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AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wann gilt eine Person als Lebenspartner?

Begonnen von bench87, 14. Mai 2014, 11:12:10

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justice005

Hier, ich habe mal eine Musteranleitung vom Innenministerium gefunden, die öffentlich ist.

Eine ,,auf Dauer angelegte Gemeinschaft" ist eine zwischen einem
Mann und einer Frau oder zwei Personen gleichen Geschlechts bestehende
Lebensgemeinschaft, die keine weitere Lebensgemeinschaft
gleicher Art zulässt, sich durch innere Bindungen auszeichnet und ein
gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des
Lebens füreinander begründet (Lebensgefährtin/Lebensgefährte). Ein
wichtiges Indiz hierfür ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft.


http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Sicherheit/SicherheitAllgemein/Allgemein_VV_SueG_pdf.pdf?__blob=publicationFile

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