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Frage zur UKV, alte und evtl neue Wohnung, bin verwirrt

Begonnen von weestewerickbin, 13. August 2014, 10:12:49

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weestewerickbin

Hallo alle zusammen,

ich (W,24) werde ab 01.10.14 meine AGA beginnen und bin SAZ 4 ab da an.
Die AGA habe ich nicht an meinem eigentlichen Dienstort d.h. dort bin ich dan erst ab 01.01.15 stationiert.
Ich bin verheiratet und lebe mit meinem Mann und unseren 2 Kindern zusammen, Wohnung ist annerkannt aber ca 150km
vom Dienstort wo ich ab Januar bin entfernt.
Nach bestehen der Probezeit würden wir dann gerne ca auf 5 km an meinen Standort ranziehen, und jetz bin ich mir halt unschlüssig weil ich das
aus der Vorschrift nicht so richtig rauslese. Ich glaube das ich anspruch auf UKV habe, falls dem so ist gilt das dann nur für Kosten die durch meine Sachen verursacht werden oder gilt das auch für Kosten
die zbsp der Transport des Kleiderschrankes der Kinder verursacht hat um das mal vereinfacht darzustellen. Oder bezieht sich das auf alles was in der Wohung ist bzw was eben dazugehört?

Ist es Vorrausetzung das ich Hauptmieter der neuen Wohung bin oder können mein Mann und ich Mieter sein (so wie jetzt) oder könnte auch er allein Mieter sein und ich bin dort gemeldet und im Haushalt eingetragen?

Währe super wenn mir da jmd nen bisschen klarheit verschaffen könnte.

Danke

Ralf

Voraussetzung ist erst einmal, dass du die UKV zugesagt bekommst. Es kann sein, dass die Günstigerrechnung ergibt, dass es bei Nichtzusage bleibt.
Hatte den Fall mal mit einem Kameraden, der wollte umziehen und hat keine Zusage UKV bekommen.
Auf jeden Fall musst du erst einmal beantragen, dass du die UKV haben willst, weil du Umziehen willst.
Es wird er gesamte Hausstand einbezogen und ihr könnt auch beide im Mietvertrag stehen, du aber auf jeden Fall.
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Helft mit, dass es so bleibt.


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