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Beförderung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad

Begonnen von Iceman81, 06. Juni 2014, 08:49:36

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Christian Lorr

In der Kürze liegt die Würze. 
Wenn du das nicht verstanden hast, dann halt mal Ausführlich.

In der Bestimmung ist es sehr schwammig beschrieben,  so daß es sein kann, das die Reservisten Zeit mit eingerechnet wird (muss aber nicht), als Stehzeit.

Für mich ist es nicht allzu wichtig wann ich befördert werde, aber wann es theoretisch gehen würde,  wäre interessant. 

@F_K  Ich hoffe das Sie es jetzt besser Verstehen.  :-)


F_K

@ Der Prüfer:

.. wie Ralf schon schrieb, ist alles im Detail in Vorschriften geregelt, viele sind halt nicht fähig, diese im Zusammenhang zu lesen und  zu verstehen.

Christian Lorr

Habe eine aktuellere Vorschrift nun gefunden und ja es steht genauer drin, aber mit vielen kann Bestimmungen. 

A. Tornado

Ich möchte fragen:

Gibt es nur "Einstellung mit höherem Dienstgrad" ?  Oder auch "Laufbahnwechsel mit höherem Dienstgrad" ? (Aktive Soldat).

Danke.

KlausP

Gibt es auch. Wechselt ein Mannschafter in die Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn des allg. Fachdienstes und bringt er die benötigte Berufsausbildung für die Verwendung mit, wechselt er die Laufbahn mit gleichzeitiger Ernennung zum Uffz/StUffz bzw. Uffz/StUffz (FA).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

A. Tornado

Zitat von: KlausP am 04. Februar 2016, 19:29:32
Gibt es auch. Wechselt ein Mannschafter in die Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn des allg. Fachdienstes und bringt er die benötigte Berufsausbildung für die Verwendung mit, wechselt er die Laufbahn mit gleichzeitiger Ernennung zum Uffz/StUffz bzw. Uffz/StUffz (FA).

Ja. Das ist ganz normale Laufbahnwechsel. Ich meinte:

Ein Mannschafter wechselt in die Feldwebellaufbahn des allg. Fachdienstes und bringt er die benötigte Berufsausbildung für die Verwendung mit. Gibt es Möglichkeit für gleichzeitiger Ernennung zum Feldwebel (OFw, HptFw) ohne Uffz/StUffz (FA)? Und weiter, als Fw (OFw, HptFw) alle Feldwebel-Lehrgänge machen?

Sorry für Dumme Frage.

Danke.

F_K

Wenn er eine Meisterausbildung hat .... Natürlich geht er auf FA Lehrgänge ...

A. Tornado

Zitat von: F_K am 04. Februar 2016, 19:57:34
Wenn er eine Meisterausbildung hat .... Natürlich geht er auf FA Lehrgänge ...

Vielen Dank, F_K.

KlausP

Zitat von: A. Tornado am 04. Februar 2016, 19:55:27
Zitat von: KlausP am 04. Februar 2016, 19:29:32
Gibt es auch. Wechselt ein Mannschafter in die Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn des allg. Fachdienstes und bringt er die benötigte Berufsausbildung für die Verwendung mit, wechselt er die Laufbahn mit gleichzeitiger Ernennung zum Uffz/StUffz bzw. Uffz/StUffz (FA).

Ja. Das ist ganz normale Laufbahnwechsel. Ich meinte:

Ein Mannschafter wechselt in die Feldwebellaufbahn des allg. Fachdienstes und bringt er die benötigte Berufsausbildung für die Verwendung mit. Gibt es Möglichkeit für gleichzeitiger Ernennung zum Feldwebel (OFw, HptFw) ohne Uffz/StUffz (FA)? Und weiter, als Fw (OFw, HptFw) alle Feldwebel-Lehrgänge machen?

Sorry für Dumme Frage.

Danke.

Ja, wenn er den entsprechenden Meisterabschluß hat wird als Feldwebel übernommen, bei entsprechender Berufserfahrung als Meister auch mit höherem Dienstgrad. Aber das war ja ursprünglich nicht explizit so gefragt. Diese theoretisch durchaus möglichen Fall sehe ich aber als äußerst unwahrscheinlich an.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mario85

wenn ich es richtig verstanden habe ist doch das Datum des Meisterbriefes entscheident für den entsprechenden FW Dienstgrad?

Sind die Zeiten die ich als Meister gearbeitet haben muss allgemein gehalten, also für alle Berufsgruppen gleich?
Wenn ja wieviele Jahre muss ich den Meisterbrief schon haben um als Ober- bzw Hauptfeldwebel eingestellt zu werden?

Voran gegangene Zeit als Geselle findet keine Berücksichtigung, oder?

KlausP

ZitatVoran gegangene Zeit als Geselle findet keine Berücksichtigung, oder?

Nein, nicht bei der Einstellung mit einem Feldwebeldienstgrad. Der Rest steht in § 17 (2) SLV

Zitat... Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung

1. als Oberfeldwebel ein Jahr,
2. als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3. als Stabsfeldwebel neun Jahre ...

Nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/slv_2002/__17.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LoggiSU

Wie weist man denn die Dauer der Tätigkeit nach?
Reicht das Datum der Ausstellung des Meisterbriefes?
Man kann ja schlecht zum derzeitigen Arbeitgeber gehen und nach ner Bescheinigung fragen.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Ralf

Arbeitszeugnis ist doch eine gängige Möglichkeit.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Durch Urkunden (Arbeitsvertrag als Meister ..)
Nein. Wichtig ist die Stelle.
Warum nicht?

LoggiSU

OK danke
OK danke
Weil ich es meinem AG wohl kaum auf die Nase binde, dass ich mich woanders bewerbe
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.