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Recht auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Befehls?

Begonnen von AlphaBravoCharlie, 01. November 2014, 21:38:53

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AlphaBravoCharlie

Hallo liebe Kameradinnen und Kameraden!

Ich habe da ein Problem und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt und möchtet.

Hat ein Befehlsempfänger das Recht einen Befehl durch den Befehlsgeber o.a. auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, wenn die Rechtmäßigkeit des Befehls für den Befehlsempfänger nicht eindeutig ist?

Der Hintergrund ist folgender:

In unserer Einheit herrscht Gleitzeit. Ich bin Stabsdienstsoldat und der einzige Mannschafter in unserem Bereich. Nun habe ich von meinem unmittelbaren Vorgesetzten den Befehl bekommen, immer mit dem letzten Soldat das Büro verlassen zu müssen. Allerdings wird damit meine Gleitzeit eingeschränkt, denn unter Umständen kann ich durch diese Regelung meine tägliche Arbeitsvorgabe von 8 Stunden und 45 Minuten nicht erfüllen und rutsche ins Minus, wenn der letzte Soldat entscheidet früher zu gehen. Das ist tatsächlich schon passiert. Das führte dazu, dass ich den Soldat, der in der Regel länger bleibt dazu überreden musste noch länger zu bleiben, damit ich meine Minusstunden wieder ausgleichen kann. Nun argumentiert mein unmittelbarer Vorgesetzter, dass dieses Problem ganz einfach gelöst werden kann, indem ich früher zum Dienst erscheine. Aber auch das schränkt meine Gleitzeit ein und würde ein tägliches Pendeln nach Hause verhindern, um bei meiner Familie zu sein.

Ich fühle mich ungerecht behandelt und entwürdigt, denn ich bin der einzige Soldat in meiner ganzen Einheit, bei dem diese Regelung herrscht. Gleitzeit bedeutet flexible Arbeitszeiten. Wenn einem ohne triftige Gründe vorgeschrieben wird wann man zu kommen oder zu gehen hat, dann ist das meiner Meinung nach eine Einschränkung der Gleitzeit. 

Auf meine Frage, was der Hintergrund für diese Regelung ist, hat mein unmittelbarer Vorgesetzter sinngemäß geantwortet: "Weil ich das so entschieden habe und das so ist. Ende."

Man scheint mich also aus irgendeinem Grund nicht alleine im Büro lassen zu wollen und weigert sich mir zu sagen warum. Deshalb würde ich diesen Befehl gerne auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen, am besten durch den Befehlsgeber selbst. Denn wie oben beschrieben verstößt er aus mir nicht ersichtlichen Gründen gegen Gleichberechtigung, denn für alle anderen Soldatinnen und Soldaten meiner Einheit gilt die uneingeschränkte Gleitzeit.

MkG

AlphaBravoCharlie

wolverine

Was sagt denn der Unterricht in der Grundausbildung darüber, was der Soldat machen kann wenn er sich ungerecht behandelt fühlt? Oder herrschte da auch Gleitzeit?
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Helft mit, dass es so bleiben kann

AlphaBravoCharlie

Hallo!

Mir ist bewusst, dass ich zu den Mittel einer Beschwerde und/oder einer Eingabe greifen kann. Allerdings würde ich das Anliegen gerne zuerst auf einer halbwegs friedlichen Art regeln. Das Gespräch habe ich schon gesucht und dabei ist das von mir o.a. Zitat gefallen.

bayern bazi

kannst ja mal mit dem vorgesetzten deines direkten Vorgesetzen reden - ;) - im direkten Richten geht da eigentlich mehr

so wie ich es lese - du Mannschaft  - dein VG der Ump - dann rede halt mal mit dem Offz /Abt. Leiter

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

AlphaBravoCharlie

Der Befehl wurde von einem Hauptmann gegeben und wird auch von einer UmP mit einer sichtlichen Genugtuung umgesetzt. Der nächste Vorgesetzte wäre ein Oberst und ich bin mir nicht sicher, ob ich diesen Aussuchen kann und will, da ich das Problem gerne direkt lösen möchte.

Mein Problem ist zunächst einmal, dass mir die Gründe für den Befehl verwehrt bleiben. Bevor ich mich an höhere Instanzen wende, will ich versuchen, diese in Kenntnis zu bringen, um diese eventuell nachvollziehen zu können. Wenn ich mich auf eine Vorschrift/Gesetz beziehen kann, indem der Befehlsgeber den Hintergrund des Befehls offen legen muss, dann hilft mir das schon mal weiter.

Ein Kamerad hat mir zugesteckt, dass man aufgrund von mir geschriebenen Eingaben in der Vergangenheit vermehrt ein Auge schmeißt, was die übermäßige Kontrolle meiner Person erklären könnte. Das ist aber nur eine Vermutung.

ulli76

Hast du überhaupt noch was im Büro zu tun, wenn alle anderen weg sind? Gibt es irgendwas im Büro, worauf du alleine keinen Zugriff haben sollst?
Hat es früher schon einmal Probleme mit deinem Vorgesetzten Probleme gegeben? Irgendwas, das du verbockt hast oder was wofür du Kritik eingesteckt hast was mit der neuen Regelung in Verbindung stehen könnte?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

bayern bazi

Mannschafter haben  nur unter Aufsicht zu arbeiten, gerade wenn sie mit sensiblen Daten beschäftigt sind

außerdem ist die Schlüsselgewalt nicht bei einem Mannschaftsoldaten - so würde ich da begründen

- und schon kannst es vergessen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

AlphaBravoCharlie

@ulli76

Ich arbeite mit personenbezogenen Daten, die teilweise sehr sensibel sind. Auch beim klassischen Beamtenvierkampf bekommt ein StDstSdt so einiges zu sehen ;) Mein Zugriff ist unter Aufsicht zum größten Teil uneingeschränkt. Einen Schlüssel zu den Büros gibt man mir nicht, obwohl ich auf der Zutrittsregelung draufstehe. Verbockt habe ich nichts. Meine Arbeit habe ich bisher stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt.

@bayern bazi

Das ist ja schon mal sehr interessant! Eine plausible Erklärung wäre es auf jeden Fall. Kennen Sie zufälligerweise die relevanten Vorschriften/Gesetze, die das regeln? Sollten das die Gründe sein, dann frage ich mich allerdings, warum man mir das nicht verständlich macht...

ulli76

Was machst du denn dann wenn du alleine im Büro bist? Ich nehm an, dass du sonst den Sachbearbeitern zuarbeitest?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

AlphaBravoCharlie

Sorry! Habe die Frage übersehen...

Es kommt vor, dass der Letzte nochmal einen Schwung Arbeit zurücklässt, für dessen Weiterverarbeitung ich zuständig bin. Ansonsten findet sich immer etwas, dass man noch ausbessern kann. Wenn wirklich nichts zu tun ist, dann bilde ich mich eigenständig politisch weiter.

In jedem Fall muss ich aber das tägliche Arbeitspensum von 8 Stunden und 45 Minuten erfüllen, sonst rutsche ich ins Minus... Gibt es einen besonderen Grund, warum Sie fragen? Sie scheinen an etwas bestimmtes zu denken :)

funker07

Oft kommt es vor, dass ein Mannschaftsdienstgrad einem Feldwebel/Offz nur assestiert.
Wenn du dann alleine im Büro bist, wäre das Ganze recht sinnfrei.

Du bist also in der Lage alleine zu arbeiten. Solltest berechtigt sein, einen Schlüssel zu empfangen, denn die Listen vor den Türen sagen aus, wer ohne Aufsicht ins Büro/an die Rechner darf.
Wenn andere Mannschaften in vergleichbaren TEs auch vollwertige Gleitzeit haben, sehe ich da eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung. Zumal der Hptm sich weigert, den Befehl zu begründen.
Wenn diese Nachteile auch noch eine direkte Reaktion (kaum Nachweisbar, aber ein zeitlicher Zusammenhang wäre interessant) auf eine Eingabe sind, kann der Hptm ein verdammt großes Problem kriegen.

Eine Lösung im Vier-Augenbespräch ist offensichtlich nicht möglich. Die nächste Eskalation wäre die Beschwerde.
Sollte alles rechtmäßig sein, droht dem Hptm hier keine Strafe o.Ä.
Falls nicht, hast du aber dein Ziel erreicht und bekommst vermutlich vollwertige Gleitzeit.

Sehe ich das richtig, dass er "früher" für dich möglich war, dir deine Zeit vollständig selbst einzuteilen?

AlphaBravoCharlie

Hallo funker07!

Danke für Ihre Antwort! Allerdings verwirrt sie mich, da sie der Aussage von bayern bazi hinsichtlich der Dienstaufsicht und der Schlüsselgewalt von Mannschaftern widerspricht.

Ich bin in meinem jetzigen Bereich zeitgleich mit meinen Eingaben intern versetzt worden. Dementsprechend trifft sich der Zeitpunkt der Regelung mit meinen Eingaben. Interessanterweise war es genau dieser Hauptmann, der meine Eingaben bearbeiten musste. Aus persönlichen Gesprächen mit ihm weiß ich, dass er wenig Sympathie für meine Entscheidungen hatte, mich an den Wehrbeauftragten zu wenden. Allerdings wäre ein Zusammenhang der Regelung mit meinen Eingaben nur eine Vermutung.

Zuerst musste ich mit der letzten Person gehen, das konnte entweder ein Soldat oder aber eine zivile Arbeitnehmerin aus unserem Bereich sein. In der Regel war es die zivile Arbeitnehmerin, mit der ich gegangen bin, da wir zeitgleich mit dem täglichen Dienst begonnen hatten und dementsprechend auch zeitgleich das tägliche Arbeitspensum erfüllten. Seit Kurzem aber muss ich mit dem letzten Soldaten gehen. Die Kontrolle meiner Person hat sich also noch mehr verschärft. Zwischenfälle gab es nicht. Man will mich schlichtweg nicht alleine im Büro lassen und will das auch nicht begründen. Ein eigener Schlüssel zum Büro entfällt somit, obwohl ich auf der Zutrittsregelung gleichberechtigt geführt werde. Sie können sich vorstellen, dass ich mich nicht Teil des Teams fühle.

Mit Assistieren würde ich meine Tätigkeit nicht beschreiben, sondern eher mit Unterstützung. Für meine Arbeit bin ich auf die Anwesenheit der höheren Dienstgrade zum größten Teil nicht angewiesen.

Für alle anderen Mannschaften in anderen Bereichen gilt die uneingeschränkte Gleitzeit, obwohl diese auch mit personenbezogenen Daten arbeiten. Allerdings hat mir der Hauptmann schon zu verstehen gegeben, dass er sich für Regelungen anderer Bereiche nicht interessiert.

Ralf

Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, dass Msch nur in bestimmten Zeiten im Büro sein mussten/durften/konnten und dieses als unpassend im Rahmen der Gleitzeitregelung empfunden wurde.
Da wurde bei uns dann für die betreffenden Kameraden die Gleitzeit ausgesetzt (das ist eine kann-Bestimmung) und ein Rahmendienstplan erstellt. In den Zeiten außerhalb des Büros aber innerhalb des Rahmendienstplanes war dann Stuben- und Revierreinigen bzw. Nachbereitung auf der Stube angesagt.
Damit war sichergestellt, dass die volle Stundenzahl eingehalten werden, allerdings hat das den Betreffenden auch nicht geschmeckt, weil sie nunmehr jeden Morgen pünktlich zum Dienstbeginn da sein mussten. Also der Schuss kann auch nach hinten losgehen.

Warum gehst du denn nicht auf die Stube, bereitest deinen Dienst nach, machst Sport, reinigst Stube/Revier etc. bis du deine tägliche Arbeitszeit voll hast?
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Helft mit, dass es so bleibt.

BulleMölders

#13
Um mal auf die Frage des TE zurück zu kommen.
Ein Recht auf Überprüfung des Befehls sehe ich nur im Rahmen der Wehrbeschwerdeordnung und das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.

Wenn Sie also Gespräche mit dem Befehlsgeber oder dessen Vorgesetzten zur Problemlösung ausschließen, wird Ihnen nur die Beschwerde oder die Eingabe bleiben.

DeltaEcho

Wenn wirklich nichts zu tun ist bilde Ich mich politisch weiter ...
Dafür habe ich bein besten Willen kein Verständnis,  bei einer täglichen Arbeitszeit von 8:45 Stunden,  noch solange Zeitung lesen bis diese auch wirklich voll sind.
Vielleicht liegt hier auch das Problem und deine Vorgesetzten wollen halt eine durchgehende Dienstaufsicht machen.
Andere Abteilungen als  Maßstab zu nehmen ist auch nicht so intelligent, mich interessiert als Offz auch nicht was andere machen.
Wieweit pendelst du denn jeden Tag, beginnst mit dem Dienst und was ist eure wöchentliche Arbeitszeit?

Schnellantwort

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