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wache aber Urlaub

Begonnen von fighter, 02. Oktober 2014, 01:58:51

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fighter

Ihr versteht mich aber nicht...ich konnte nichts dafür, weil am feiertag kein zug gefahren ist. Soll ich laufen oder was?
Es gibt genug leute in der kaserne die sowieso da sind. Ich will nur wissen ob ich degradiert werden kann oder was sonst bei diszis passiert

fighter

Hallo? Kommt da noch was, oder kannst du nur Vorschriften kopieren??

Merowig

Den Befehl hast du aber am 01.10 oder spaetestens 02.10 nach Mitternacht erhalten. Konntest also vorher Zug fahren.

Und seit wann fahren am 3.10 keine Zuege mehr O_o - selbst am 25.12. gibt es Bahnbetrieb.
Fortuna audaces iuvat

miT

Der Zug ist aber nicht der einzige Weg zurück in die Kaserne. Insofern gilt das Argument war nicht möglich erst mal nicht. Zudem bleibt offen wann für Sie theoretisch das erste Mal ersichtlich war das Sie wache haben.
Und da Ihnen ja Lektüre nicht schadet und ich nur Vorschriften die sie missachten kopieren, kann hier noch mehr davon

ZitatEinfache Disziplinarmaßnahmen
Als einfache Disziplinarmaßnahmen können verhängt werden:

Verweis: Tadel wird aktenkundig gemacht und dem Soldaten vom Vorgesetzten mitgeteilt
strenger Verweis: Tadel wird in Anwesenheit des Betroffenen vor den dienstgradgleichen und dienstgradhöheren Soldaten der Einheit bekanntgemacht
Disziplinarbuße bis zur Höhe der monatlichen Bezüge, bei Soldaten die weniger als einen Monat Dienst leisten, bis zur Höhe des ihnen zustehenden Betrages
Ausgangsbeschränkung: die dienstliche Unterkunft darf nicht verlassen werden, zusätzlich kann bestimmt werden, dass kein Besuch empfangen werden darf und Gemeinschaftsräume nicht betreten werden dürfen (verschärfte Ausgangsbeschränkung). Sie dauert mindestens einen Tag und höchstens drei Wochen und darf nur gegen Soldaten verhängt werden, die verpflichtet sind in der dienstlichen Unterkunft zu wohnen.
Disziplinararrest: Dauer mindestens drei Tage und höchstens drei Wochen; nur nach richterlicher Zustimmung.[1]
Missbilligende Äußerungen des Disziplinarvorgesetzen sind nur dann ein Verweis, wenn dieser aktenkundig gemacht wird und dem Soldaten als Verweis mitgeteilt werden.

Nebeneinander können verhängt werden:

Disziplinararrest und Ausgangsbeschränkung
bei unerlaubter Abwesenheit des Soldaten von mehr als einem Tag: Ausgangsbeschränkung und Disziplinarbuße oder Disziplinararrest und Disziplinarbuße
Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen
Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen[2] sind:

Kürzung der Dienstbezüge: um mindestens 1/20 bis höchstens 1/5 für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Beförderungsverbot für ein bis vier Jahre
Herabsetzung in der Besoldungsgruppe, wenn der Dienstgrad zwei Besoldungsgruppen umfasst, z. B. Hauptmann (A 11 und A 12), Oberstleutnant (A 14 und A 15), Oberst (A 16 und B 3)
Dienstgradherabsetzung: unbeschränkt, bei Offizieren nur bis zum niedrigsten Dienstgrad der Laufbahn (z. B. Leutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär, Hauptmann, Major), bei Berufsunteroffizieren nur bis zum Feldwebel.
Entfernung aus dem Dienstverhältnis: nach der Entlassung Unterhaltsbeitrag von 50 % der letzten Bezüge, das Gericht kann bei schweren Dienstvergehen den Unterhaltsbeitrag ausschließen.
Kürzung des Ruhegehalts: nur bei ehemaligen Soldaten
Aberkennung des Ruhegehalts: nur bei ehemaligen Soldaten
Aberkennung des Dienstgrades: es erlischt die Befugnis als ehemaliger Soldat den Dienstgrad mit dem Zusatz a.D. zu führen.
Kameradschaftliche Grüße!

fighter

Zitat von: Merowig am 05. Oktober 2014, 00:44:36
Den Befehl hast du aber am 01.10 oder spaetestens 02.10 nach Mitternacht erhalten. Konntest also vorher Zug fahren.

Und seit wann fahren am 3.10 keine Zuege mehr O_o - selbst am 25.12. gibt es Bahnbetrieb.

Ich wohne weit ausserhalb und muss mit vier verschiedenen bussen fahren um zum bahnhof zu kommen. Das ist eine Zumutung und nicht akzeptabel.
Ich fahre normal mit fahrgemeinschaft weil ich kein führerschein habe.
Ich habe von vornerein gesagt dass ich nur montag bis freitag wache machen kann...und schon gar nicht im urlaub

fighter

Zitat von: miT am 05. Oktober 2014, 00:45:59
Der Zug ist aber nicht der einzige Weg zurück in die Kaserne. Insofern gilt das Argument war nicht möglich erst mal nicht. Zudem bleibt offen wann für Sie theoretisch das erste Mal ersichtlich war das Sie wache haben.
Und da Ihnen ja Lektüre nicht schadet und ich nur Vorschriften die sie missachten kopieren, kann hier noch mehr davon

ZitatEinfache Disziplinarmaßnahmen
Als einfache Disziplinarmaßnahmen können verhängt werden:

Verweis: Tadel wird aktenkundig gemacht und dem Soldaten vom Vorgesetzten mitgeteilt
strenger Verweis: Tadel wird in Anwesenheit des Betroffenen vor den dienstgradgleichen und dienstgradhöheren Soldaten der Einheit bekanntgemacht
Disziplinarbuße bis zur Höhe der monatlichen Bezüge, bei Soldaten die weniger als einen Monat Dienst leisten, bis zur Höhe des ihnen zustehenden Betrages
Ausgangsbeschränkung: die dienstliche Unterkunft darf nicht verlassen werden, zusätzlich kann bestimmt werden, dass kein Besuch empfangen werden darf und Gemeinschaftsräume nicht betreten werden dürfen (verschärfte Ausgangsbeschränkung). Sie dauert mindestens einen Tag und höchstens drei Wochen und darf nur gegen Soldaten verhängt werden, die verpflichtet sind in der dienstlichen Unterkunft zu wohnen.
Disziplinararrest: Dauer mindestens drei Tage und höchstens drei Wochen; nur nach richterlicher Zustimmung.[1]
Missbilligende Äußerungen des Disziplinarvorgesetzen sind nur dann ein Verweis, wenn dieser aktenkundig gemacht wird und dem Soldaten als Verweis mitgeteilt werden.

Nebeneinander können verhängt werden:

Disziplinararrest und Ausgangsbeschränkung
bei unerlaubter Abwesenheit des Soldaten von mehr als einem Tag: Ausgangsbeschränkung und Disziplinarbuße oder Disziplinararrest und Disziplinarbuße
Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen
Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen[2] sind:

Kürzung der Dienstbezüge: um mindestens 1/20 bis höchstens 1/5 für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Beförderungsverbot für ein bis vier Jahre
Herabsetzung in der Besoldungsgruppe, wenn der Dienstgrad zwei Besoldungsgruppen umfasst, z. B. Hauptmann (A 11 und A 12), Oberstleutnant (A 14 und A 15), Oberst (A 16 und B 3)
Dienstgradherabsetzung: unbeschränkt, bei Offizieren nur bis zum niedrigsten Dienstgrad der Laufbahn (z. B. Leutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär, Hauptmann, Major), bei Berufsunteroffizieren nur bis zum Feldwebel.
Entfernung aus dem Dienstverhältnis: nach der Entlassung Unterhaltsbeitrag von 50 % der letzten Bezüge, das Gericht kann bei schweren Dienstvergehen den Unterhaltsbeitrag ausschließen.
Kürzung des Ruhegehalts: nur bei ehemaligen Soldaten
Aberkennung des Ruhegehalts: nur bei ehemaligen Soldaten
Aberkennung des Dienstgrades: es erlischt die Befugnis als ehemaliger Soldat den Dienstgrad mit dem Zusatz a.D. zu führen.

Ich muss aber.keinen roman lesen...gehalt darf sowieso niemand dran, ich will nur wissen ob man degradiert werden kann

miT

Aber ob Sie das sagen oder in China kippt ein Sack Reis um ist völlig belanglos. Und sollten Sie zum wohnen in der Unterkunft verpflichtet sein, kann der Disziplinarvorgesetzte Sie einfach dortbehalten damit Sie das Problem der Anreise nicht haben.

Da sie nicht am selben Morgen erfahren haben, dass sie Wache haben, hätten Sie am Tag davor oder auch zwei Tage davor anreisen müssen um Pünktlich zu sein. Und erst nach antreten der Wache steht ihnen der Beschwerdeweg offen.

Ihre Entscheidung dort nicht zu erscheinen war somit das dämlichste was sie tun konnten.

Und wieao darf niemand an ihr Gehalt? Selbstverstänslich darf Ihr gehalt gekürzt werden und auch Ihren Dienstgrad können Sie verlieren. Ich habe aber das Gefühl Sie sind völlig Beratungsreaistent und akzeptierwn auch nicht, wenn alle Ihnen sagen Sie haben den Fehler gemacht. Insofern hoffe ich darauf, dass es Ihnen als EA ausgelegt wird und Sie Ihr Geld bald auf andere weise aus der Staatskasse beziehen.
Kameradschaftliche Grüße!

Merowig

Zitat von: fighter am 05. Oktober 2014, 00:49:03
Ich wohne weit ausserhalb und muss mit vier verschiedenen bussen fahren um zum bahnhof zu kommen. Das ist eine Zumutung und nicht akzeptabel.
Ich fahre normal mit fahrgemeinschaft weil ich kein führerschein habe.
Ich habe von vornerein gesagt dass ich nur montag bis freitag wache machen kann...und schon gar nicht im urlaub

Ich hab meinen Fuehrerschein damals auch erst beim Bund gemacht und mein Weg zur Kaserne war nicht immer einfach. Zumutung ist aber kein Argument - es ist nicht das Problem des Dienstherrs sondern deins.

Auch kann es dem Dienstherr egal sein, ob du nur Montag bis Freitag Wache schieben kannst - Bundeswehr ist nicht Wuensch-dir-was. Es gibt kein Anrecht darauf, Wache/UvD Dienste nur von Montag - Freitag zu leisten.

Das mit Wachdienst im Urlaub ist dumm gelaufen - wessen Schuld dies ist kann ich nicht sagen - aber wie  schon gesagt kann man nur die allerwenigsten Befehle ablehnen (z.B. Straftat).


Evtl von Interesse:
http://www.gesetze-im-internet.de/wdo_2002/BJNR209310001.html
Fortuna audaces iuvat

fighter

Sind sie überhaupt Soldat??  Mein Gehalt darf mur niemand nehmen, ich muss auch leben.
Und ich habe schon gesagt dass ich fahrgemeinschaft habe, die fahren nicht extra weil ich wache habe

dunstig

Warum zur Hölle sollte man nicht an Ihr Gehalt dürfen?

Mit dem verstehenden lesen haben Sie es nicht so oder?


ZitatDisziplinarbuße bis zur Höhe der monatlichen Bezüge

Zitat

Kürzung der Dienstbezüge: um mindestens 1/20 bis höchstens 1/5 für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Merowig

Das mit Fahrgemeinschaft ist belanglos - an Feiertagen fahren ebenfalls Zuege, sie haetten auch ein Taxi bis zum Bahnhof nehmen koennen (und das Geld dann
zurueckverlangen sollte der Wachdienst sich als "unrechtmaessig" spaeter herausstellen)..... oder wie schon mehrfach erwaehnt Anreise an einem vorherigen Tag.

Und natuerlich ist eine Kuerzung von Dienstbezuegen eine moegliche Disziplinarstrafe - da sie allergisch darauf reagieren und wie es aussieht sehr lernresistent sind, sollte dies die effektivste Diszipliarstrafe darstellen. Lernen durch Schmerz.
Fortuna audaces iuvat

Beobachter

Zitat von: fighter am 05. Oktober 2014, 01:01:08
Mein Gehalt darf mur niemand nehmen, ich muss auch leben.
Doch, nennt sich Disziplinarbuße (siehe §24 WDO):

Zitat§ 24 Disziplinarbuße
(1) Die Disziplinarbuße darf den einmonatigen Betrag der Dienstbezüge oder des Wehrsoldes nicht überschreiten. Bei einem Soldaten, dessen Wehrdienstverhältnis weniger als einen Monat dauert, darf die Disziplinarbuße den Betrag nicht übersteigen, der ihm für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses zusteht.
(2) Beim Bemessen der Disziplinarbuße sind auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Soldaten zu berücksichtigen.

fighter

An mein Geld darf definitiv keiner ran, mein gehalt ist verplant ich muss kredite und unterhalt zahlen.
Und zum mannschafter wird mich auch keiner degradieren können. Ich werde am Dienstag einfach nochmal drauf hinweisen dass ich gar keine chance hatte den dienst wahrzunehmen. Ausserdem kann mich keinet zwingen im urlaub in die kaserne zu gehen

Terek

Zitat von: fighter am 05. Oktober 2014, 02:43:09
Und zum mannschafter wird mich auch keiner degradieren können.

Sie wollen doch nicht mit der Rechtschreibung, Einstellung und dem Aufreten allen Ernstes behaupten, Sie wären KEIN Mannschafter?

Zitat von: fighter am 05. Oktober 2014, 02:43:09
Ausserdem kann mich keinet zwingen im urlaub in die kaserne zu gehen

Eben doch und dies wollten Ihnen schon mehrere Leute in diesem Thread bereits begreiflich machen.

Zitat von: fighter am 05. Oktober 2014, 00:53:08
Ich muss aber.keinen roman lesen...
Sind sie überhaupt Soldat??

Neben der o.g. Dinge scheint es Ihnen auch an der gebotenen Höflichkeit zu fehlen. Das sollten Sie, spätestens im Gespräch mit Ihrem Chef, beheben. Oder auch nicht, denn jeder ist seines Glückes Schmied...

fighter

Ich bin Stapsunteroffizier. Sie scheinen mich nicht zu verstehen...es geht hier nicht um irgendwelche Vorschriften, sondern darum dass ich nicht konmen konnte weil es unzumutbar für mich war. Wenn meine afahrgemeinschaft nichtvfährt kann ich nicht extra stundenlang zug fahren und viel geld dafür ausgeben...zumal genug leute in der nähe wohnen. Ausserdem habe ich von vorne rein gesagt dass ich nur dienst mache wenn es unter der woche ist.