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Dienstzeitverkürzung SaZ 12

Begonnen von Janelup, 26. Juni 2014, 19:08:25

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Tommie

Sie wissen aber schon, dass der Rechtsweg hier nicht der Durchsetzung Ihrer Wunschvorstellungen dient, sondern lediglich feststellen soll, ob der Dienstherr eine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen hat? Rechnen Sie also nicht nur damit, dass Sie  das Verfahren und Ihren ggf. notwendigen Rechtsbeistand bezahlen werden, sondern rechnen Sie durchaus auch damit, dass auch ein Prozess hier nicht zum gewünschten Erfolg führen wird, weil der Dienstherr frei von Ermessensfehlern entschieden hat!

Janelup

Zitat von: Tommie am 27. Juni 2014, 09:44:36
Sie wissen aber schon, dass der Rechtsweg hier nicht der Durchsetzung Ihrer Wunschvorstellungen dient, sondern lediglich feststellen soll, ob der Dienstherr eine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen hat? Rechnen Sie also nicht nur damit, dass Sie  das Verfahren und Ihren ggf. notwendigen Rechtsbeistand bezahlen werden, sondern rechnen Sie durchaus auch damit, dass auch ein Prozess hier nicht zum gewünschten Erfolg führen wird, weil der Dienstherr frei von Ermessensfehlern entschieden hat!

Ich muss Ihnen nicht erklären, dass es noch andere Wege gibt für die man einen Rechtsbeistand benötigt. Ich hatte einfach gehofft das man hier mit Erfahrungsberichten ehemaliger Soldaten "zugeschmissen" wird, die einem Tipps geben.

Tommie

Diejenien, die bisher versucht haben, sich aus der Bundeswehr raus zu klagen, decken da meist das Mäntelchen des Schweigens drüber, weil diese Versuche sehr oft nicht wirklich ruhmreich geendet haben! War das jetzt deutlich genug ;) ?

Janelup

Zitat von: Tommie am 27. Juni 2014, 09:51:50
Diejenien, die bisher versucht haben, sich aus der Bundeswehr raus zu klagen, decken da meist das Mäntelchen des Schweigens drüber, weil diese Versuche sehr oft nicht wirklich ruhmreich geendet haben! War das jetzt deutlich genug ;) ?
Es geht hier um die Tatsache ohne Bezüge zu gehen ;) und das ist keine Seltenheit. Aber gut. Schönen Tag noch.

F_K

Fassen wir doch mal emotionslos die Tatsachen zusammen:

- Ein Soldat hat seine ZAW erfolgreich abgeschlossen, die Laufbahnausbildung ist annähernd abgeschlossen, er ist auf dem Dienstposten verwendbar.
- Der Dienstposten ist einer Mangelverwendung zugeordnet.
- Es fand eine Verletzung statt, deren Ausheilung noch andauert.
- Der "Plan" des Soldaten, nach DZE zur Polizei zu gehen, wird vermutlich wegen Polizeidienstunfähigkeit nicht funktionieren (ob dem so ist, ist unklar) - ob es ohne Verletzung funktioniert hätte, ebenfalls.

- Ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung ist ermessensfehlerfrei abgelehnt worden.
- Die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit sind nicht gegeben.

So what? Der Soldat hat seine Dienstverpflichtung zu erfüllen - völlig egab, was seine Partnerin von der Bundeswehr und deren Dienstbelastung denkt oder versteht.

(Klar, gewisse Dinge werden als "Antrag auf Entlassung" gewertet - und führen dazu, dass es keine BfD Ansprüche und ggf. Rückzahlungsforderungen für die Ausbildung gibt.
Solche Einstellungen werden allerdings auch bei zukünftigen AG nicht gerne gesehen - mit A***chern arbeit niemand gerne zusammen.)

Iceman81

Zitat von: Janelup am 27. Juni 2014, 09:15:37
:o von der Daseins Berechtigung der Bundeswehr müssen wir hier gar nicht anfangen zu reden. Da habe ich so meine ganz eigene Meinung. Die tut hier aber auch nichts zu Sache. Ich habe um Ideen gebeten, die hat aber scheinbar keiner, wenn man nicht Pro Bundeswehr ist.

Sollen wir die BW jetzt abschaffen nur weil Frauenvolk wie Sie meint gegen den "bösen" Ivan oder wen auch immer verteidigen uns schon die Amerikaner? Aber es scheint typisch das manche das ganze nur als "Eierschaukeljob" betrachten, der nur Steuern verschwendet.

Ich hoffe Sie leben nicht in einem vom Hochwasser betroffenen Region und wundern sich dann mal wieder warum Haus und Hof absäuft und keiner hilft.

miguhamburg1

@ iceman, meinen Sie, dass Sie mit Ihren Kraftausdrücken hier irgend jemanden beeindrucken?

Flugzeugbastler

Ihr beiden könnt euch auch hier mal einen Rat holen:


http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/aufgaben/sozialdienst

Die helfen euch vielleicht weiter.

Ralf

Inwiefern kann denn da der Sozialdienst helfen?
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Flugzeugbastler

Klick drauf und lies dann weißt es.

Flexscan

Die Dame hat vorgezogen, ihren Account bei uns zu löschen.
Denke mal nicht das sie noch an weiteren Informationen dann interessiert ist. Von daher können wir uns weitere Bemühungen sparen.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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ulli76

Ich versteh trotzdem nicht, wie der Sozialdienst in diesem Fall helfen soll.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Flugzeugbastler

@ulli76
Warst du schonmal beim Sozialdienst weil du nicht mehr weiterwusstest?

Du kannst also aus erfahrung sprechen das der Sozialdienst hier nicht helfen kann bei der geschilderten Situation?

F_K

... Es ist NICHT Aufgabe des Sozialdienst es, dem Soldaten dabei zu helfen, sich der Verpflichtung zu entziehen.

wolverine

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