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Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt

Begonnen von TamaraN, 30. September 2014, 00:47:43

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Cally

Zitat von: F_K am 01. Oktober 2014, 12:20:03
ZitatFührungszeugnis habe ich schon Zuhause, das ist leer.

Wann hattest Du das denn beantragt?

(Ich habe jedenfalls keines zuhause ... )

Das brauchst du heutzutage schon in den meisten Supermärkten, wenn du neben der Schule an der Kasse jobbst

F_K

@ Cally:

Das beantwortet meine Frage an die TE nicht.

(.. und ich mache z. T. andere Dinge "als an der Kasse jobben" und habe ein Führungszeugnis nie besessen oder angefragt.

Nachtigall, ich hör Dir trapsen ....).

KlausP

Wenn ich ein Führungszeuignis benötigt habe, dann eines zur Vorlage bei Behörden. Und die habe ich nie nach Hause geschickt bekommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ KlausP:

Eben. Ich durfte ebenfalls mehrere solcher Abläufe durchlaufen, wo die Behörde entsprechende BZR Auszüge angefordert hat, "höchstes der Gefühle" war ein Einverständnis dazu - einen Antrag zur Ausstellung oder den Auszug habe ich nie gesehen, es wird halt das Ergebnis mitgeteilt.

Häufige Anfrage der "Schuldner selber" an die Schufa hat früher mal "Negativpunkte" erzeugt - weil es eben halt tatsächlich häufig Gründe für die Anfrage gab.

Dazu sehen wir hier oft TEs, denen "vorbestraft" oder "als unbestraft bezeichnen dürfen" und der Bewerbungsbogen mit seinen Fragen unklar ist.

TamaraN

Also das Führungszeugnis habe ich seit 2011 zuhause weil ich es dort für einen Job brauchte und das ist definitiv üblich das es in vielen Bereichen angefragt wird.
Mein Eintrag im BZR soll von 2010 sein, das hat der Dezernatsleiter mir mitgeteilt, weil dass die einzige Auskunft war die er selbst darüber bekommen hat.

Führungszeugnisse bekommt man nach Hause. Den Eintrag vom BZR darf ich, wenn er da ist, bei unserem nächsten Amtsgericht einsehen und muss ihn danach zur Vernichtung wieder abgeben.


F_K

Ich glaube an den einen Gott ...

Ich denke, zum Thema passt eher dieses Zitat aus Deiner Quelle:

ZitatVon Verurteilungen, die nicht (mehr) in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind, erhalten nur noch die in § 41 BZRG ausdrücklich genannten Stellen (u.a. Gerichte, Staatsanwaltschaften, oberste Bundes- und Landesbehörden, Finanzbehörden für die Verfolgung von Steuerstraftaten, Einbürgerungsbehörden für Einbürgerungsverfahren) im Rahmen einer unbeschränkten Auskunft nach § 41 BZRG Kenntnis. Soweit Gerichte und Behörden unbeschränkt auskunftsberechtigt sind, besteht das Recht aus § 53 Abs. 1 BZRG, sich als unbestraft zu bezeichnen und den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht mehr zu offenbaren, nicht, falls hierüber ausdrücklich belehrt worden ist.

TamaraN

Habe den Link nur gepostet, da es hier ja anscheinend Zweifel daran gab, dass man sein Führungszeugnis nach Hause geschickt bekommt.

Und nur mal nebenbei, frage ich mich was diese Skepsis mir gegenüber soll?!
Ich habe hier eine ganz normale Frage gestellt. Im Gegensatz zu manch anderen, kann ich das sogar mit Satzzeichen, korrekter Rechtschreibung und in ganzen Sätzen. Mich von vorne rein so abzulehnen spricht nicht gerade von Menschlichkeit.
Und davon abgesehen wüsste ich nicht was ich davon habe hier zu lügen. Ich habe ein Problem das ich gerne lösen möchte und habe hier nur auf mögliche Erfahrungen gehofft, die mir jemand mitteilen kann, der so einen Fall schon mal mitbekommen hat.
Wenn ich lüge, bekomme ich Auskünfte die auf falschen Tatsachen beruhen und sind für mich vollkommen zwecklos. Zu alldem gehe ich auch nicht davon aus das der Dezernatsleiter das ganze liest und sich dann denkt "Oh die sagt ja die Wahrheit, also gib ich ihr mal ihre Stelle zurück"

Bin mal gespannt, was dies jetzt für einen Anstoß gibt mich wieder in Frage zu stellen...

wolverine

Es ist doch ganz einfach: Entweder steht etwas in Ihren Unterlagen, das Sie nicht angegeben haben - sei es jetzt bewusst oder unbewusst - dann werden Sie nicht eingestellt; entweder befristet oder sogar unbefristet. Oder es besteht irgendwo ein Fehler, der sich aufklären lässt: Dann sollten Sie zum nächst möglichen Termin eingesteuert werden können.
Die erste Alternative ist nun einmal sehr viel wahrscheinlicher. Das dazu.

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen: zum privaten Gebrauch und zur Einsicht bei Behörden. Letzte werden auch direkt der Behörde übermittelt; die bekommt der Bürger nicht.
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F_K

In Ergänzung zu Wolverine schriebst Du selber:

Zitatdie Bundeswehr hat dort mit Sicherheit keinen Fehler gemacht und ich sehe den auch bei mir

Damit würde, sofern diese, Deine eigene Aussage richtig ist, nur wolves erste Option in Frage kommen.

(Ich will einen Fehler bei der Zuordnung des BZR Auszuges bei der BW auch nicht kategorisch ausschließen - ich war an dem Vorgang ja überhaupt nicht beteiligt - aber Verwechselungen sind aufgrund des Abgleiches Namen, Vornamen, Wohnort und Geburtsdatum halt extrem selten - und wir haben hier öfter mal Bewerber, die die Angaben im Bewerbungsbogen unrichtig machen, weil ein Anwalt / Richter / whoever gesagt hat, dies wäre nicht bzw. nicht mehr anzugeben ...)

KlausP

ZitatEs gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen: zum privaten Gebrauch und zur Einsicht bei Behörden. Letzte werden auch direkt der Behörde übermittelt; die bekommt der Bürger nicht.

Eben. Dazu kommt ja noch, dass die Bundesehr bei Unteroffizier-, Feldwebel- und Offizierbewerbern eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR bekommt.
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Abt.Fw

Warum wird hier eigentlich jede Aussage in Zweifel gezogen und der Fragensteller muss sich nach maximal drei Antworten in einer Art Verteidigungsposition fühlen. Nach regelmäßigem Verfolgen dieses Forums, muss ich leider feststellen, dass nur ein geringer Prozentsatz seriöser Fragen beantwortet werden. Viel mehr geht es vielen Teilnehmern wohl eher um die "Selbstdarstellung"!!!

Zu Fehlern im Bezug auf Führungszeugnis oder anderen behördlichen Schreiben hier zwei Beispiele.
1. Ich selber bekam vor Jahren ein "Polizeiliches Führungszeugnis" bzw. eine Auskunft aus Berlin (DIN A4 mit grünem Bundesadler) nach Hause geschickt, obwohl ich nie eines beantragt hatte. Es stellte sich heraus, dass es eine Namensgleichheit in unserer Stadt gab (unterschiedliche Geburtsdaten).
2. Von unserer Stadt bekam meine Frau und ich einen Gebührenbescheid für KITA-Beiträge, die offensichtlich ein viel zu geringes Bruttoeinkommen berücksichtigten. Wäre zwar schön gewesen, leider hatte die Sachbearbeiterin uns ein ganz anderes Kind zugeordnet (völlig unterschiedliche Nachnamen) aber das Bruttoeinkommen der richtigen Eltern. Das andere Ehepaar war das Elternpaar unserer Tochter und hatte unser Einkommen.
Wie so etwas passieren kann ist jedem schleierhaft, ist aber so passiert.
Ergo: Über Fehler bei Behördenschreiben brauch mir keiner mehr was erzählen. Das gute daran ist lediglich, dass alles wieder aufzulösen ist!

wolverine

Das sind nette Anekdoten, die an z. B. meiner Antwort jetzt was ändern oder in Frage stellen?! ???
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Abt.Fw

Zitat von: wolverine am 01. Oktober 2014, 16:48:08
Das sind nette Anekdoten, die an z. B. meiner Antwort jetzt was ändern oder in Frage stellen?! ???

Nein!

Aber wer sich angesprochen fühlt, muss selber damit klarkommen!

Wer das gesamte Thema durchliest, wird merken ab wann es eine "gewisse" Richtung bekommen hat.  :-\

wolverine

#29
Naja, wer von bloßer
Zitat von: Abt.Fw am 01. Oktober 2014, 16:42:00
"Selbstdarstellung"
schreibt, sollte dann schon erklären können, was eine Kindergartenrechnung oder ein fehlerhaft zugesandtes Führungszeugnis mit der Rücknahme einer Einstellung zu tun hat.

Die Möglichkeit eines Fehlers auf Bw-Seite wurde hier schon beschrieben. Während die Fragestellerin ihn in ihrem Ausgangspost übrigens ausschließt:
Zitat von: TamaraN am 30. September 2014, 00:47:43
die Bundeswehr hat dort mit Sicherheit keinen Fehler gemacht und ich sehe den auch bei mir.
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