch über das Strafmaß. Jedoch war noch nie der Gedanke an Gefängnis da.

F_K

ZitatMuss man eine Gerichtsverhandlung nicht eigentlich seinem DV melden?

Es gibt da keine Meldepflichten. Lediglich Militärkraftfahrer bzw. Inhaber einer Militärfahrerlaubnis müssen z. B. den Führerscheinentzug melden.

ZitatUnd den meisten DV ist es lieber, wenn sie es direkt von ihren Schäflein erfahren, wenn sie Mist gebaut haben.

.. ist allerdings (auch) richtig.

Indianer

Ok verstanden,

ich hätte jetzt gedacht das es ein muss ist, da sie es ja eh erfahren. Das mit den Kraftfahrern leuchtet ein ::)

@paddyP

also nochmal zusammen gefasst: Auto verkaufen, Bussgeld bezahlen und die Probleme halbieren sich. Was dein DV für dich noch parat hat kann ich dir nicht sagen.

Trotzdem viel Glück.

F_K

@ Indianer:

Es fällt auf, dass Du in vielen Threads "unterwegs bist", obwohl da Kenntnisse fehlen.

ZitatBussgeld bezahlen

Es handelt sich hier nicht um eine "Geldbuße", sondern um eine ausgewachsene GeldSTRAFE (ein erheblicher Unterschied, nicht nur ein anderes Wort).

Im Raum steht eine Ersatzfreiheitsstrafe, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird.

Indianer

@F_K

muss ich mich entschuldigen, wenn ich in einem Forum meine Meinung äußere? ich habe auch nie gesagt/behauptet das all das was ich schreibe 100% richtig ist. Und nur weil man etwas vereinfacht ausdrückt was alle auch verstehen mangelt es nicht an Kenntnissen.

Wie gesagt es ist meine Meinung und deshalb erfrage ich auch Sachen die ich nicht weiß. Dazu ist doch ein Forum da, oder?

Zudem beurteile ich ja auch nicht dein Kenntnisstand, da du ja in vielen Threads bist!

Wenn ich allerdings nicht erwünscht bin teile es mir mit, dann bin ich gerne raus. Wie kommst du eigentlich auf viele? ich war bisher in vieren.

F_K

ZitatUnd nur weil man etwas vereinfacht ausdrückt was alle auch verstehen mangelt es nicht an Kenntnissen.

Vereinfachung ist ja OK, falsche Begriffe sind und bleiben allerdings falsch.

Meine Anmerkung ist als Anregung gedacht, zumindest die Inhalte entsprechend zu kennzeichnen.

schlammtreiber

Ist ja auch ein freies Land, solange noch keine lokalen Selbstverteidigungsgruppen mit modernsten Waffen auftreten.  ;D
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Indianer

OK habe deine Anmerkung zur Kenntnis genommen und werde für die Zukunft versuchen die Begriffe sachlich richtig nieder zu schreiben. Gesunde Kritik sollte man ja auch vertragen können.

Andi

#29
Zitat von: PaddyP am 25. März 2014, 13:19:29
Es ist noch nicht völlig klar ob ich ins Gefängnis muss da mir noch die Möglichkeit gegeben wurde Ratenzahlung zu beantragen.

Ganz ehrlich? Wenn ich du wäre würde ich den Vollzug der Freiheitsstrafe wählen und meinen Disziplinarvorgesetzten im Einvernehmen mit dem Richter bitten die Freiheitsstrafe im Vollzug durch die Bundeswehr zu vollziehen.

Dadurch könntest du weiter am Dienst teilnehmen und gleichzeitig wäre Strafvollzug und Reintegration gegeben. Und ich würde dir raten das ganze zügig anzugehen, denn da Vollzug von Freiheitsstrafen oder auch Disziplinararrest in der Bundeswehr keine Alltäglichkeit (mehr) darstellt wird hier etwas Vorlauf erforderlich sein.

Und wenn alle Beteiligten dich fragend anschauen und dich fragen, wie du auf diese Idee kommst mögen sie mal hier reinschauen: Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendarrest und Disziplinararrest durch Behörden der Bundeswehr

Und diese Verordnung ist kein lustiges Relikt aus dem kalten Krieg, sondern - insbesondere was Freiheits- und Jugendstrafen angeht - eine Mischung aus Fürsorgepflicht und Wirkung von militärischer Erziehung während des Vollzuges. Sachlich betrachtet ist der Vollzug durch die Bundeswehr immer dem Vollzug durch Strafvollzugsbehörden der Länder vorzuziehen.

Zitat von: PaddyP am 25. März 2014, 13:19:29
Jedoch möchte ich wissen wie würde sich das auf meine weitere Laufbahn auswirken wenn ich wirklich in Gefängnis muss.

Sofern du innerhalb der ersten vier Dienstjahre bist könnte eine Entlassung wegen charakterlicher Nichteignung verfügt werden. Das muss aber in deinem Einzelfall durch deinen Disziplinarvorgesetzten erst mal abgewogen werden.
Bei dem was du bisher geschildert hast würde ich dazu tendieren, dass eine Entlassung nicht zwingend erforderlich ist. Eine zusätzliche disziplinare Würdigung ist wohl auszuschließen.

Gruß Andi
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