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Fristlose Entlassung durch Vorgesetzten

Begonnen von pati092, 27. August 2014, 18:09:08

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pati092

Hallo zusammen zunächst zu meinen Daten:
DG: HptGefr.
DE: 01.07.2012
DZE: 30.06.2016
Status: SaZ 4 Jahre

Mein Stellvertretender Chef(Oberleutnant) wirft mir vor, dass Ich bei meinem Bewerbungsbogen in den freiwilligen Dienst der Bundeswehr(als SaZ4) im März 2012 angegeben habe bei Punkt 23 auf dem Fragebogen unter der Frage: "Läuft gegen Sie ein Strafverfahren/polizeiliches/staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren?"
Mit "Nein" geantwortet zu haben bzw. das Kreuz bei Nein gesetzt zu haben. Was ich auch getan habe. Weil mir zu der Zeit nicht bewusst war das ich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren am laufen habe.

Nun wird mir also vorgeworfen Einstellungsbetrug begangen zu haben.
Heute wurde mir ein Entwurf von dem Antrag auf fristlose Entlassung eines Soldatens auf Zeit nach §55 Abs.1 eröffnet. Denn ich heute auch unterschreiben musste, desweiteren sagte er zu mir das ich jetzt eine Nacht darüber schlafen solle und wir uns morgen erneut zusammen setzen. Als Grund auf dem Entwurf hat er angegeben: "... beantragt nach §55 Abs.1 SG in mit §46 Abs.2 Satz 2 die Entlassung des Soldaten auf Zeit weil er/sie seine/ihre Ernennung zum Soldaten auf Zeit durch arglistige Täuschung herbeigeführt hat."

Meine Fragen wären jetzt:
- Wie lange dauert so ein Antrag auf eine Fristlose Entlasssung?
- Kommt er damit wirklich durch?
- Wie kann ich mich wehren und an wenn kann ich mich wenden?
- Muss ich denn endgültigen Antrag denn er wegschickt unterschreiben oder kann ich das verweigern?
- Und reicht dieser Grund wirklich aus um einen Soldaten auf Zeit zu entlassen nach 2jahren 2Monaten Dienstzeit?
- Hat der eigentliche Chef(Hauptmann) der im Urlaub nach seinem Einsatz derzeit ist ein Mitentscheide Recht?

Jetzt schonmal vielen vielen Dank für die zahlreichen Antworten :)

Lidius

Zitat von: pati092 am 27. August 2014, 18:09:08
"Läuft gegen Sie ein Strafverfahren/polizeiliches/staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren?"
Mit "Nein" geantwortet zu haben bzw. das Kreuz bei Nein gesetzt zu haben. Was ich auch getan habe. Weil mir zu der Zeit nicht bewusst war das ich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren am laufen habe.

Hast du denn, nachdem du von dem Verfahren erfahren hast, dieses nachträglich gemeldet? Schließlich wird man ja belehrt das Änderungen zu melden sind.

pati092

Ne ich hatte das dann bis die Verurteilung kam mitte Juli 2012 völlig vom Schirm verloren :/ und somit auch nicht gemeldet ich wurde dann damals auch mehrfach durch denn MAD geprüft und die hatten dann gemeint das passt alles. Und wollten eigtl. nur von mir hören was ich alles so angestellt hatte mehr nicht und mein derzeitiger Stellv. Chef hat es seit der richtige Chef(Hauptmann) im Einsatz is stets auf mich abgesehen.. und dann in denn tiefen meiner ganzen Unterlagen das gefunden..

KlausP

Zitat- Wie lange dauert so ein Antrag auf eine Fristlose Entlasssung?

kommt drauf an wie lange die Entlassungsdienststelle für die Prüfung benötigt.

Zitat- Kommt er damit wirklich durch?

Kommt drauf an, wie die Entlassungsdienststelle das sieht und was bei der Prüfung herauskommt. Dazu ist ja auch Ihre schriftliche Erklärung/Stellungnahme zu berücksichtigen.

Zitat- Wie kann ich mich wehren und an wenn kann ich mich wenden?

Indem Sie den Vorgang aus Ihrer Sicht darstellen. Rechtsmittel haben Sie erst gegen den Bescheid der Entlassungsdienststelle.

Zitat- Muss ich denn endgültigen Antrag denn er wegschickt unterschreiben oder kann ich das verweigern?

Sie müssen den Antrag nicht unterschreiben. Dann kommt auf den Antrag der Vermerk !Soldat verweigert die Unterschrift", es wird ein Zeuge hinzugezogen, deer ebenfalls unterschreibt und fertig ist die Laube. Es ist Ihre Entscheidung.

Zitat- Und reicht dieser Grund wirklich aus um einen Soldaten auf Zeit zu entlassen nach 2jahren 2Monaten Dienstzeit?

Wenn sich der Vorgang so herausstellt wie in dem Antrag beschrieben - ja.

Zitat- Hat der eigentliche Chef(Hauptmann) der im Urlaub nach seinem Einsatz derzeit ist ein Mitentscheide Recht?

Meiner Meinung nach nein. Die Disziplinarbefugnis übt momentan der Vertreter im Amt aus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Noch vergessen:

Sie können selbstverständlich verlangen, dass Ihre Vertrauensperson beteiligt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

Ein Soldat kann innerhalb der ersten 4 Jahre entlassen werden da spielt die Dienstzeit keine Rolle.
Auch wenn er bereits 3 Jahre und mehr gedient hat.

Fakt ist Du hast einen Einstellungsbetrug begangen. Dabei lass ich mal offen ob bewusst oder nicht.
So vergesslich kann eigentlich niemand sein, grade bei so elementär wichtigen Sachen wie Vorstrafen.
Bei Angelegenheiten, die einem zum Nachteil ausgelegt werden, ist man ja schonmal schnell vergesslich.....


Somit erfolgt die fristlose Entlassung zurecht.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

pati0922

Zitat von: Flexscan am 27. August 2014, 18:36:14
Ein Soldat kann innerhalb der ersten 4 Jahre entlassen werden da spielt die Dienstzeit keine Rolle.
Auch wenn er bereits 3 Jahre und mehr gedient hat.

Fakt ist Du hast einen Einstellungsbetrug begangen. Dabei lass ich mal offen ob bewusst oder nicht.
So vergesslich kann eigentlich niemand sein, grade bei so elementär wichtigen Sachen wie Vorstrafen.
Bei Angelegenheiten, die einem zum Nachteil ausgelegt werden, ist man ja schonmal schnell vergesslich.....


Somit erfolgt die fristlose Entlassung zurecht.

pati092: Ja das Ding is eigentlich das ich zu dem Zeitpunkt als ich im Karriercenter saß noch nicht wusste das da gegen mich was läuft denn Bescheid das was gegen mich Läuft hatte ich erst Mitte April 2012 Bekommen. Und weil mir das vorher weder gesagt wurde noch gegen mich ermittelt wurde hatte ich das auf dem Fragebogen nicht angekreuzt. :/

Flexscan

ist klar, und auf die Idee das nachzumelden kommt man ja nicht....

JEDE VERÄNDERUNGEN SIND DEM KARRIERECENTER UMGEHEND MITZUTEILEN.

Was ist daran so schwer.
Macht sich sicher für den weiteren Werdegang im zivilen gut, vorbetraft und fristlose Entlassung aus der Bundeswehr.
Würde sagen den Bock hast Du Dir selber geschossen da habe ich kein Mitleid.

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

Was hast du denn verbrochen und zu was wurdest du verurteilt?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatNe ich hatte das dann bis die Verurteilung kam mitte Juli 2012 völlig vom Schirm verloren

Kam da ein Strafbefehl? Gab es eine Verhandlung und wann war die?

Im Normalfall bekommt die Bundeswehr eine "Mitteilung in Strafsachen", wenn einer ihrer Soldaten verurteilt wird. Dadurch bekommt auch der Disziplinarvorgesetzte Kenntnis davon, die Mitteilung ist zur Akte zu nehmen und die Strafe im Disziplinarkarteiblatt einzutragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

... Es gibt immer genau einen DV, und dies wird schriftlich bekannt gegeben ( am Brett der Einheit).

Bei Urlaub des KpChefs wird regelmäßig der Stv. der DV.

@ Klaus:

Zum Zeitpunkt der Verurteilung war der TE noch kein Soldat - und bald ist er keiner mehr ...

Tierpark

An den TE:
Sie mussten allerdings zumindest dann etwas von Ermittlungen gewusst haben, als sie nach dem hier noch nicht benannten Vorfall als Täter oder zumindest als Mittäter beteiligt waren.
Ihre Daten wurden doch damals festgehalten. Sie bekamen Post von der Kripo, einem Verkehrskommisariat und danach von der StA, wo ihnen ein bestimmter Vorwurf gemacht wurde. Sie mussten sich also auch selbst zu dem/ den Vorwurf(-würfen) äussern, oder wurden sogar vorgeladen, um sich zur Sache zu äussern.
Also haben sie genug Zeit gehabt, ihren Status der BW mitzuteilen.
Tja, was soll man dazu sagen.  ::)

FranklinMV

KC war im März 2012

"denn Bescheid das was gegen mich Läuft hatte ich erst Mitte April 2012 Bekommen"

Diensteintritt: 01.07.2012


Ich kann mich Flexscan nur anschließen

JEDE VERÄNDERUNGEN SIND DEM KARRIERECENTER UMGEHEND MITZUTEILEN.

Mal ne Frage in die Runde ....muss bei Einstellungsbetrug ein Teil der Gehälter zurückgezahlt werden?
Denn man hätte diese ja nicht bekommen, wenn man nicht eingestellt worden wäre!

F_K

ZitatMal ne Frage in die Runde ....muss bei Einstellungsbetrug ein Teil der Gehälter zurückgezahlt werden?
Denn man hätte diese ja nicht bekommen, wenn man nicht eingestellt worden wäre!

Nein - die Zeit wurde ja gedient bzw. gearbeitet (also eine Leistung erbracht, für die eine Gegenleistung fällig wird).

Lügen haben kurze Beine - auch wenn es manchmal 2 Jahre dauert, bis es "raus kommt".

ulli76

Gahlt nicht, aber ggf. Ausbildungskosten und im Falle von Verschweigen von Vorerkrakungen auch Gesundheitskosten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html