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Sicherheitsstufe

Begonnen von TS-93, 14. Juli 2014, 11:12:45

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FmUffz

Wie lange ist eine Prüfung gültig?

Meine letzte Ü2 war Sommer 2010 abgeschlossen. Benötige nun wieder Ü2.
Da ich noch keine Unterlagen in den letzten 2 Monaten erhalten habe, denke ich dass die Ü2 noch gültig ider oder?
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

Ralf

5 Jahre.
Findet man aber auch in Wiki.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

@ FmUffz:

Eine SÜ 2 "verliert" zunächst einmal nie "von alleine" die Gültigkeit! Es kann lediglich durch eine Auflage festgestellt werden, dass nach einer gewissen Zeit, also z. B. nach drei oder nach fünf Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten ist. Weiterhin gilt für alle Sicherheitsüberprüfungen der § 17, Absatz 1, SÜG:

Zitat"(1) Die Sicherheitserklärung ist dem Betroffenen, der eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, in der Regel alle fünf Jahre erneut zuzuleiten und im Falle eingetretener Veränderungen vom Betroffenen zu ergänzen."

Das heißt aber lediglich, dass der Bogen, den Sie ausgefüllt haben, als die Sicherheitsüberprüfung eingeleitet wurde, aktualisiert und angepasst wird und alle "Ereignisse" der letzten fünf Jahre (z. B. Einsatz, etc.) nachgetragen werden.

Lediglich für die "Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 SÜG (aka "SÜ 3"!) gilt der § 17, Absatz 2 SÜG:

Zitat"(2) Bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten nach § 10 ist in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Im übrigen kann die zuständige Stelle eine Wiederholungsüberprüfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse dies nahelegen. Das Verfahren bei der Wiederholungsüberprüfung entspricht dem der Erstüberprüfung; die mitwirkende Behörde kann von einer erneuten Identitätsprüfung absehen. Die Wiederholungsüberprüfung erfolgt nur mit Zustimmung des Betroffenen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, und mit der Zustimmung seines Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten, falls er einbezogen wird."