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Sonderurlaub für "Behördengang"?

Begonnen von ItsFunnyGuys, 16. Mai 2014, 08:10:32

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Der StUffz

Das tut er nicht jedoch kann man mit dem besagten " Geben und nehmen " mehr erreichen.

Es verbessert das allg. Klima, die Zufriedeheit und auch den Leistungswillen.

Solange dies nicht ausgenutzt wird, oder überhand nimmt. Ist es doch eine gute Lösung.

Auch wenn es nicht Vorschriften konform ist. Aber man muss es auch nicht immer übertreiben.
StStStff LfzTAbt 102, 1./Fmbtl 10 und 1./ FüUstgBt 291

F_K

Och StUffz,
Der DV könnte auch MVG an die Soldaten herausgeben - wäre das im Sinne von Geben und nehmen, wenn es nicht überhand nimmt, in Ordnung? Eine gute Lösung?

Der StUffz

Och F_K ich weiß ja mittlerweile das dir alles an der Vorschrift vorbei, oder nicht zu 100% übereinstimmend, einen schweren Schlag versetzt.

Und was willst du denn jetzt mit MVG? Es sei denn es ist Vpfl  ;D Und damit hat er eigentlich nix zu tun.

Und das was du meinst hat doch mit dem Thema EU nix zu tun. Das mit MVG ist blödsinn und das Andere hat ja einen bestimmten Zweck.
StStStff LfzTAbt 102, 1./Fmbtl 10 und 1./ FüUstgBt 291

F_K

Es sind Rechtsgüter, die der DV als Sachwalter seines Dienstherrn zu verantworten hat.
Dabei hat er ggf einen Ermessensspielraum. Wird dieser Überschriften, liegen ggf Dienst Pflichtverletzungen oder Straftaten vor.

Insoweit gibt es parallelen von der dienstlichen Batterie in Privat geraten oder entgegen der SUV erlaubten Urlaubes.

... Und ich habe schon erlebt, wie ein OTL wegen einer unzulässigen Beförderung in Regress genommen wurde - also tut nicht so als wäre ein DV unfehlbar und nicht haftbar.

Der StUffz

Das mit der Nichthaftbarkeit stand hier ja nicht zur Dikussion. Und es ist natürlich klar, dass man dem DV natürlich ein Vergehen vorwerfen kann. Sei es bei Fehlverwendung, Entwendung von MVG oder gewährung von Urlaub.

Aber die Unfehlbarkeit stand hier nicht zur Debatte. Und wenn der OTL im privat KFz z.B. Mun mitführt ist er selber Schuld.( zu mindest würde ich nach deinem Post darauf schließen)
StStStff LfzTAbt 102, 1./Fmbtl 10 und 1./ FüUstgBt 291

wolverine

Ich glaube, es ging hier nicht um "Beförderung" im Sinne von Materialtransport. ;D dabei entsteht nämlich regelmäßig kein materieller Schaden. ;)
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Joe

Zitat von: wolverine am 18. Mai 2014, 18:52:34
Ich glaube, es ging hier nicht um "Beförderung" im Sinne von Materialtransport. ;D dabei entsteht nämlich regelmäßig kein materieller Schaden. ;)

Um die vermutete Antwort F_K's vorwegzunehmen: "Da der Kraftstoffverbrauch durch den Materialtransport zunimmt, ist sehr wohl ein Schaden entstanden."  ::)

wolverine

Dann müsste aber der OberstLt der Bw eine Rechnung stellen und nicht umgekehrt. ;)
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KlausP

Kann das sein, dass die Diskussion leicht vom eigentlichen Thema abgedriftet ist?  8)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Kann es sein, dass jedes Thema in der gleichen schiefen Diskussion endet und völlig an der Realität vorbei geht? Vor einiger Zeit war es der Stromdiebstahl im Dienst-KfZ (obwohl dieser Tatbestand nie und nimmer auf Fahrzeuge anwendbar ist und der Betrieb elektrischer Verbraucher zur bestimmungsgemäßen Nutzung gehört - sonst hätte der Dienstherr dies in Vorschriften erlassen bzw. techn. Vorkehrungen getroffen.) und nun dieser Käse. Warum driftet jede sachliche Diskussion in immer gleichen Mustern zu irgendwelchen nicht zum Thema gehörenden Dingen ab?

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

... Machen wir eine Umfrage: Wieviel Urlaubstage darf der DV jenseits der SUV geben?

(... Wölfe hat natürlich Recht - es ging um eine Beförderung zum Lt, wobei Voraussetzungen fehlten. Der OTL durfte dann die Differenz im Sold zahlen, bis die Voraussetzungen gegeben waren, insoweit war ein Schaden zu bestimmen - nach dem gleichen System wäre ein Schaden entstanden, wenn zu Unrecht ein Urlaubstage gewährt wird - hat immerhin der RB von P so gesehen)

Iceman81

Zitat von: ItsFunnyGuys am 16. Mai 2014, 08:10:32
Guten Morgen liebe Kameraden,

ich habe da mal eine Frage bezüglich Sonderurlaub und vielleicht findet sich hier ja jemand der mir mal eben weiterhelfen kann. Ich bin zurzeit krankgeschrieben und kann nicht reden, was ein Anruf in meiner Einheit schwierig gestalltet  ::)

Ich habe heute einen Termin bekommen um mir ein Auto anzugucken und für den Fall das ich es kaufen sollte stellt sich jetzt die Frage ob ich für evt MO/DI Sonderurlaub bekommen könnte für Anmeldung-Versicherung etc. Da der Verkäufer noch TÜV und ÖL etc macht nach dem Kauf wird das ja alles ein paar Tage dauern und mit einem Wochenende dazwischen ist das sehr tricky. Noch dazu bin ich auf meine Freundin angewiesen, da sie das Reden für mich übernehmen muss.

Weiß -/ Kennt jemand die Vorschriften und was sie zum Thema Sonderurlaub sagen?

Waäre sehr nett =)

Ich kenne das eigentlich mitlerweile so, dass die Anmeldung bei der KFZ Stelle auch das Autohaus für einen übernimmt, du bekommst dann nur noch die Unterlagen, und die BEhörde schickt dir dann nur noch den Steuerbescheid mit dem Hinweis wo du die Kohle hin abdrücke sollst, da braucht man mit Sicherheit keinen Urlaub, anderseits soll es auch Ämter geben die auch Freitags Nachmittag noch geöffnet haben, man höre und Staune.

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