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Recht auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Befehls?

Begonnen von AlphaBravoCharlie, 01. November 2014, 21:38:53

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AlphaBravoCharlie

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 02. November 2014, 15:57:43
Wenn es nach dem TE ginge, dürfte es nur Generalschlüssel und root-Rechte (IT) für alle geben, damit keiner sich ggü. anderen benachteiligt fühlen könnte.

Jetzt übertreiben Sie aber, denn das habe ich nie behauptet ;)

wolverine

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funker07

Zitat von: AlphaBravoCharlie am 02. November 2014, 15:03:39
wolverine und andere haben mir hier eine plausible Erklärung für meine Benachteiligung bzw. Einschränkung geliefert, die ich akzeptieren kann und evtl. auch muss, obwohl sie sich nicht zwingend mit der vom funker07 verträgt.
Vorsicht: Nur weil dir meine Begründung gefällt und das Ganze (hoffe ich) nachvollziehbar begründet ist, muss ich nicht recht haben.
Falls du später im Dienst argumentieren musst, hilft dir ein Zitat von irgend einem Unbekannten nicht.

Zu deiner "Vorstufe" zur Beschwerde:
Wenn du den Vorgesetzen mit irgend einem Recht dazu zwingen musst/willst, dass er seinen Befehl begründet, ist zwischenmenschlich wohl schon was falsch gelaufen.
Und die Begründung kannst du eh in die Tonne kloppen, weil sie automatisch parteiisch ist.
Ob sinnvoll oder nicht ist aber derzeit egal, weil es diese Option nicht gibt und wir hier dein Problem lösen und keine neue Dienstvorschrift herausgeben wollen.


Zur (un)gleichbehandlung:
Wenn es sachliche Gründe dafür gibt, musst du dich damit abfinden. Dann wirst du halt Kasernenschläfer.
Da ich es als üblich kenne, dass z.B. der GeZi-Soldat einen eigenen Büroschlüssel hat und auch dann Dienst macht, wenn der Spieß nicht da ist, sehe ich (nach deiner Beschreibung!) keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung.

@InstUffzSEAKlima: Dafür gibt es ja die Zugangsregelung. Wer nicht auf der Liste steht, darf nur in Begleitung rein, wer draufsteht darf eigenverantwortlich arbeiten.
Ich darf damit offiziell nicht alleine im GeZi in die Akten gucken, obwohl ich Uffz m. P. bin - der HG aus dem GeZi darf das.
In diesem Fall steht der TE wohl zurecht auf der Zugangsliste.

@wolverine: Das Beispiel passt dann sehr gut, wenn es eine begrenzte Anzahl Schlüssel gibt. Da bekommt eher der Fw einen als der OG.
Hier fehlt mir aber der Grund, warum der Soldat nicht ausreichend vertrauenswürdig ist. Dass er weniger vertrauenswürdig ist als andere, sehe ich als nicht ausreichen.


@AlphaBravoCharlie:
In Grunde gibt es für dich nur wenig sinnvolle Möglichkeiten:
-VP einschalten
-BESCHWERDE!
-Dich damit abfinden


Diskussionen hier werden dich wohl nicht weiterbringen, selbst wenn dir am Ende alle zustimmen würden.

Simmons

Mal ganz stumpf zur Rechtmäßigkeit des Befehls:

Erfüllt der Befehl einen dienstlichen Zweck? Sieht mir ganz danach aus.
Verletzt er dich in deiner Menschenwürde? Auf keinen Fall.
Ist er für dich unzumutbar (d.h. mit extrem hohen gesundheitlichen, finanziellen oder allgemein existenzbedrohenden Risiken behaftet)? Ganz sicher nicht.

Daraus folgt, diesen Befehl musst du befolgen.

Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass man ein Recht auf seine Gleitzeit hat. Wenn der Vorgesetzte befiehlt, ist dem Folge zu leisten, auch wenn man seine Gleitzeit nicht einhalten kann.

Die Möglichkeit einer Beschwerde möchte ich dir nicht absprechen, jedoch denke ICH, dass da nichts bei rum kommen wird.
Versuchen kannst du es natürlich trotzdem, denn ich bin bei weitem kein Rechtsexperte.

Was du natürlich versuchen kannst: rede mit deinem Hauptmann, mache ihm deine Situation klar. Aber behalte dabei im Hinterkopf, dass du keinen Anspruch auf Gleitzeit hast. Wenn möglich, frage nach ob du dich anderweitig nützlich machen darfst (das Thema Sport, was hier schon einmal angesprochen wurde, könnte ein guter Ansatz sein).

Ansonsten hast du wohl keine andere Möglichkeit, als damit zu leben.

Flexscan

Wenn er sich dem Hauptmann gegenüber so verhält wie hier im Forum und nur auf seine Rechte pocht und mit Vorschriften um sich wirft, kann ich mir sehr gut vorstellen, das der Hauptmann dann zumacht und nicht mehr mit sich reden lässt.

Wie heisst es so schön. Wie es in den Wald schallt....
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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wolverine

#50
Zitat von: funker07 am 02. November 2014, 17:04:24
Hier fehlt mir aber der Grund, warum der Soldat nicht ausreichend vertrauenswürdig ist. Dass er weniger vertrauenswürdig ist als andere, sehe ich als nicht ausreichend.

Wir kennen eben nicht alle Details, wissen nicht, wo er wirklich arbeitet und um welche Sicherheitsbereiche es dort geht. Manchmal ist es durchaus geboten, so wenig wie möglich Leuten den Zugang zu ermöglichen.
Letztlich aber auch egal: Das ist eben die Entscheidung seines Vorgesetzten und wenn der ihm nicht (ausreichend) vertraut, wird man das nicht ändern können.
Wie schon geschrieben: Dienstaufsicht ist eine Grundpflicht; wie eng man diese gestaltet obliegt eben dem Ermessen. Der eine schaut sich abends oder am Ende der Woche die Arbeitsergebnisse an und der andere setzt sich daneben und guckt auf den Bildschirm.

Zitat von: Simmons am 02. November 2014, 17:07:44
Mal ganz stumpf zur Rechtmäßigkeit des Befehls:

Erfüllt der Befehl einen dienstlichen Zweck? Sieht mir ganz danach aus.
Verletzt er dich in deiner Menschenwürde? Auf keinen Fall.
Ist er für dich unzumutbar (d.h. mit extrem hohen gesundheitlichen, finanziellen oder allgemein existenzbedrohenden Risiken behaftet)? Ganz sicher nicht.

Daraus folgt, diesen Befehl musst du befolgen.
Das steht doch außer Frage, dass der Befehl verbindlich ist. Aber er steht nun einmal im Konflikt mit der dort vor Ort geltenden Arbeitszeitregelung. Gerade, weil es wohl nur einen einzigen betrifft, wirft das schon Fragen auf. Aber diese können wir hier mit unserem Wissensstand nicht beantworten.
Zitat von: Flexscan am 02. November 2014, 17:12:34
Wenn er sich dem Hauptmann gegenüber so verhält wie hier im Forum und nur auf seine Rechte pocht und mit Vorschriften um sich wirft,
Welche denn?
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Frost

Zitat von: Flexscan am 02. November 2014, 15:13:18
@Flares
ich bin selber Mannschafter. Soweit zu diesem Thema.

Ein aufatmen meinerseits, bei dem Satz.
Ihre Kommentare (nicht nur in diesem Thread) zeigen Deutlich, dass Sie mit höherem Dienstgrad früher oder später bei den Fallbeispielen
im Jahresbericht des Wehrbeauftragten erscheinen würden.


Zum Thema: Sie haben das Gespräch (mit VP?) gesucht und sind zu keinem Ergebnis gelangt.
Der nächste Schritt sollte sehr gut überlegt sein.

Denn man kann Ihnen sehr schnell sämtliche, noch verbleibenden, Extrawürste entziehen - und das ganz im Rahmen der aktuellen Vorschriften.
Dann schlafen Sie wirklich die ganze Woche in der Kaserne.

Flexscan

Och ich wollt schon immer mal nach Berlin  ;D

@Wolverine
bspw das Thema "politische Bildung" ...
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wolverine

#53
Das ist doch typische Grundausbildungsposse, dass Zeitung lesen auch PolBil ist. Letztendlich ist es Sache seiner Vorgesetzen, die Dienstzeit auszufüllen. Wenn ich das Büro abschließe und den Soldaten nicht allein darin lassen möchte, kann ich ihn zum Sport oder auf seine Stube schicken. "PolBil Selbststudium" oder Reinigung ist eine Möglichkeit. Oder er kratzt das Moos zwischen den Steinen raus. Alles möglich.
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KlausP

ZitatDenn man kann Ihnen sehr schnell sämtliche, noch verbleibenden, Extrawürste entziehen - und das ganz im Rahmen der aktuellen Vorschriften.
Dann schlafen Sie wirklich die ganze Woche in der Kaserne.
-

Wie pflegte mein Spießkamerad StFw Jörg H. bei so einer Geegenheit immer zu sagen: "Ihnen sollen keine Nachteile entstehen, aber ich werden Ihnen alle Vorteile streichen!"
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AlphaBravoCharlie

Zitat von: KlausP am 02. November 2014, 18:25:17
Wie pflegte mein Spießkamerad StFw Jörg H. bei so einer Geegenheit immer zu sagen: "Ihnen sollen keine Nachteile entstehen, aber ich werden Ihnen alle Vorteile streichen!"

Ich habe Vorteile nie als Gutmütigkeit verstanden, denn für mich ist der Mensch ein egoistisches Wesen. Meiner Meinung nach zieht der Geber der Vorteile einen Eigennutz aus seinen Regelungen, z.B. wenn er selber diese Vorteile nutzt oder sich dadurch mehr Ansehen erhofft.

Es ist nicht das erste mal, dass ich den o.a. Spruch bei der Bundeswehr höre ;) Ich habe Vorteile eben auch als Druckmittel kennen gelernt, mit dessen Androhung von Entzug man Beschwerden und/oder Eingaben verhindern will. Deswegen halte ich sehr wenig von der Mentalität, sich Dinge immer so zurecht zu biegen, wie sie einem passen, anstatt sich von vornherein an Vorschriften bzw. Gesetzte zu halten.

Deswegen halte ich mehr von Regelungen, die auf soliden Vorschriften bzw. Gesetzten basieren. Dann schlafe ich eben unter der Woche in der Kaserne und nehme eine Einschränkung meiner Gleitzeit hin, solange es dafür eine rechtliche Grundlage gibt und man mich gegenüber anderen Soldatinnen und/oder Soldaten rein aufgrund meiner Beschwerde bzw. Eingabe nicht benachteiligt. Ich habe Vorgesetzte sichtlich satt, die meinen über der Rechtsstaatlichkeit zu stehen. 

wolverine

Dann noch einmal: Schreiben Sie Ihre Beschwerde und dann bekommen Sie die Gründe erklärt oder der Beschwerde wird stattgegeben und Ihr Vorgesetzter muss darauf reagieren.
Wie gesagt: Ich verstehe Ihr Problem durchaus, mir würden aber auch durchaus Gründe einfallen, die hier diese Maßnahme rechtfertigen. Ob diese Gründe hier vorliegen, ob es andere Möglichkeiten gibt o. ä. kann ich aber abstrakt nicht entscheiden.
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InstUffzSEAKlima

@ABC: Kann es sein, dass du eine Defintion der "Gleitzeit" / flexiblen Arbeits-/Dienstzeitregelung hast? Diese Regelung dient ja nicht primär dazu, dass Du bzw. Beschäftigte allgemein ihre täglichen Arbeitszeiten möglichst komfortabel mit der persönlichen Lebensführung in Einklang bringen können, sondern dass die Arbeitskraft bei wechselndem Arbeitsaufkommen optimal ausgelastet ist und keine Leerläufe bzw. unnötigen Überstunden auflaufen. Leider verstehen immer noch zu viele das Prinzip nicht und missachten bzw. missbrauchen die örtlichen Zeitregelungen bzw. -befehle. In erster Linie zählen also die dienstlichen bzw. geschäftlichen Belange und immer die Absprache mit den Kollegen/Kameraden bzw. Vorgesetzten. Es hat keiner Anspruch darauf, das er seine Freiräume im Rahmen der örtlichen Gleitzeit ausschließlich nach seinem Willen durchsetzt.

Selbst bei mir in der Firma gibt es Kollegen, die sind früh um sechs da, aber können noch nichts arbeiten (weil die anderen "Fachschaften" noch fehlen), sammeln aber fleißig Stunden. Am Nachmittag oder wenn sie wirklich benötigt werden, müssen sie plötzlich weg oder "Stunden abbauen" - purer Egoismus bzw. von den Vorgesetzten geduldet.

AlphaBravoCharlie

@InstUffzSEAKlima

Das sind sehr interessante Punkte, die Sie hinsichtlich der Gleitzeit aufführen. Sie widersprechen sich aber mit dem, wie meine Einheit mir Gleitzeit verständlich gemacht hat und auch praktiziert, nämlich das Gleitzeit der persönlichen Lebensführung gilt. Hinsichtlich des Arbeitsaufkommens entscheidet jeder oder jede selbst, wie er oder sie das regelt, unabhängig von dem, wie andere es regeln. Das gilt auch für Mannschafter in anderen Bereichen meiner Einheit. Wichtig ist die Anwesenheit während der Kernarbeitszeit und das man nicht zu viele Plus- bzw. Minusstunden aufbaut. Mehr wurde mir dahingehend nicht erklärt.

Eine wie die von Ihnen aufgeführte Absprache mit meinen Vorgesetzten hat noch nie stattgefunden. So habe ich Vorgesetzte in meinem Bereich, die um 06:15 Uhr mit dem Dienst beginnen, und andere erst um 09:00 Uhr. Es kann also tatsächlich sein, dass das Verständnis meiner Einheit, und dementsprechend auch mir, hinsichtlich Gleitzeit fehlerhaft ist. Sollte das Arbeitsaufkommen tatsächlich die Grundlage für meine Sonderregelung sein, dann hat man mir das schlicht und ergreifend nicht verständlich gemacht. 


Ralf

Du pochst ja immer auf die strikte Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften etc. Hast du denn mal in eure Arbeitszeitverordnung reingeschaut? Bei uns gibt es einen Abschnitt "Dienstliche Belange" und der besagt in etwa, dass auch bei gleitender Arbeitszeit der Dienstbetrieb sicher zu stellen ist. Dienstbeginn, Dienstunterbrechung und Dienstende sind in Einklag mit den für den Dienstbetrieb erforderlichen Anwesenheiten zu bringen. Beide, also Beschäftigter und Vorgesetzter, tragen hierfür gemeinsam die Verantwortung.
Von daher ist der erforderliche rechtliche Rahmen, die Gleitzeit einzuschränken auf jeden Fall gegeben. Ob das nun bei dir der Fall ist oder es sich um "Schikane" (oder ist es eine verstärkte Dienstaufsicht, denn diese kann auch Einzelfallregelungen beinhalten) handelt, kann nur im Gespräch geklärt werden. Ist das nicht möglich, bleibt der schriftliche Weg.
Allerdings habe ich noch keinen Vorgesetzten in 25 Jahren Dienstzeit gehabt, der mir auf Nachfrage nicht erklärt hat, warum dies und das so ist. Vielleicht mag ich Glück gehabt haben oder es lag an unserem Miteinander umgehen (wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es hinaus). Auch habe ich selbst nie eine Erklärung verweigert. Allerdings wenn man es dann einmal erklärt hat oder einen Soldaten hat, der ständig jede Anordnung hinterfragt, dann neige ich auch dazu zu sagen: so, nun ist mal gut, weil das "isso".
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