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Am 2 WE der AGA nach Hause?

Begonnen von Goli, 06. Dezember 2005, 17:55:06

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Goli

Hallo wollte mal fragen wie das mit den freien Wochenenden ist.
Ich muss nämlich am 2.1.06 zur AGA in Bad Segeberg antreten und am 14.1.06 gibt es in meinem Bekanntenkreis eine Gebutstagsfeier auf die ich unbedingt wollte.

Hab ich also ne Chance am 2. Wochenede nach Hause zu kommen??

MfG

Chuckie85

Moin!
Solange du keine Sonderdienste (Wache, GvD, usw...) hast hast du an den Wochenenden eigentlich immer dienstfrei.
Wir durften damals sogar am ersten Wochenende nach Hause.
Das mit der Geburtstagsparty sollte eigentlich klappen.   ;)

Goli

Danke für die schnelle antwort.
Na dann hoffe ich mal das es klappt.

AIR-FORCE

müsste schon ziemlich dumm laufen das es nicht klappt....

Fitsch

wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was ....

Es kann Dir passieren daß Du Dienst hast, das kann Dir aber nur Deine AGA-Einheit sagen. (Geschäftszimmer / Spieß verlangen)

Alles andere ist Spekulation und hilft Dir nicht weiter.

Die Telefonnummer findest Du  h i e r.

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Goli

Zitat von: Fitsch am 07. Dezember 2005, 09:55:08
wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was ....

Es kann Dir passieren daß Du Dienst hast, das kann Dir aber nur Deine AGA-Einheit sagen. (Geschäftszimmer / Spieß verlangen)

Alles andere ist Spekulation und hilft Dir nicht weiter.

Die Telefonnummer findest Du  h i e r.

Horrido
Fitsch


Gehts auch etwas freundlicher?

Ist mit schon klar das wir hier nicht bei Wünsch dir was sind.
Es ging nur um eine Erfahrungsfrage und nicht um Fahnenflucht.

mailman

Ja du hast Recht, Fitsch war wirklich sehr unfreundlich zu dir,

Das wirst du jedoch schnell vergessen wenn du bei der Bundeswehr sanft mit dem Worten "Bitte lieber Rekrut stehen sie jetzt auf dann könnten sie ja so in 1 Stunde mit ihrem Anzug antreten. Aber nur wenn es ihnen so paßt" geweckt wirst.

Wenn dir schon sowas zu unfreundlich ist dann bist du biem Bund falsch.

Außerdem kann dir imho niemand von uns sagen ob du Dienst hast oder nicht. Jede Einheit plant ihre GvDs anders ein, Die einen machen es nach dme ABC die anderen wie sie wollen.

Rechne einfach damit das du nicht heimkommst so kannst du nie was falsch machen.

Goli

Zitat von: mailman am 07. Dezember 2005, 19:40:01
Ja du hast Recht, Fitsch war wirklich sehr unfreundlich zu dir,

Das wirst du jedoch schnell vergessen wenn du bei der Bundeswehr sanft mit dem Worten "Bitte lieber Rekrut stehen sie jetzt auf dann könnten sie ja so in 1 Stunde mit ihrem Anzug antreten. Aber nur wenn es ihnen so paßt" geweckt wirst.

Wenn dir schon sowas zu unfreundlich ist dann bist du biem Bund falsch.

Außerdem kann dir imho niemand von uns sagen ob du Dienst hast oder nicht. Jede Einheit plant ihre GvDs anders ein, Die einen machen es nach dme ABC die anderen wie sie wollen.

Rechne einfach damit das du nicht heimkommst so kannst du nie was falsch machen.

Wir sind hier aber nicht bei der Bundeswehr also kann man sich auch vernünftig unterhalten.
Ich habe nie gesagt das ich bei der Bundeswehr richtig bin und nachdem ich mir 2 Tage nach meiner sehr frühen Einberufung (bin knapp 23) die Kündigung meiner neuen Firma abholen konnte bin ich noch mehr von dem Verein begeistert.

Es gibt ja nicht schon genug Arbeitslose in Deutschland na macht einer in 9 monaten auch nichts mehr.

Wie das mit den freien Wochenenden ist hatte mit Chuckie85 schon wunderbar verklickert.

mailman

Du bist nun mal laut Grundgesetz dazu verpflicht Wehr oder Ersatzdienst zu leisten ::).

Das es heutzutage keine Wehrgerechtigkeit mehr gibt ist eine andere Sache.
Es steht dir abe jederzeit frei zu verweigern.

bayern bazi

#9
Zitat von: Goli am 07. Dezember 2005, 20:06:19
[nachdem ich mir 2 Tage nach meiner sehr frühen Einberufung (bin knapp 23) die Kündigung meiner neuen Firma abholen konnte bin ich noch mehr von dem Verein begeistert.

als erstes gegen die kündigung wiederspruch einlegen


sobald du die einberufung in der tasche hast bist du "un"kündbar - da greift nämlich das arbeitsplatzschutzgesetz - an dem haben sich schon manche arbeitgeber die zähne ausgebissen

dein betrieb muss dich nach der bw wieder einstellen und zwar für mind. 6 monate - der arbeitsplatz muss dir als wehrpflichtiger freigehalten werden.

(sollte der betrieb trotzdem auf die kündigung bestehen kannst du evtl noch ein paar euro abfindung rausholen ;) )

aber weitreichendere auskünfte musst du dir bei juristen holen - oder einer unserer stammuser der sich mit der materie aus beruflichen gründen besser auskennt kan dir vielleicht noch eine bessere antwort geben


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Goli

Hab die Kündigung natürlich nicht akzetiert oder unterschrieben.

Aber da ich erst seit 4 Monaten in der Firma bin also Probezeit und er nicht in die Kündigung rein schreibt das er mich wegen der Bundeswehr kündigt sondern wegen der schlechten Auftragslage kann ich da wohl nichts machen.

Lidius

#11
Zitat von: Goli am 07. Dezember 2005, 20:27:34
Hab die Kündigung natürlich nicht akzetiert oder unterschrieben.

Aber da ich erst seit 4 Monaten in der Firma bin also Probezeit und er nicht in die Kündigung rein schreibt das er mich wegen der Bundeswehr kündigt sondern wegen der schlechten Auftragslage kann ich da wohl nichts machen.

Mit der Probezeit ist das natürlich so eine Sache, ich hab keine Ahnung inwiefern da der Kündigungsschutz durch die Einberufung greift.

Ich würde mich trotzdem mal bei der für dich zuständigen Kammer (Industrie und Handelskammer oder wie auch immer die bei dir heißen mag) mal informieren, die bieten solche beratungen ja meist kostenlos an und können dir da endgültige Aufklärung geben, versuch ists wert.

schlammtreiber

Zitat von: Goli am 07. Dezember 2005, 20:27:34
Hab die Kündigung natürlich nicht akzetiert oder unterschrieben.

Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen, die müssen weder unterschrieben noch akzeptiert werden, sonst gäbe es in D keine Arbeitslosen  ::)


Zitatnicht in die Kündigung rein schreibt das er mich wegen der Bundeswehr kündigt sondern wegen der schlechten Auftragslage kann ich da wohl nichts machen.

Sei doch nicht so naiv. Meinst Du, das entsprechende Gesetz sieht Schutz nur für den Fall vor, daß der Arbeitgeber so blöde ist "wegen Bundeswehr" reinzuschreiben?
Semper Communis
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