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DU Verfahren nach Kreuzbandplastik

Begonnen von p3killa, 26. Mai 2014, 10:14:57

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p3killa

Guten Tag,

zu meiner derzeitigen Situation.
Ich bin seit 01.04.2006 bei der Bundeswehr und SaZ 12.
Derzeit eingesetzt als GebJgFw und habe ab 01.04.2016 BfD Anspruch.
Im Januar 2013 hatte ich mir nach einer Ski Tour die Achilles Sehne entzündet. Leider hatte das einen sehr langen und langsamen Heilungsverlauf, deshalb war ich bis Ende Oktober 2013 KzH. Zwischenzeitlich wurde festgestellt das es nicht besser wird weil ich einen Kreuzband und Meniskus Riss habe. Direkt im Anschluss an mein KzH bin ich für 7 Monate in Erziehungs Urlaub gegangen.
Nach der Kreuzband Plastik im November 2013 wurde ein DU Verfahren eingeleitet. Bisher habe ich noch keinen Bescheid bekommen. Wie sind meine Aussichten? Bisher habe ich immer noch Probleme mit dem Knie und es besteht der Verdacht das sich das Implantat gelockert hat. Deshalb muss ich erneut zum MRT.
Werde ich bald entlassen oder versetzt?

MkG 
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!

wolverine

Mal im ernst: Woher soll das hier irgendwer wissen?! ???
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Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Man kann wohl nur allgemein sagen, dass jemand ja aus Sachgründen dieses DU Verfahren eingeleitet hat - die weiteren Probleme stützen diese Annahme ja.
Ich würde es daher für wahrscheinlich halten, dass es tatsächlich zu einer Entlassung kommt - wann, kannst Du nur durch Nachfrage in Deinem Verfahren erfahren.

ulli76

Was hat der Truppenarzt denn zum Du-Verfahten gesagt? Undin welchem Stadium ist das überhaupt? Was hat der Truppenarzt auf das 90/5 er geschrieben? Gibts schon eim truppenärztl. Gutachten?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html