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Kündigungsschutz während Eignungsübung

Begonnen von MarcoCosta, 04. August 2014, 10:53:28

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MarcoCosta

Hallo alle zusammen,

ich werde ab dem 05.01.2015 meinen dienst als Stuffz - FW-Anwärter antreten.

Hier nun eine Frage zum Thema Kündigungsschutz während der Eignungsübung.

Ich bin derzeit Tätig als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen. Grundsätzlich bin ich Selbständig, habe aber einen Agenturvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von einer Art ''Scheinselbständigkeit''. In meinem Agenturvertrag sind Kündigungsfristen von 2 Monaten für beide seiten gesetzt.

Wie verhält sich das hier mit dem Kündigungsschutz? Eventuell weiß ja jemand bescheid....

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Tommie


wolverine

Zitat von: MarcoCosta am 04. August 2014, 10:53:28
Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von einer Art ''Scheinselbständigkeit''.
D. h. es werden Sozialabgaben bezahlt oder eventuell nachbezahlt?
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F_K

ZitatGrundsätzlich bin ich Selbständig

Selbstständige haben grundsätzlich keinen Kündigungsschutz.

Zitathabe aber einen Agenturvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft

.. ich würde mal im Vertrag nachlesen, ob da nicht die Aufnahme eines Dienstverhältnissen den PFLICHTEN des Vertrages zuwiederläuft - und Du ggf. eigentlich in der Pflicht wärest, den Vertrag von Dir aus zu kündigen ...

MarcoCosta

Danke mal für die Antworten.

Das ist alles etwas kompliziert und derzeit streiten sich Versicherungen und Gerichte wie sich das mit den Sozialabgaben verhält. Geht auch zuweit das hier auszudiskutieren....

Grundsätzlich bin ich Selbständig habe aber einen Vertrag mit EINER Gesellschaft die mir ein Fixum für die Betreuung der Kunden bezahlt sowie eine Abschlussprovision für Neuverträge. Theoretisch analog eines Arbeitsvertrages nur eben so umgehen die Gesellschaften die Sozialabgaben etc....

Definitiv kann ich meine Pflichten aus dem Agenturvertrag nicht mehr erfüllen und MUSS diesen selbst kündigen.

Genau hier stellt sich die Frage, kann ich diesen sagen wir mal auf ''ruhend'' setzen. Um bei einer eventuellen Beendigung der Eignungsübung wieder normal innerhalb des Agenturvertrages weiterarbeiten oder greift hier das Thema Kündigungsschutz nicht.


wolverine

Genau auf das Ergebnis dieses Verfahrens kommt es aber an. Wenn hier keine Selbstständigkeit vorliegt, sind Sie Arbeitnehmer und genießen den Schutz. Sonst halt nicht. Hieße dann, wenn Sie die Eignungsübung beenden und nicht als SaZ übernommen werden, dass Sie bei der Versicherung als Angestellter erscheinen können.
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MarcoCosta

Dachte mir schon dass es wohl keine pauschale aussage geben wird  :)


Naja hoffen wir einfach mal auf eine nicht vorzeitig beendete Eignungsübung dann gibts auch keine probleme  :)


Danke trotzdem

F_K

ZitatDachte mir schon dass es wohl keine pauschale aussage geben wird  :)

Du hast doch eine pauschale Antwort bekommen!?

Für Dich als Selbstständigen gibt es KEINEN Kündigungsschutz.

Falls ein Gericht für Deinen Fall ein Urteil fällt, dass Du tatsächlich nicht selbstständig sondern angestellt bist, DANN, und erst dann, sieht es anders aus.

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