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Diszi wegen Beleidigung?

Begonnen von WOLVEzudemRINE, 08. Juli 2014, 21:06:28

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WOLVEzudemRINE

Hallo Kameraden,
Ich hatte in letzter Zeit eine Meinungsverschiedenheit mit einem Kameraden (wir sind beide OG)
Und wir hatten auch ein paar verbale Auseinandersetzungen.
Nun habe ich erfahren, dass er ohne mit mir zuerst darüber  zu sprechen oder sonstiges, eine Beschwerde wegen Beleidigung beim Hauptmann seiner Kompanie eingereicht. Mit welchen Konsequenzen soll ich rechnen?
Meine VP meinte es könnte im schlimmsten Fall zum Diszi kommen, stimmt das?  Was soll ich machen?

wolverine

Wenn Sie gegen Ihre Dienstpflichten verstoßen haben, kann das zu einer Disziplinarmaßnahme führen. Und eine Beleidigung ist zudem auch noch eine Straftat. Also könnte man dafür auch strafrechtlich verurteilt werden.
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Elvis22

Entscheidend dürfte hier wie immer sein, ob es diese Beleidigung a) gegeben hat, b) wie schwer sie war, c) ob es dafür Zeugen gibt...
Falls a) zutrifft ist einem "DuDuDu" bis zur strafrechtlichen Verfolgung alles drin, gefolgt von einem "selber Schuld" meinerseits.

InstUffzSEAKlima

Solche Dinge lassen und sollten sich auf dem kleinen Dienstweg klären lassen. Dass Meinungsverschiedenheiten auch mal lauter ausgetragen werden, läßt sich nicht verhindern und dass der Umgang bei der Bw etwas rauher ist als in einem Knabenchor, sollte auch jeder berücksichtigen - dass soll aber kein Freibrief für solche Aktionen sein. Solange keine Beschimpfung mit strafrechtlich relevanten Kraftausdrücken o.ä. erfolgen, sowie Handgreiflichkeiten die körperliche Unversehrtheit in Gefahr bringen, sollten man sowas nicht überbewerten, noch dazu bei Msch untereinander. Wie kennen hier natürlich keine Zusammenhänge und auch Darstellungen von Dritter Seite bzw. die Hintergründe dieser Aktionen bzw. ob es schon mehrere solcher "Ausfälligkeiten" gab.

Es wäre aus meiner Sicht auch übertrieben, jede Lapalie gleich in voller Härte zu disziplinieren, solange der Dienstbetrieb, das Ansehen der Bw und die üblichen Rahmenbedingungen nicht verletzt werden.


Andi

bla, bla, bla...

Sie lasen eine Geschichte aus der grauen Vorzeit ohne Bezug zur Realität.
the rest is silence...

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Gast1

Zitat von: Andi am 09. Juli 2014, 17:47:04
bla, bla, bla...

Sie lasen eine Geschichte aus der grauen Vorzeit ohne Bezug zur Realität.

Was war denn an dieser Aussage falsch? Sind sie überhaupt Soldat?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


InstUffzSEAKlima

Zitat von: Andi am 09. Juli 2014, 17:47:04
bla, bla, bla...

Sie lasen eine Geschichte aus der grauen Vorzeit ohne Bezug zur Realität.

Dir scheint mal wieder der Bezug zum tatsächlichen Alltag in der Truppe zu fehlen, wenn nur vom Schreibtisch aus befohlen und ermittelt wird!

Frost

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Juli 2014, 19:10:09
Zitat von: Andi am 09. Juli 2014, 17:47:04
bla, bla, bla...

Sie lasen eine Geschichte aus der grauen Vorzeit ohne Bezug zur Realität.

Dir scheint mal wieder der Bezug zum tatsächlichen Alltag in der Truppe zu fehlen, wenn nur vom Schreibtisch aus befohlen und ermittelt wird!


Kann ich, als ebenfalls aktiver Soldat, so unterschreiben.

Sowas wird möglichst nicht an die große Glocke gehängt und ist, in den Augen eines Chefs, selten eine Ermittlung wert.

Beobachter

Zitat von: Frost am 09. Juli 2014, 20:02:23
Sowas wird möglichst nicht an die große Glocke gehängt und ist, in den Augen eines Chefs, selten eine Ermittlung wert.

§32 (1) WDO:
(1) Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Disziplinarvorgesetzte den Sachverhalt durch die erforderlichen Ermittlungen aufzuklären. (...)

Im Eingangspost wurde erwähnt, dass der andere Kamerad Beschwerde eingelegt hat. Das kann der Disziplinarvorgesetzte nicht ignorieren. Im vorgestellten Sachverhalt ist der Verdacht eines Dienstvergehens meiner Meinung nach gegeben, weshalb der Disziplinarvorgesetzte ermitteln muss. Zu welchem Ergebnis ihn diese Ermittlungen führen ist eine ganz andere Geschichte.

mailman

Natürlich mag der Ton in der Bw "rauher" sein als anderswo. Aber das geht auch ohne Beleidigungen. Und sobald Beleidigungen stattfinden ist es eben vorbei.

InstUffzSEAKlima

Dem Chef werden sicher gleich die notwendigen Beweise in Form von Bild- und Tonaufzeichnung mittels immer bereitgehaltener Smartphones übergeben.  ::)

wolverine

Wenn der Chef nicht ermitteln würde, würde ein anderer gegen ihn ermitteln. :D
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mailman

ZitatDem Chef werden sicher gleich die notwendigen Beweise in Form von Bild- und Tonaufzeichnung mittels immer bereitgehaltener Smartphones übergeben. 

Wenn einem die sachlichen Argumente ausgehen..

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