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Dienstzeitverkürzung SaZ 12

Begonnen von Janelup, 26. Juni 2014, 19:08:25

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wolverine

Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 22:28:50
Aber zählt denn so gar nicht bei euch was der Soldat eigentlich so möchte? Das ist für Jemand außenstehendes halt immer schwer zu verstehen.
Naja, seinen Wunsch hat er mal durch eine Verpflichtungserklärung geäußert. Oder soll das heißen "was er jetzt gerade möchte"?
Wenn er wirklich überhaupt nicht gebraucht würde, wäre ja seinem Verkürzungsantrag entsprochen worden. Das klingt eher nach einer etwas verkürzten Sichtweise.
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Ralf

Das Vorgesetztentraining ist der letzte Teil der Fw-Ausbildung und nicht für die dienstpostengerechte Verwendung notwendig.  Gleichwohl schließt es die allgemeinmilitärische Ausbildung zum Fw ab.
Nun nicht auf den Partner der TE gemünzt: In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass versucht wird, um diesen Lehrgang herumzukommen, "weil man ja schon Fw und auch ausgebildet ist".
Der Partner der TE kann also jetzt schon vollumfänglich die Aufgaben auf seinem Dienstposten wahrnehmen, die derzeitige gesundheitliche Einschränkung betrifft also weder eine Beförderung noch dass er nur HiWi-Tätigkeiten machen könnte, bzw. ein Antrag auf Änderung der Verwendung ("Bürojob") erfolgreich wäre, zumal es sich um eine Mangelverwendung handelt.

Dass man sich im Laufe seiner Dienstzeit auch überlegt, wie es "danach" weiter geht ist normal und wäre auch schlecht, wenn man das nicht machen würde. Daraus jedoch eine Anspruchshaltung abzuleiten, den eingegangenen Vertrag (13 jahre) nicht erfüllen zu wollen, wäre einseitig. Auch der andere Vertragspartner (Dienstherr) hält sich daran und sichert ein 13jähriges Beschäftigungsverhältnis incl. Ausbildung auf Gesellen- und Meisterbene zu.
Darauf aufbauend kann man hier nach ca. 11 3/4 Jahren aktiver Dienstzeit (weil BFD-Recht alter Art) sich so weiterbilden, wie man es dann für richtig hält. Auch hierbei erhält der Soldat noch mannigfaltige Unterstützung finanzieller Art.

ZitatPersonal wird doch im Regelfall gar nicht benötigt, es handelt sich hierbei doch nur um Ausbildungen die in einem Notfall benötigt werden.
Also da musst du dich noch mal intensiv schlau machen. Es ist nicht so, dass 185.000 Mann/Frau in der Kaserne rumsitzen und warten, dass es knallt ("Notfall").
Im Grundbetrieb sind jede Menge Tätigkeiten erforderlich, um die Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten, um die Einsätze sicher zu stellen und auch, um für Einsätze geübt zu sein. Bundeswehr nur auf den Einsatz oder Krieg zu reduzieren greift erheblich zu kurz.
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Lucky_Luke

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Janelup

 :o von der Daseins Berechtigung der Bundeswehr müssen wir hier gar nicht anfangen zu reden. Da habe ich so meine ganz eigene Meinung. Die tut hier aber auch nichts zu Sache. Ich habe um Ideen gebeten, die hat aber scheinbar keiner, wenn man nicht Pro Bundeswehr ist.

Tommie

Wir können hier lediglich emotionslos feststellen, dass der Soldat einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung gestellt hat, dem nicht entsprochen wurde. Rechtsmittel gegen den Bescheid wurden offensichtlich nicht eingelegt! Wo ist jetzt ihr Problem?

wolverine

Sollen wir wider besseres Wissen Unsinn schreiben? Mehr als Antrag, Entscheidung und evtl. Rechtsweg geht nicht.
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Janelup

Zitat von: wolverine am 27. Juni 2014, 00:03:22
Zitat von: Janelup am 26. Juni 2014, 22:28:50
Aber zählt denn so gar nicht bei euch was der Soldat eigentlich so möchte? Das ist für Jemand außenstehendes halt immer schwer zu verstehen.
Naja, seinen Wunsch hat er mal durch eine Verpflichtungserklärung geäußert. Oder soll das heißen "was er jetzt gerade möchte"?
Wenn er wirklich überhaupt nicht gebraucht würde, wäre ja seinem Verkürzungsantrag entsprochen worden. Das klingt eher nach einer etwas verkürzten Sichtweise.

Genau die lassen ihn nicht gehen weil sie stumpf nach Zahlen und Vorgaben gehen, die meiner Meienung nach veraltet sind. Es wird sich sogar gefreut, dass man sich als Soldat ein faulen Lenz machen kann und bis zu seiner Rente für das "Nichts tun" auch noch Geld verdient. Davon hast du sicherlich noch nie gehört? Aufgaben die von 10 Mann erledigt werden, könnte auch einer erledigen. Ich war selber schon in ein paar Kasernen und durfte das am eigenen Leib erfahren.

Janelup

Zitat von: wolverine am 27. Juni 2014, 09:21:39
Sollen wir wider besseres Wissen Unsinn schreiben? Mehr als Antrag, Entscheidung und evtl. Rechtsweg geht nicht.
Das reicht doch schon. Rechtsweg als letzte Instanz!

Tommie

Er ist nicht bei der "Arbeitsgemeinschaft Landesverteidigung mit Dienst in Neigungsgruppen" ;D ! Er hat für 12 oder 13 Jahre unterschrieben und so lange gehört sein ... dem Dienstherrn! Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob er nicht doch was besseres findet ;) !

swobby

Das Problem hier ist schlicht und ergreifend, das ihr Partner voll für seine Verwendung ausgebildet ist, seinen Dienstposten auch mit evtl. EINSCHRÄNKUNGEN wahrnehmen kann, ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung wurde eben aus den genannten Gründen abgelehnt, woraus sich auch schließt,  das er für die Bundeswehr weiter Einsatzfähig ist.
Der fehlende Lehrgang wird dann eben solange verschoben bis er durchführbar ist.

So leid es mir hier tut, solche Eventualitäten sollte man von vornherein beim Unterschreiben der Verpflichtungserklärung berücksichtigen,  klar wünscht sich das keiner....

Sie haben ja immernoch die Möglichkeit der Rechtsmittel gegen den Bescheid....

Desweiteren hat es auch nichts mit der EINSTELLUNG zur BW zu tun, hier wird jeder Beitrag nach unserem besten gewissen und unserer Meinung beantwortet.


schlammtreiber

Zitat von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:22:49
Aufgaben die von 10 Mann erledigt werden, könnte auch einer erledigen.

Kenn ich. In meinen feuchten Träumen, wenn ich mich als wiedergeborenen Ares auf Erden wandeln sehe, erledige ich auch immer im Alleingang die Aufgaben einer ganzen Inf-Gruppe. Ach was sag ich, Gruppe, pfff.... Division.
Semper Communis
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Janelup

Zitat von: Tommie am 27. Juni 2014, 09:26:31
Er ist nicht bei der "Arbeitsgemeinschaft Landesverteidigung mit Dienst in Neigungsgruppen" ;D ! Er hat für 12 oder 13 Jahre unterschrieben und so lange gehört sein ... dem Dienstherrn! Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob er nicht doch was besseres findet ;) !
Unrecht hast du nicht, das ist ne weitreichende Entscheidung.

Tommie

Zitat von: schlammtreiber am 27. Juni 2014, 09:27:45In meinen feuchten Träumen, ...

Warum sind das schon wieder mehr Informationen als ich zur Auftragserfüllung benötige ;D ! Von diesen Bildern in meinem Kopf wollen wir mal komplett schweigen ... ;) !

Janelup

Zitat von: schlammtreiber am 27. Juni 2014, 09:27:45
Zitat von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:22:49
Aufgaben die von 10 Mann erledigt werden, könnte auch einer erledigen.

Kenn ich. In meinen feuchten Träumen, wenn ich mich als wiedergeborenen Ares auf Erden wandeln sehe, erledige ich auch immer im Alleingang die Aufgaben einer ganzen Inf-Gruppe. Ach was sag ich, Gruppe, pfff.... Division.
10 war jetzt vlt hochgegriffen, dennoch sollte das nur überspitzt die Tatsache darstellen. Aber sei ruhig davon überzeugt das Deutschland dich ganz dringend braucht.
Falls noch Konstruktive Vorschläge in Sachen Rechtsweg kommen, bin ich dafür offen...  alles andere bringt an dieser Stelle nichts

Janelup

Zitat von: swobby am 27. Juni 2014, 09:27:37
Das Problem hier ist schlicht und ergreifend, das ihr Partner voll für seine Verwendung ausgebildet ist, seinen Dienstposten auch mit evtl. EINSCHRÄNKUNGEN wahrnehmen kann, ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung wurde eben aus den genannten Gründen abgelehnt, woraus sich auch schließt,  das er für die Bundeswehr weiter Einsatzfähig ist.
Der fehlende Lehrgang wird dann eben solange verschoben bis er durchführbar ist.

So leid es mir hier tut, solche Eventualitäten sollte man von vornherein beim Unterschreiben der Verpflichtungserklärung berücksichtigen,  klar wünscht sich das keiner....

Sie haben ja immernoch die Möglichkeit der Rechtsmittel gegen den Bescheid....

Desweiteren hat es auch nichts mit der EINSTELLUNG zur BW zu tun, hier wird jeder Beitrag nach unserem besten gewissen und unserer Meinung beantwortet.
Danke, dann werden wir das mal versuchen.