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Kraftfahrer aller Klassen vom Motorrad bis zum Bus?

Begonnen von Hobbyflieger, 29. Oktober 2014, 16:19:52

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Hobbyflieger

Eine letzte Frage noch zu dem Thema :)

Wenn ich nun den Dienst antrete und es in meiner Einheit einen Lkw gibt den ich fahren müsste, muss ich dann nochmal einen neuen Führerschein machen oder nur eine Einweisung und Überprüfungsfahrt?

Mfg ;)

F_K

Um einen militärischen LKW bzw. als Soldat einen LKW fahren zu dürfen, benötigst Du eine militärische Fahrerlaubnis.

Diese gibt es nur nach Prüfung (und die Prüfung am Ende des Lehrganges). Danach ist ggf. eine Einweisung / Überprüfung auf dem konkreten Typ zusätzlich notwendig.

MMG

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 29. Oktober 2014, 22:13:59
Kann man bei BwFPS überhaupt einen KOM ohne ZKF, also als Selbstfahrer bestellen? Soweit ich mich erinnere, ist das nicht vorgesehen / möglich. Die grünen KOM sind ja aus der Truppe nahezu komplett verschwunden, somit ist auch kaum noch Bedarf an MKF D.


Ich meine das grds möglich, zumindest kenne ich ein Fall.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Hobbyflieger am 30. Oktober 2014, 09:56:26
Aha gut zu wissen, aber wie ist es in der Instandsetzung?
(...)
Und wie ist es mit den Fahrzeugen die man in der Werkstatt repariert?

Mann kann doch nicht für alle Fahrzeuge eine Einweisung und Überprüfung haben.
Gerade im Bereich Rad/Kette, denn das ein Instler einen DE oder F-Schein hat ist doch sicher auch sehr selten.

Die "Instler" haben i.d.R. die FS für die im Bereich zu "instenden" Kfz - zumindest aus der Rad-Inst meiner Einheit war mir dieser Umstand bekannt. Auch die Leute von SEA/Klima hatten alle Dienst-FS und nötigen Einweisungen, um das Schadgerät vom Abstellplatz zur Werkstatt bzw. bedarfsweise zu Probefahrten bewegen zu können. Im Klima-/Heizungsbereich waren dies auf LKW verlastete Kabinen, teilweise KOM, TPz der Sanität uvm, was bewegt werden musste. Teilbereiche der Inst waren in einem anderen Bereich, der über öffentliche Verkehrswege erreicht wurde.

Hobbyflieger

@InstUffzSEAKlima
Das wäre ja auch gut so!

Also ist die Chance als Instler auch militärische Kfz fahren zu können und zu dürfen gar nicht mal so schlecht :)

turbotyp

Sogar eher gut als schlecht. Die Dinger müssen ja auch Probe gefahren werden  :)

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Hobbyflieger am 31. Oktober 2014, 10:14:23
@InstUffzSEAKlima
Das wäre ja auch gut so!

Also ist die Chance als Instler auch militärische Kfz fahren zu können und zu dürfen gar nicht mal so schlecht :)

In erster Line entscheidet die Stelle, ob die Zweitverwendung MKF x beinhaltet. Heute dürfte da wesentlich restriktiver mit möglichen Lehrgangsplätzen umgegangen werden, als es noch vor 10 oder 15 Jahren der Fall war, wo in der Inst selbst W10 direkt nach der AGA und SWA zur Fahrschule kommandiert wurden.

Hobbyflieger

Habe beim Einplaner mal nachgefragt und Kraftfahrer B/CE ist wohl vorgesehen, aber Kraftfahrer A oder D ist wohl ganz selten.

Mfg der Hobbyflieger

InstUffzSEAKlima

A und D zusammen kann man eigentlich ausschließen, weil es keine Stelle gibt, die das benötigen würde. Von MKFL und der Inst abgesehen. Für Werkstatt- und Probefahrten braucht man auch kein D, sondern kann den KOM dann auch mit C fahren.

Hobbyflieger

Das ist richtig dann aber nur mit max drei Personen, in rahmen der Probefahrt.

MMG

Zitat von: Hobbyflieger am 09. November 2014, 12:37:08
Das ist richtig dann aber nur mit max drei Personen, in rahmen der Probefahrt.
Im Rahmen der Probefahrt kann auch mit 16 Instler im Bus gefahren werden, wenn es unabdingbar ist, gleichzeitig 16 Schrauben an verschiedenen Stellen zu beobachten.

KlausP

Da die Busse inzwischen fast ausnahmslos der BwFuhrpark-Service gehören und von dort von der Bundeswehr nur angemietet werden, dütften Sie gar nicht in die Verlegenheit kommen, daran herumzuschrauben und Probefahrten durchzuführen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Hobbyflieger am 09. November 2014, 12:37:08
Das ist richtig dann aber nur mit max drei Personen, in rahmen der Probefahrt.
Nein, es ist keinerlei Personenmitnahme gestattet. Für seit 1999 ausgestellte Führerscheine der Kl. C wurde das eingeschränkt. Wenn der Erwerb vorher war (Kl. 2), gibt es auf dem zivilen FS die Kennzahlen 171 und 172, die das Führen von (leeren) Bussen ohne Zweckbindung auf Probe- und Werkstattfahrten erlauben.

Hobbyflieger

Schade, dann kann ich meinen Busführerschein nur noch zivil nutzen.
Danke für die Info :)

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