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Mit 17 Jahren eingesetz in der Wache? Erlaubt oder nicht?

Begonnen von Sanjix7, 01. Mai 2014, 09:48:44

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Sanjix7

Moin, ich bin im moment 17 Jahre alt und wurde jetzt für die Wache eingeteilt. 2x in einer Woche. So weit kein problem... ich würde sie sogar gerne machen, nur frage ich mich ob ich das überhaupt darf? Mir wurd in der AGA gesagt, das man erst ab 18 Jahren zur Wache eingesetz werden kann. Mach ich mich jetzt selber irgentwie "strafbar, oder soll ich mal bei dem Führungspersonal nachfragen?

Gruß :)

ulli76

Sprich mit deinen Vorgesetzten. Wahrscheinlich hatten die gar nicht auf dem Schirm, dass du U18 bist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Unter 18-Jährige werden als Soldatinnen und Soldaten ausschließlich in die Streitkräfte aufgenommen, um eine militärische Ausbildung zu beginnen.
Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls wurde zusätzlich angewiesen, dass minderjährige Soldatinnen und Soldaten eigenverantwortlich und außerhalb der militärischen Ausbildung keine Funktionen ausüben dürfen, in denen sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten. Insbesondere sind sie nicht zu Wachdiensten mit der Waffe einzusetzen. Der Gebrauch der Waffe ist bei minderjährigen Soldatinnen und Soldaten allein auf die Ausbildung beschränkt und unter strenge Aufsicht gestellt.
Ist eure Wache mit Waffe?
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Helft mit, dass es so bleibt.

Sanjix7

Alles klar, werde ich mal meinen Vorgesetzen drauf ansprechen. :)

@Ralf

Ja unsere Wache hat immer Waffen am mann.

Danke :)

justice005

ZitatMit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls wurde zusätzlich angewiesen, dass minderjährige Soldatinnen und Soldaten eigenverantwortlich und außerhalb der militärischen Ausbildung keine Funktionen ausüben dürfen, in denen sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten.

Genauso ist es. Ich schließe mich 100%ig an. Trotzdem gibt es immerwieder Missverständnisse, obwohl die Abgrenzung eigentlich ganz leicht ist.

Erlaubt ist alles, was "Ausbildung" ist, also z.B. Zerlegen und Zusammensetzen, Schulschießen, Manöverschießen etc.

Verboten ist alles, was "Ernstfall" ist, also z.B. Wache, Begleitkommandos, sonstige Sicherungsaufgaben, Auslandseinsatz.


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