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Ab wieviel KM darf man nach Hause

Begonnen von Florian Walker, 31. Mai 2014, 13:29:07

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InstUffzSEAKlima

Zitat von: Büdi am 31. Mai 2014, 23:17:14
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 31. Mai 2014, 22:16:17
Im Zivilleben hat kein AG soviel Fürsorgesinn - im Gegeteil: O-Ton "Wir haben ein dichtes Autobahn und Schnellstrassennetz, da sind 150 km einfach doch keine Entfernung", "Dieses Mindestmaß an Mobilität ist nicht zuviel verlangt". Dumm nur, dass die Kosten und Freizeitvrlust einzig dem AN anlasten.

Der Arbeitgeber kann ja auch schlecht den Arbeitsplatz näher an den Wohnort der Beschäftigten verlegen.

Es gibt leider in D Regionen, wo man nicht die Stellen vor der Haustür hat und nicht jeder kann in Rufweite der Metropolen wohnen. Dies soll aber an dieser Stelle nicht weiter diskutiert werden, da ja jeder selber für die Wahl seines Wohn- und Arbeitsortes verantwortlich ist. Viele (einschl. mir) haben da Glück, andere eben weniger.

bwinterest

Zitat von: ulli76 am 01. Juni 2014, 12:34:07
Hab ich doch oben schon geschrieben- in deiner Freizeit kannst du machen was du willst- also auch nach Hause fahren und dort übernachten (von den entsprechenden Ausnahmen mit dem Zapfenstreich abgesehen).

Ganz genau - wäre auch doof, wenn das anders geregelt wäre -.-

Florian Walker

#17
Moin Moin.Hab nun die nette google funktion ausprobiert..und natürlich hier rumgeguckt..Es geht meistens um die Zeit in der GA.
Meine Frage ist aber..Nach der 3 Monatigen GA..Darf ich da zuhause schlafen?Muss ich das beantragen?Viele kameraden in der Ag haben ein Zettel bekommen wo drauf steht "heimschläfer".Die kameraden sind jedoch auch unter 25 Jahre.Auf mein Zettel steht nichts vom Heimschläfer.Meine Kaserne ist von meiner Privat wohnung ca 40km entfernt.Und ich bin 27 Jahre.ist das automatisch geregelt das ich zuhause schlaf?Oder muss ich nach der 3monatigen ausbildung auch noch in der Kaserne schlafen?Die Kaserne ist in Alt duvenstedt.Kann hier jemand weiter helfen?

danke im vorraus

Ralf: Habe mal die Grundausbildung korrekt abgekürzt

dunstig

Nach der AGA braucht man nicht mehr in der Kaserne zu verbleiben. Da Sie außerdem über 25 sind, haben Sie nichtmals Anspruch auf eine Unterkunft in der Kaserne.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck


walker009

Hab heute nochmal mit jemand geredet .er sagte in der vollausbildung schläft man noch in der Kaserne?  :-/

KlausP

Zitat von: walker009 am 26. August 2014, 18:00:47
Hab heute nochmal mit jemand geredet .er sagte in der vollausbildung schläft man noch in der Kaserne?  :-/

Mit welcher Begründung?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


walker009

Andere haben auf ihren zettel heimschlàfer stehen.  Sind aber auch unter 25 . Ich bin 27 jahre aber bei mir steht weder was von stube noch von heimschlàfer

KlausP

Was für'n Unsinn. Wenn der Soldat nicht dem Zapfenstreich unterliegt, kann er die Nacht verbringen wo er will, so lange er am nächsten Tag pünktlich in der Einheit ist. Wann das ist legt die ZDv 10/5 fest:

Zitatc) Ausgangsregelung

217. Nach Dienstschluss - die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen
Erfordernissen - haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:
- Mannschaften während der Dauer der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung
bis zum Zapfenstreich (23:00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der
Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind,
- Mannschaften nach Ablauf der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung
und Unteroffiziere ohne Portepee (oP) bis zum Frühstück, soweit sie zum
Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
(Morgenkost) verpflichtet sind,
- Offiziere und Unteroffiziere mit Portepee (mP) bis zum Dienstbeginn.
Dies gilt auch für Unteroffiziere oP und Mannschaften, soweit sie vom Wohnen in
der Gemeinschaftsunterkunft und/oder von der Teilnahme an der Morgenkost befreit
sind.
Unteroffiziere oP mit bestandener Feldwebel-/Bootsmannprüfung gemäß § 14 der Soldatenlaufbahnverordnung4)
können vom Disziplinarvorgesetzten den Unteroffizieren mP
gleichgestellt werden.

218. Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit, für
einen Soldaten, sich nach eigenem Ermessen an einem Ort seiner Entscheidung unter
Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse aufhalten zu können.
Der Disziplinarvorgesetzte kann unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse oder
im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme oder einer gerichtlichen Freiheitsentziehung
den freien Ausgang beschränken. Insbesondere kann der Disziplinarvorgesetzte den
freien Ausgang vor, während und nach besonderer dienstlicher Belastung, wie z.B. bei
Ausbildungsvorhaben, Übungen und Truppenübungsplatzaufenthalten, für die gesamte
Einheit oder für einzelne Soldaten beschränken.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

walker009

Sorry das ich dich nun durch Löcher. Bin noch ein greenhorn :-D . Den Zapfenstreich unterliege ich noch in der ag oder? Und in der vollausbildung nicht mehr? Weil ich über 25 jahre bin? Kann der zug Führer mir trotzdem befehlen das ich dem Zapfenstreich unterlieg bei mir? Problem bei mir ist das ich mir extra ne Wohnung genommen hab 30km entfernt und tiere habe schon lange und ich die nicht weg geben kann/ will. Momenten passt mutter noch auf aber nur während der ag

ulli76

Es wird immer mal Lehrgänge, Übungen und sonstige Situationen geben, wo du nicht abends nach Hause kannst. Oft ist das planbar, aber nicht immer.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Zitat von: walker009 am 26. August 2014, 18:51:32
Sorry das ich dich nun durch Löcher. Bin noch ein greenhorn :-D . Den Zapfenstreich unterliege ich noch in der ag oder? Und in der vollausbildung nicht mehr? Weil ich über 25 jahre bin? Kann der zug Führer mir trotzdem befehlen das ich dem Zapfenstreich unterlieg bei mir? Problem bei mir ist das ich mir extra ne Wohnung genommen hab 30km entfernt und tiere habe schon lange und ich die nicht weg geben kann/ will. Momenten passt mutter noch auf aber nur während der ag

Wie wäre es denn, wenn du wenigstens die Grundausbildung korrekt abkürzt, nachdem ich schon deinen ersten Post korrigiert habe?
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Helft mit, dass es so bleibt.

walker009

Ja sorry.meinte die"aga". Klar mit Lehrgang und so weiß ich. Bei mir gehts nur darum das ich wissen will wie das in der vollausbildung ist.  Les immer verschiedene Sachen bzw höre. 

KlausP

Was ist eigentlich an dem Vorschriftenzitat so unverständlich? Und welche "Vollausbildung" in welcher Teilstreitkraft/welcher Truppengattung meinen Sie eigentlich?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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