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Beförderung durch Leiter des BAPersBw? Wirksamkeit? Grundlage?

Begonnen von Seppi84, 13. Juli 2014, 11:43:38

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Seppi84

Guten Morgen

Mir ist grad (hoffentlich nicht als erster) ein interessanter Gedanke in den Kopf gekommen. Und zwar frage ich mich durch welche rechtliche Grundlage eine Beförderung durch den Leiter des BAPersBw (Zivilist) erfolgen kann?
"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

miguhamburg1

Dann schauen Sie sich doch mal die Gesetzesgrundlage an. Befördernde sind derBubdespräsident und der Verteidigungsminister (m/w). Die wiederum können die Aufgabe an die zuständigen Behörden/Ämter delegieren. Und da solche Amtshandlungen von den Behördenleitern unterschrieben werden müssen, ist es in diesem Fall ein Zivilist. Dies ergibt sich allerdings aus dem Stellenplan des Ministeriums. Aber wie gesagt, dies wird im Auftrag des Ministers oder Bundespräsidenten verfügt, die nun auch Zivilisten wären. Oder würden Sie einen Auftrag Ihrer IBUK nicht ausführen, nur weil sie Zivilistin ist?

Ralf

Auf der selben Grundlage wie eine Beförderung durch der/die BMVg auch rechtens ist.
Ist btw auch in der ZDv 14/5 B111 geregelt.
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Seppi84

Zitat von: miguhamburg1 am 13. Juli 2014, 11:52:03
Oder würden Sie einen Auftrag Ihrer IBUK nicht ausführen, nur weil sie Zivilistin ist?

Ganz so verstrahlt bin ich wohl nicht! Das Uschi unser Chef ist sollte ja jedem klar sein!

Dann werd ich mir das Morgen mal genauer ansehen! Ich bin mir nicht mehr ganz sicher aber auf meinem PersFw Lehrgang vor ein paar Jahren gab es dieses Thema mal und ich meine mich zu erinnern das eine Beförderung nur von einem Soldaten für den oder die Minister/in durchgeführt werden kann.

"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

KlausP

Die Beförderung "verfügen" (durch Unterschrift auf der Urkunde) und die Beförderung vornehmen (durch Aushändigen der Urkunde) sind aber zwei unterschiedliche Vorgänge.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Seppi84

Da kann ich dir nur zustimmen... aber irgendwie finde ich das doch etwas fragwürdig!
"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

Tommie

Wenn unsere IBuK jede einzelne Beförderung selbst verfügen müsste, hätte sie wohl kaum noch Zeit für andere Arbeiten! Außerdem ist an der von "Ralf" erwähnten Vorschriftenstelle geregelt, dass dies durchaus auch delegiert werden kann, was ja in der Form geschehen ist! Googeln Sie doch einfach einmal mit dem Begriff "Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung von Soldaten" ;) ! So heißt dieses Dokument nämlich!

Ach ja, ich habe schon erlebt, wie die zivile Leiterin eines KarrC (Ltd RegDir´in, A16) einen Kameraden Stabsfeldwebel zum Oberstabsfeldwebel befördert hat!

Und wo ist jetzt nochmal Ihr Problem?

Seppi84

Es geht mir nicht um den beidseitigen Verwaltungsakt und wer wem die Urkunde gibt! Beförderungen durch den Bundespräsident und der/die Minister/in sind ja auch klar ersichtlich! Die frage ist ob jemand der keine Eigenschaft als Disziplinarvorgesetzter hat (egal welche Ebene) die dazugehörigen Unterlagen unterschreiben darf.
"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

Tommie

Zitat von: Tommie am 13. Juli 2014, 13:55:19Googeln Sie doch einfach einmal mit dem Begriff "Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung von Soldaten" ;) !

Welcher Teil davon war denn jetzt noch nicht so ganz klar ;) ?

Ralf

ZitatDie frage ist ob jemand der keine Eigenschaft als Disziplinarvorgesetzter hat
Auch der ehem. Amtschef des PersABw (ein General) war ja in fast allen Fällen kein Disziplinarvorgesetzter derjenigen Soldaten, deren Urkunden er unterschrieben hat.
Die Befugnis leitet sich nicht aus dem Vorgesetztenverhältnis ab, sondern aus seiner Amtsstellung.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat von: Ralf am 13. Juli 2014, 14:26:41
ZitatDie frage ist ob jemand der keine Eigenschaft als Disziplinarvorgesetzter hat
Auch der ehem. Amtschef des PersABw (ein General) war ja in fast allen Fällen kein Disziplinarvorgesetzter derjenigen Soldaten, deren Urkunden er unterschrieben hat.
Die Befugnis leitet sich nicht aus dem Vorgesetztenverhältnis ab, sondern aus seiner Amtsstellung.

Meine Urkunde für die Beförderung zum StFw hat der Leiter der Stammdienststelle des Heeres unterschrieben weil die entsprechend Befugnis an ihn delegiert war. Welche Disziplinarbefugnis hatte der mir gegenüber? Richtig. Keine.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Seppi84

Streiche Disziplinarvorgesetzter setze Soldat in entsprechender Dienststellung! Ich wer mich damit morgen mal beschäftigen...
"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

Tommie

Fakt ist also, dass die Befugnis delegiert werden kann, dass sie es auch wird bzw. ist, und dass eine Eigenschaft des Unterzeichners als Disziplinarvorgesetzter des zu befördernden Soldaten dazu nicht notwendig ist!

Quelle: ZD4 14/5, B111 "Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung von Soldaten"

Tommie

Zitat von: Seppi84 am 13. Juli 2014, 14:38:09Streiche Disziplinarvorgesetzter setze Soldat in entsprechender Dienststellung! Ich wer mich damit morgen mal beschäftigen...

Wenn dem so wäre, dann wäre der Präsident des BAPersBw was  nicht ;) ? Richtig .... er wäre kein Zivilist, weil dass ja sonst der "Knieschuss des Jahres" wäre ;D !

Fazit: Hier laufen nicht seit Jahren bzw. Jahrzehnten Dinge ab, die Sie, lieber "Seppi84" hier und jetzt im Bundeswehrforum als nicht regel- bzw. gesetzeskonform aufdecken (müssen) ;D !

Seppi84

"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

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