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Wann ist die Planbare Beurteilung fällig?

Begonnen von Ray86, 29. Juni 2014, 13:18:05

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Ray86

Hallo,

Ich bin seit 2006 bei der BW und damals als SU eingestiegen, 2012 bin ich in die FW laufbahn gewechselt. Nun bin ich OFw und soll anfang 2015 mein Anlassbeurteilung bekommen und im Oktober 2015 sind auch die Fw/OFw mit der Planbaren-Beurteilungen dran.

Nun ist meine Frage, ob ich dann nächstes Jahr zweimal beurteilt werde, oder ob ich dann noch 2 Jahre warten muss?

Hintergrund ist natürlich die Bewerbung zum BS, da ich lange SU war und nun als SaZ 12 nicht mehr viel Zeit habe (DZE ende 2018, BFD end 2016), würde mir das die möglichkeit zur Bewerbung zum BS nehmen.

Gibt es eine andere möglichkeit sich zum BS zu bewerben ohne die 2. Beurteilung?

Ralf

Quelle ist die ZDv 20/6, dort kannst du alles im Detail nachlesen.

Die Anlassbeurteilung gibts ja, wenn man 12 Monate die Funktion des Dienstpostens wahrnimmt. Das ist dann wohl erst Anfang 2015 der Fall? Wundert mich halt, weil du schon OFw bist.
Die nächstfolgende planmäßige Beurteilung ist nur zu erstellen, wenn ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten liegt.
Somit wirst du im Sept 2015 nicht beurteilt.
Es nimmt dir aber nicht die Möglichkeit zum Antragstellen, da es dann eine sog. Erstbewerberregelung gibt. Diese stellt sicher, dass jeder mind. einmal die Chance hat, sich zu bewerben. Die genauen Modalitäten werden jährlich in der GAIP BAPersBw ausgeschrieben.
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KlausP

Die Beurteilung heisst übrigens "planmäßige Beurteilung".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Roughnecks

@ Ralf Die Erstbewerberregelung gibt es doch nicht mehr, oder stehe ich da nun auf dem Schlauch? Oder ist das nur bezogen aufs Altersband? Weil man braucht doch jetzt zwei Beurteilungen um antragsberechtigt zu sein.

Ray86

@Ralf Anfang nächsten jahres bin ich ein jahr auf Dienstposten, meine 6er ausbildung hat lange gedauert und nach einem Jahr Fw wurde ich zum OFw befördert (aufgrund der Dienstzeit).
Kann ich mich also mit der Anlassbeurteilung zum BS bewerben aufgrund der Erstbewerbung?
Ansonsten wäre ich schon im BFD  >:(

Ralf

Zitat von: Roughnecks am 29. Juni 2014, 15:48:32
@ Ralf Die Erstbewerberregelung gibt es doch nicht mehr, oder stehe ich da nun auf dem Schlauch? Oder ist das nur bezogen aufs Altersband? Weil man braucht doch jetzt zwei Beurteilungen um antragsberechtigt zu sein.
Die Erstbewerberregelung heißt halt generell so, wenn jemand die Voraussetzungen nicht erfüllen würde, aber noch irgendwie zum Zuge kommen muss. Egal ob Alter (ggf ein Grenzalter?), BU oder was auch immer.

Zitat von: Ray86 am 29. Juni 2014, 16:23:42
Kann ich mich also mit der Anlassbeurteilung zum BS bewerben aufgrund der Erstbewerbung?
siehe:
ZitatDie genauen Modalitäten werden jährlich in der GAIP BAPersBw ausgeschrieben.
Da musst du dann nachlesen, was wie geregelt sein wird.

Nachtrag: BFD-Beginn ungleich Dienstzeitende. BFD-Beginn hindert nicht daran sich zu bewerben, aber wie gesagt, siehe GAIP.
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Roughnecks

Aber wie soll man denn jemand mit nur einer BU fair betrachten wenn nun mal zwo Beurteilungen laut GAIP gefordert sind? Die BU's haben doch ne Wertigkeit in der Betrachtung.

Ralf

Genauso, wie man früher auch Soldaten mitbetrachtet und entschieden hat, die aufgrund Einstellung mit dem DstGrd Fw keine Note im Fw-Lehrgang erhalten haben, während andere Noten hatten.
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Roughnecks

Verstehe mich nicht falsch, ich finde es ja korrekt dass jedem die Chance gegeben wird, aber so kann man doch nicht fair und gerecht werten.

Ralf

Wieso? Weißt du denn, wie man das dann berechnet bzw. entscheidet?
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Roughnecks

Ich weiß jedenfalls dass jede der beiden BU's sowie die PF mit als Vergleichs- bzw Bewertungskriterium herangezogen werden. Es gibt da so ein schönes Kuchendiagramm in der GAIP welches ich da vor ein paar Tagen in der Hand hatte. Aber ich denke dies wirst Du auch kennen.

Ralf

Ja, meine Frage war aber, ob du weißt, wie man reiht, wenn ein Kriterium fehlt, weil du geschrieben hast, das wäre ungerecht.
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Roughnecks

Nein das weiß ich nicht, deswegen frage ich ja, bzw habe diesen Gedankengang. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Ralf

Nunja, weil du schreibst es wäre nicht fair und ungerecht. Um das zu beurteilen, sollte man schon wissen, wie es funktioniert  ;)
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Roughnecks

Ich habe gesagt: So kann man nicht fair und gerecht werten, da ein Vergleichskriterium fehlt. Ich habe aber auch nur die Zahlen vom Kuchendiagramm vor Augen. Aber anstatt meine Aussage zu (Fehl-)interpretieren hättest Du die Zeit auch dazu nutzen können mich zu erleuchten da ich von  so einem Fall noch nicht gehört habe und man das auch auf keinem Lehrgang auf dem ich bis jetzt war vermittelt bekommt. ;-)