Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wiedereinsteller bei der Bunndeswehr

Begonnen von RocknSkull, 23. Oktober 2014, 14:34:14

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

RocknSkull

Hallo werte Kameraden!!!!
ich bin neu hier und ich brauche dringend rat von euch!!

zu meiner Person: 08/2001 beim Karriere Center der BW in Berlin als SaZ04 für geeignet befunden
                           11/01 zur Grundausbildung -bestanden
                           01/02 Versetzung in Stammeinheit
nach einem jahr wurde ich gefragt ob ich Unteroffizier werden möchte in meinem Zug,habe ich zugesagt und wurde 04/03 Unteroffizier und ein jahr später auch Stuffz!!!! wurde in zwei Auslands Einsätze geschickt und hab die zweithöchste sicherheitsfreigabe bekommen .
weiterverpflichtung 2005 nicht möglich da ich in den augen der BW zu alt war (27 Jahre)  ;)
2008 BFD zum Rettungsassistenten/Lehrrettungsassistent/ Dozent im Rettungsdienst/ EH, EHT, LSM- Ausbilder.....also eigtl. alles was man so machen kann...........
jetzt habe ich mich 08/14 neu beworben, da ich hörte das ohne ende Fachkräfte gesucht werden , gerade im Bereich Sanitätsdienst in der Laufbahn als Fw. also dachte ich mir, hallo da bin ich und bewerbe mich!!!!
Einladung bekommen für 10/14 ....und da bin ich auch brav und pünktlich angetreten.

1. Tag
Begrüßung, Eignungstest ( Computer) und dann war es das auch für den tag

2.Tag
7 Uhr beim ärztlichen Eignungstest......und hier beginnt eigentlich das Martyrium....
ich wurde T 5 gemustert weil ich vor 20!!!!!!!! Jahren Cannabis mehrmals konsumiert hatte und 2 exctasy probiert hatte!!!! ( nich schön, weiß ich auch aber ich war damals 15/16 jhr. alt) 
der aufmerksame Leser bemerkt jetzt bestimmt das ich doch aber schon nach diesem "vergehen"( als junger bub ) zur BW durfte!!!!!
ich wurde also nach hause geschickt mit der Begründung das ich vor 20!!!!!!!! jahren mal Cannabis und exctasy genommen hatte. auf meine frage warum das damals kein Problem war und heute schon wurde mir mitgeteilt das sich die Dienstvorschrift geändert hat.
Des Weiteren sagte mir der Arzt und auch sein vorgesetzter Arzt später das ich Gar nicht gemustert werden dürfen zum damaligen Zeitpunkt!!!!  ;D ;D ;D
aber der fakt ist jetzt: WAS KANN ICH DAGEGEN TUN?????
mich kann man doch nicht für ein "vergehen" von vor 20 jahren büßen lassen wenn es vor 13 jahren aber ok war, zumal die Vorschriften damals sehr viel strenger waren!!!!!!!!!!!! die Bw muss ja dann 8 jahre gepennt haben!!!!
ist eine Beschwerde beim Wehrbeauftragten das richtige oder sogar das "Grünkreuz"- schreiben an die Ministerin??????( wenn ja, wie schreibe ich das????)
bitte bitte helft mir????????


F_K

Zitatzumal die Vorschriften damals sehr viel strenger waren!!!!!!!!!!!!

Hast Du dafür eine Quelle?

Das Gegenteil ist der Fall - die Musterungsvorschrift ist eher "strenger" geworden, als das dort gelockert wurde.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit - es steht auf dem Musterungsergebnis aber eine Rechtsbehelfsbelehrung, diesen Weg kann man gehen.

RocknSkull

die frage ist doch aber warum man mich damals trotzdem eingestellt hat und nun wo ich mich neu bewerbe dieses zum Argument gebracht wird?????

F_K

Nochmal langsam:

"Damals(TM)", im Jahre des Herrn 2001 waren die Vorschriften "lockerer" oder es ist bei der Einstellung ein Fehler gemacht worden - Du bist tauglich gemustert und eingestellt worden.

Heute sind die Vorschriften strenger - es gibt keinen Rechtsanspruch (im Gegenteil!) auf Beibehaltung eines einmal vergebenen Tauglichkeitsgrades.

Du bist nun gemustert - dort steht ein Rechtsbehelf, den Weg kann man gehen (ein Schreiben an den Wehrbeauftragten bringt da nicht mehr, und Ursula interessiert das wirklich nicht ... )

Pofi

Zitat von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 14:34:14ich wurde also nach hause geschickt mit der Begründung das ich vor 20!!!!!!!! jahren mal Cannabis und exctasy genommen hatte

Mal interessehalber, ist das wirklich ein Problem??? Sofern der TE (vermutlich) während der letzten Jahre nichts konsumiert hat und (vermutlich) seinen Dienst vernünftig geleistet hat???
Ich kenne mich da nicht aus, macht mich im ersten Moment nur stutzig... ???

RocknSkull

ich habe meinen dienst ehrbar und vor allem mit hervorragenden Beurteilungen abgeschlossen und hatte seit damals( vor 20 jahren) nie wieder was mit Drogen zu tun!!!!

RocknSkull

@ die wandelnde ZDV

leider habe ich hier nichts mit einem Rechtsbehelf oder ähnlichem!!!!
nur die Ärztliche Mitteilung für die PersAkte

wolverine

#8
Wieder einmal: Ich bin kein Arzt! Aber wenn ich in die entsprechende Vorschrift (ZDv 46/1) und da in die GNr. 15 gucke, lese ich "Mehrmaliger Konsum harter Drogen gegenwärtig oder in der Vergangenheit= Gradation VI".

Und unter den Hinweisen steht:
Noch Anmerkungen zu GNr 15:
− Harte Drogen sind u. a. Opiate, Kokain, LSD, Designer-Drogen wie Ecstasy usw.
− Weiche Drogen sind: Cannabis, Haschisch, Marihuana.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

@ Pofi:

Nach meinem Verständnis sollte dieser Punkt (Drogenkonsum vor Jahren bei akuell negativen Drogenscreening) eine Gradation VI geben, also alleine eine Ausmusterung nach sich ziehen.

siehe wolverine - weil HARTE Drogen. ISSO.


@ RocknSkull:

Ohne exakte Angabe der Gründe ist eine Hilfe nicht möglich. Hast Du sonst noch Gesundheitsziffern? Wenn ja, welche mit welcher Gradation?

RocknSkull

#10
@ RocknSkull:

Ohne exakte Angabe der Gründe ist eine Hilfe nicht möglich. Hast Du sonst noch Gesundheitsziffern? Wenn ja, welche mit welcher Gradation?

RocknSkull

#11
Zitat von: RocknSkull am 23. Oktober 2014, 15:55:17

@ RocknSkull:

Ohne exakte Angabe der Gründe ist eine Hilfe nicht möglich. Hast Du sonst noch Gesundheitsziffern? Wenn ja, welche mit welcher Gradation?

ich war vorher T2 gemustert und der Arzt sagte mir ohne das "vergehen " zu berücksichtigen hätte er mich auch T! gemustert!!!!!!

RocknSkull

#12
Zitat von: F_K am 23. Oktober 2014, 15:44:25
@ Pofi:

Nach meinem Verständnis sollte dieser Punkt (Drogenkonsum vor Jahren bei akuell negativen Drogenscreening) eine Gradation VI geben, also alleine eine Ausmusterung nach sich ziehen.

siehe wolverine - weil HARTE Drogen. ISSO.


aber es ist zwanzig jahre her und ich war damals ehrlich dieses anzugeben und es war damals komischerweise kein Problem!!!!!!! also alles etwas unlogisch oder???????

F_K

Na und?

Wie wir nun wissen, ist Ecstasy eine harte Droge deren Konsum zur Untauglichkeit führt - egal wie lange in der Vergangenheit der Vorfall liegt.

Die Ausmusterung ist also richtigerweise erfolgt - ISSO.

Dir bliebe also nur, die Musterungsvorschrift zu ändern - viel Erfolg.

Pofi

Zitat von: F_K am 23. Oktober 2014, 15:44:25Nach meinem Verständnis sollte dieser Punkt (Drogenkonsum vor Jahren bei akuell negativen Drogenscreening) eine Gradation VI geben, also alleine eine Ausmusterung nach sich ziehen.

Ok, das habe ich verstanden. Es gibt demzufolge für harte Drogen keine "Verjährung".


Was mir dennoch etwas seltsam vorkommt wenn ich die Rechtsgrundlage mal völlig außer acht lasse, da wird einem Menschen etwas verwehrt, weil er ehrlich war. Wenn ich das jetzt in die Waagschale werfe und sage, er hat gute Arbeit gemacht, er hatte mal eine Dummheit gemacht und das ganze ist 20 Jahre her und vor allem, er war ehrlich genug um dies auch zuzugeben, bzw anzugeben, warum gibt es hier keinen Spielraum???

Rechtsgrundlage ist klar. Vom persönlichem Empfinden ist es jedoch Geschmackssache... Da kann man dann wohl nichts dran machen.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau