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Einbringen eines Hundes in eine militärische Liegenschaft (Kaserne)

Begonnen von OlegOleg, 30. Mai 2014, 07:52:23

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Flexscan

MkG Flex
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Zebra

@Flex: In dem Thread behauptet er eigentlich genau das Gegenteil.
Das war nicht sein Ernst.

Obwohl es inzwischen tatsächlich Kommunen gibt, bei denen die Angestellten eine pauschale "Stromabgabe" zahlen dürfen.

MkG

Zebra

ulli76

Ob der Dienstherr sich wirklich einen Gefallen tun würde, wenn er in solchen Fällen mit der Erbsenzählerei anfängt. Wie viele Soldaten nutzen z.B. ihr privates Handy zu dienstlichen Zwecken, weil es keine Diensthandys gibt oder auch kein dienstliches Internet (letzteres brauchen wir Ärzte regelmäßig um fachlich schnell mal was nachzuschlagen)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

OlegOleg

Was wäre mit den ganzen Rauchern die über die Jahre Wochen an Dienstzeit für Rumstehen und rauchen nutzen.

Paule79

Ulli

Böse Zungen würden jetzt behaupten das der Dienstherr die Notwendigkeit des dienstlichen Internets für Ärzte nicht sieht, sonst hätte jeder der es braucht Zugang. Nachschlagen geht doch auch in Büchern.  ;D

Ansonsten hat ein privater Hund im Dienst nix verloren wie ich finde. Könnte aber daran liegen das ich Hunde nicht mag.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Flexscan am 02. Juni 2014, 21:07:38
ne is anscheinend sein Ernst Ralf siehe Ladekabel

Auf meinem Mist wachsen solche realitätsfremden Denkweisen sicher nicht. Ich kenne die aktive Truppe nicht nur vom Hörensagen und sitzte auch nicht mit Vorschriften und Gesetzestexten in meiner Amtsstube bzw. Kanzlei und suche in jeder Sache gleich die Dienstverfehlung.

Flexscan

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Cherryblossom

Man kann es auch so sehen; derjenige, der seinen Hund im Dienst dabei hat, bewegt sich (je nach Einheit, hier gemeint sind vor allem KdoBeh oder Ämter) mehr, als derjenige in der gleichen Einheit, dessen einziger Gang mittags in die Truppenküche führt. Wenn denn überhaupt.  ;) Kann also auch nen Nutzen haben.

Ich kann aber auch diejenige verstehen, die sagen; "ich mag keine Hunde, warum muss der mit". Alternativ vllt Angst haben, allergisch sind, o.ä. Wäre dies bei mir in der Unterabteilung der Fall, würde auch meiner zu Hause bleiben. Das ist selbstverständlich.
Wichtig ist eben; der Dienst muss so laufen, als wäre der Hund gar nicht da. "Teppichratten", die Dauerbelustigung brauchen (und die Aufmerksamkeit dann auch oft genug über dauerndes "gutschigutschidutzi" bekommen) sind mehr als fehl am Platz.

Oh, dienstliche Notwendigkeit und Realität... Mein Lieblingsthema...  :-X
2 1/2 Jahre lang habe ich meine komplette, private Ausrüstung für einen Grafikarbeitsplatz mitgeschleppt, von der von Anfang an die dienstliche Notwendigkeit ersichtlich war. Man prüfte und prüfte und prüfte, fragte 25 Mal nach, ob nicht auch Photoshop 2 ausreichen würde (aktueller Stand der Technik CS 5.5), stellte fest, "müsste man anschaffen". Tja. Mittlerweile bin ich in einen anderen Bereich versetzt. Gibt es mittlerweile dienstlich beschaffte und passend ausgestattete Grafikarbeitsplätze...?


Posnanski

Zitat von: Cherryblossom am 30. Mai 2014, 10:59:12
Bei uns nennt sich das "Antrag über das zeitweise Einbringen von Tieren in die Liegenschaft", bedeutet gleichzeitig auch; "nur" tagsüber, nicht nachts. Allerdings gibt es bei uns auch kaum/ keine regulären Unterkünfte, handelt sich also zumeist um die Büros dann.
Bei uns sind es auch recht viele, ich glaub um 5-6, meiner inklusive, die wirklich regelmäßig bis täglich dabei sind.
Auf dem Kasernengelände herrscht Leinenpflicht und selbstverständlich sind alle Hinterlassenschaften wegzuräumen.

Vorlegen musste ich;
-den Antrag, unterschrieben auch vom jeweiligen Vorgesetzten
-Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
-tierärztliches Gutachten, dass er frei von ansteckenden Krankheiten und sonstigem Ungeziefer ist.

Zusätzlich muss es natürlich "laufen", sprich sollte der Hund mit im Büro sein, muss auch "Publikumsverkehr" gefahrlos durchlaufen können, ohne sofort "angefallen" und je nach Hund ggf "zwangsbeschmust" zu werden.
Sollte es nicht funktionieren, kann diese Erlaubnis auch wieder entzogen werden.
Ich habe mir zB einen eigenen Staubsauger mitgenommen und sorge dafür, dass mein Büro täglich mind. 1 mal enthaart wird, halte für den Fall der Fälle eine Fusselrolle parat und auch sonst darf der Hund den Tagesbetrieb eben nicht stören. Ich gehe in der Mittagspause meine Runde mit ihm, dies auch außerhalb der Kaserne.

Rechne damit, dass es immer Kandidaten gibt, die zB keine Hunde mögen oder wahlweise auch einfach einen Anlass suchen "Stunk" zu machen (Bei uns wurde mal unterstellt die Hundehalter würden ihre Hunde auf den Sportplatz machen lassen und das ganze auch nicht wgeräumen. Sorgte natürlich erstmal für Aufruhr, es stellte sich dann aber heraus, dass es Nachbars freilaufende Katzen waren, die leider keine Beutelchen dabeihatten. ;) Das ganze ging auch von jemandem aus, der schlicht und ergreifend keine Hunde mochte.). Also keine Angriffsfläche bieten, immer vorbildlich verhalten.

MWn ist in Dienststellen, die eigene Diensthunde haben, das Einbringen privater Tiere ganz verboten.







Guten tag wo bekomme ich diesen Antrag denn her?

Mit Kameradschaftlichem Gruß

Posnanski

LwPersFw

Zitat von: Posnanski am 23. Mai 2023, 12:41:52

Guten tag wo bekomme ich diesen Antrag denn her?

Mit Kameradschaftlichem Gruß

Posnanski


Beim KasFw/KasOffz nachfragen wie es in der Liegenschaft gehandhabt wird... 

Das Grundsätzliche : A1-1800/0-6570 , Kap 3.5



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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