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Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?

Begonnen von Techno112, 05. September 2014, 18:36:29

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turbotyp

Zitat von: Nachtmensch am 10. September 2014, 10:09:01
Laut Gerüchten die ich aber nicht bestätigen kann, wird überlegt das sich der Soldat aussuchen kann, ob die alte oder neue BFD Regelung Anwendung findet.
Das glaub ich nicht. Ziel war es ja die  "Netto"-Verpflichtungszeit zu erhöhen. Desweiteren wäre es ja ziemlich schwer den Dienstposten termingerecht nachzubesetzen, wenn man immer die Wahl hätte.

Zitat von: Nachtmensch am 10. September 2014, 10:09:01
Nach den alten BFD Regularien, kann man bis zu zwei Jahre in den umgangsprachlichen Vollzeit BFD gehen, d.h. 24 Monate vor Ende der Verpflichtungszeit kann man sich vom militärischen Dienst befreien lassen. Die 24 Monate sind nicht in Stein gemeisselt, sondern ergeben sich dadurch ob man eine ZAW auf Gesellenebene und/oder eine ZAW auf Meisterebene durchlaufen hat.
...und der Verpflichtungszeit. Z.b. SaZ 8: max. 15 Monate Freistellung vom mil. Dienst und Übergangsgebührnisse für 21 Monate ("alte" SaZ). Nicht das hier wieder Leute feuchte Träume bekommen  ;D

Das geistertschon ewig herum:
Soldat X (ehem. A7; Bezüge ca. netto 2000€) ist als Anwärter im Justizvollzugsdienst (800€) angefangen. Der hat ,nach seinen Aussagen, folgende Bezüge erhalten: 2000€-800€= 1200€ "vom Bund". Dann die 800€ schön nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert = ca. 550€. Macht insgesamt 1750€. Also ein monatl. Minus von 250€. Kann das sein oder Latrinenparole?

Ralf

ZitatLaut Gerüchten die ich aber nicht bestätigen kann, wird überlegt das sich der Soldat aussuchen kann, ob die alte oder neue BFD Regelung Anwendung findet.
Es ist eine Gesetzesinitative in Planung, dass ein Soldat mit altem Recht, das neue wählen kann. Aber nicht umgekehrt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

1. "Denkfehler":

ZitatSoldat X (ehem. A7; Bezüge ca. netto 2000€) ist als Anwärter im Justizvollzugsdienst (800€) angefangen. Der hat ,nach seinen Aussagen, folgende Bezüge erhalten: 2000€-800€= 1200€ "vom Bund".

Die Berechnung erfolgt natürlich auf Basis von BRUTTO Bezügen - und nicht vom Netto.

ZitatDann die 800€ schön nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert = ca. 550€. Macht insgesamt 1750€. Also ein monatl. Minus von 250€

Natürlich kann sich durch eine Versteuerung von verschiedenen Einkommen / Einkommenarten ein zu hoher Vorababzug ergeben - wird aber spätestens im Jahresausgleich wieder "berichtigt".

ZitatKann das sein oder Latrinenparole?

Letzteres.

turbotyp


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