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Dienstposten als Jurist

Begonnen von Paul Kater, 02. Oktober 2014, 20:01:34

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Paul Kater

Hallo zusammen,

Vielleicht klappt es ja, eine Frage ist es auf alle Fälle wert:

Ich hatte mich Ende letzten Jahres als Reserve-Offizier gemäß  43 III SLV beworben. Weil kein Dienstposten frei war, wurde eine Ernennung abgelehnt. Über das hier bereits im Forum beschriebene Pilotprojekt nehme ich nun an der Reserveoffiziersausbildung teil.

Jetzt wollte ich fragen, ob jemand im Forum zufällig Kenntnis von einer freien Beorderungsstelle als Jurist hat beziehungsweise als aktiver Soldat einen entsprechenden Dienstposten innehat. Über 43 III könnte ich mich dann auf den (zu schaffenden) Mob-Posten bewerben und zum Beispiel als Urlaubsvertretung für den Kameraden tätig sein.

Kameradschaftliche Grüße

F_K

Lieber Kater,

Ich habe zwar keine Stelle, kann aber mindestens eine Handvoll Juristen nennen, die ResOffz sind - ohne als Jurist eingesetzt zu sein.

Ergo - Juristen sind zwar oft Reservisten, aber dort nie als solche eingesetzt.

wolverine

#2
Es gibt ca. 50 Dienstposten "StOffz R" (Stabsoffizier mit der Befähigung zum Richteramt) in der Bw; meisten im Fü S Pers (so es den noch gibt), im BA Pers und noch ein paar wenige Exotenstellen.
Der Rest macht eine Ausbildung als PersOffz und macht dort den Alltagsjob.
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Terek

Zitat von: wolverine am 02. Oktober 2014, 21:52:47
Der Rest macht eine Ausbildung als PetsOffz und macht dort den Alltagsjob.

Aber nicht zwangsläufig. Ich persönlich, bin z.B. noch (bis zur nächsten Umgliederung im nächsten Jahr) als Zugführer eingeplant.

wolverine

War auch mehr ein kleiner Scherz  ;) Richtig ist aber, dass es schon einige Juristen auf PersOffz/ StOffz-Stellen gibt. Da ein Jurist aber alles kann, ist auch jede andere Verwendung möglich.
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Tommie

Zitat von: wolverine am 03. Oktober 2014, 08:22:58Da ein Jurist aber alles kann, ist auch jede andere Verwendung möglich.

Lieber "wolverine" ;) !

Entschuldige, dass ich mich an dieser Formulierung ein wenig reibe ;) ! Es muss wie folgt heißen: "Theoretisch sind Juristen zu allem fähig, in der Praxis stellt sich leider oft heraus, dass sie zu nichts zu gebrauchen sind!" ;D !

Gruß vom Betriebswirt Tommie :D !

Merowig

Zitat von: Tommie am 03. Oktober 2014, 08:49:51

Gruß vom Betriebswirt Tommie :D !

,,Wer nix wird, wird Wirt. Wer garnix wird, wird Betriebswirt"

Wobei ich selbst Betriebswirt bin :D
Fortuna audaces iuvat

wolverine

Stimmt, die völlig korrekte Aussage wäre gewesen: Juristen können alles, nur eben besser als alle anderen! 8)
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Tommie

Na ja, es ist wohl letztendlich bei den Juristen ziemlich ähnlich wie bei den Betriebswirten ;) : Die breite Masse mit eher durchschnittlichen Noten reißt diejenigen mit Prädikatsexamen (Jura) bzw. Abschlüssen mit "summa cum laude" (BWL) ziemlich runter, was den Ruf betrifft!

Tommie, mit einem Abschluss besser als 1,5 ;) !

Paul Kater

Erst einmal danke für die Antworten.

Vielleicht hab ich mich etwas unklar ausgedrückt. Mir ist ist klar, dass ich nicht als Rechtsberater o.ä. tätig sein kann (da Zivilberuf). Ich bezog mich mit meiner Anfrage vielmehr auf Folgendes:

"Stabsoffizier mit der Befähigung zum Richteramt, abgekürzt StOffz/R, ist die Bezeichnung für einen Offizier, der als (ziviler) Volljurist ausgebildet wurde. Er übt eine Vermittlerfunktion zwischen militärischen und juristischen Sichtweisen aus. Die sog. ,,Katalogdienstposten" für StOffz/R finden sich vornehmlich in den Referaten des Bundesministeriums der Verteidigung, die sich mit personalrechtlichen Fragestellungen im weitesten Sinne beschäftigen; darüber hinaus im Personalamt der Bundeswehr sowie in der Stammdienststelle der Bundeswehr.Ihren Bedarf an Offizieren mit juristischer Qualifikation deckt die Bundeswehr durch zivile Hochschulabsolventen, vorzugsweise Reserveoffiziere"(Quelle: Wikipedia)

Klar kann man auch im "normalen" Truppendienst als Jurist tätig sein, aber hier besteht wohl schlichtweg kein Interesse in der aktiven Truppe. Meine Idee war ja, dass auch der aktive Kamerad, der den Dienstposten besetzt, etwas davon hat, wenn ich sozusagen auf dem Spiegelposten als Reservist tätig bin - beispielsweise, indem ich die Urlaubsvertretung übernehme oder in Spitzenzeiten unterstütze. Ob das so funktioniert und auch Sinn macht, weiß ich nicht - war halt eine Idee :-). Wie geschrieben, habe ich ja die Offizierseignung, nur der dazugehörige Dienstposten fehlt halt...

@ Roughnecks: ich komme aus München, wäre aber auch in Berlin, im Zweifel auch bundesweit, einsetzbar...

Tommie

Wenn Sie keine "Befähigung zum Richteramt" haben, kommt also auch kein "StOffz/R-Dienstposten", aka "Rechtsberater", für Sie in Frage! Also, wo ist jetzt das Problem ;) ?

Paul Kater

Doch, das 2. Staatsexamen (und somit ja auch die Befähigung zum Richteramt) habe ich. Rechtsberater/Wehrdisziplinaranwälte sind aber nach meiner Kenntnis in der BW Zivilsten und somit keine Offiziere/Reserveoffiziere. lediglich für den Auslandseinsatz werden diese zu Offizieren ernannt.


Roughnecks

Wie wäre es wenn Sie Ihren Personalführer im BAPersBw in Siegburg mal anrufen und ihm ihren Fall schildern?

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