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Wehrsold 30.10.14

Begonnen von Pauliii, 31. Oktober 2014, 13:24:09

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KlausP

Zitat von: wolverine am 01. November 2014, 12:08:47
Aber die Abbuchungen zum 1. sollten doch auch erst am Montag wirksam werden wegen des Feiertags und desWochenendes? ???

Sehe ich auch so. Sogar mein Auszug, den ich heute um 9 Uhr gezogen habe, trägt als Buchnungsdatum für eine unmittelbar vorher getätigte Überweisung den 03.11.
Btw war mein Ruhegehalt auch noch nicht verbucht. Liegt wohl dann entweder am BVA in Stuttgart oder an der Bundeskasse Halle.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Es liegt wohl eher daran, dass in machen Bundesländern am 31.10. tatsächlich Feiertag ist! Ich erhalte zwei Zahlungen von der Bundeskasse in Halle, eine war schon früh um 06:00 Uhr gebucht, weil ich nach dem Aufstehen kontrolliert habe, eine andere wurde erst im Laufe des Nachmittages verbucht und war gut geschrieben, als ich gegen 16:00 Uhr zu Hause nachgeschaut habe!

OK, dann auch nochmal: WBV ist nicht mehr, heißt jetzt Bundesverwaltungsamt (BVA), Außenstelle (ASt) ...
Und Sold wird laut § b2 , Absatz 4, Wehrsoldgesetz immer zum 15. des Monats gezahlt ;) !

StOPfr

Zitat von: wolverine am 01. November 2014, 12:08:47
Aber die Abbuchungen zum 1. sollten doch auch erst am Montag wirksam werden wegen des Feiertags und desWochenendes? ???

Da gibt es, z.B. bei Daueraufträgen, auch andere Regeln, die man sich allerdings aussuchen kann: Ausführung am letzten Buchungstag vor dem Stichtag oder am ersten Buchungstag nach dem Stichtag. Letzteres würde ich, wenn möglich, immer vorziehen.
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Flexscan

Zitat von: dunstig am 01. November 2014, 11:53:24
Für mich (scheinbar aber nicht für jeden) ist es aber selbstverständlich, für unvorhersehbare Geschehnisse, 1-3 Monatsgehälter als finanzielle Rücklage zu haben.

Es gibt halt Leute, die das nicht können, zB Schulabgänger die im Oktober grade ihren Dienst angetreten haben, längere Zeit arbeitslos gewesende Kameraden etc pp.

Man sollte nicht immer von sich auf andere schließen.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Ralf

ZitatEs gibt halt Leute, die das nicht können, zB Schulabgänger die im Oktober grade ihren Dienst angetreten haben
Na dann ist ja gut, dass das Gehalt im voraus bezahlt wird, denn i.d.R. wird der Arbeitslohn erst am Ende des Monats ausbezahlt. Dann waere auch nichts auf dem Kto gewesen.
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Flexscan

Ich find das einfach eine Frechheit, vorauszusetzen, das jeder dicke Rücklagen hat.
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Tommie

Flex, dieses Statement passt exakt zu der aktuell in Deutschland herrschenden Vollkasko-Mentalität! Wenn ich nicht mehr weiter weiß, ist das garantiert nicht meine Schuld und der Staat muss mir helfen!

Sorry, aber ... am ... da hängt der Hammer!

Ralf

Zitat von: Flexscan am 01. November 2014, 15:07:51
Ich find das einfach eine Frechheit, vorauszusetzen, das jeder dicke Rücklagen hat.
Nein darum gehts mir nicht. Es geht mir ausschliesslich um den ersten Monat. Das ist was anderes als wenn es dann im "laufenden Dienstbetrieb" passiert.
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Flexscan

ist schon klar Ralf.

Mir ging es um die pauschalisierte Aussage warum man sich denn aufregt man hat doch Rücklagen....

Ich würde mal einen Blick in die aktuellen Zahlen werfen, was die Pro Kopf Verschuldung angeht.
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StOPfr

Die Pro-Kopf-Verschuldung resultiert aber zu einem nicht unerheblichen Teil aus falschem Konsumverhalten und nicht aus der um einen Tag verspäteten Zahlung von Dienstbezügen.   
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bayern bazi

das A und O de ganzen Angelegenheit ist was für VALUTA angegeben ist - Geld kann auch erst am 5. auf dem Konto sein - wenn Valuta 1. angegeben ist wird zu diesem Zeitpunkt das Geld rückwirkend gutgeschrieben

umgekehrt genau so - wenn die Versicherung am Montag 2.11. abbucht - kann sie das Valuta 1.11. schreiben lassen da die VS am . fällig war

man muss nur aufpassen wenn der überweisende zB  Valuta 28. hat das das Geld dann nicht erst am 5. mit Valuta 5. gutgeschrieben wird  ;)  - denn damit machen die Banken guten Gewinn  :o

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 


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